Die aktuellen Standards für Dorfvorsteher und Leiter von Wohngruppen sind in Artikel 11 des Rundschreibens 04/2012/TT-BNV vom 31. August 2012 zu Richtlinien für die Organisation und den Betrieb von Dörfern und Wohngruppen konkret festgelegt, und zwar:
- Muss eine Person mit ständiger Meldepflicht und regelmäßigem Wohnsitz im Dorf oder der Wohngruppe sein.
- 21 Jahre oder älter, gesund, enthusiastisch und verantwortungsbewusst bei der Arbeit; Sie verfügen über gute politische und moralische Qualitäten und genießen das Vertrauen der Bevölkerung.
- Sie und Ihre Familie sind vorbildlich bei der Umsetzung der Richtlinien und Richtlinien der Partei, der Richtlinien und Gesetze des Staates und der örtlichen Vorschriften.
- Verfügen über kulturelles Wissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und Methoden zur Mobilisierung und Organisation von Menschen, um die Arbeit der gemeinschaftlichen Selbstverwaltung und von Vorgesetzten zugewiesene Arbeiten wirksam auszuführen.
PV[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/truong-thon-khu-dan-cu-can-co-nhung-tieu-chuan-gi-396152.html
Kommentar (0)