Fälle, in denen keine Einkommensteuerabrechnung erforderlich ist

Gemäß Klausel 6, Artikel 8 des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Steuerverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, gibt es einige Fälle, in denen Einzelpersonen keine endgültige Einkommensteuererklärung abgeben müssen, darunter:

- Personen, die keine zusätzliche Steuer zu zahlen haben oder nach der jährlichen Abrechnung von 50.000 VND oder weniger zusätzliche Einkommensteuer zu zahlen haben oder deren Einkommensteuer weniger als die vorläufig gezahlte Steuer beträgt, ohne im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Steuerrückerstattung oder einen Ausgleich zu beantragen, müssen keine persönliche Einkommensteuer begleichen.

- Personen mit Einkünften aus Gehalt, Lohn und Arbeitsverträgen von mindestens drei Monaten bei einer Einheit und gleichzeitig unregelmäßigen Einkünften an anderen Orten mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr und von denen eine persönliche Einkommensteuer von 10 % abgezogen wurde, müssen, sofern kein entsprechender Antrag vorliegt, keine endgültige Steuer auf dieses Einkommen abführen.

- Bei Personen, deren Arbeitgeber eine Lebensversicherung (ausgenommen freiwillige Rentenversicherung) oder eine andere nicht obligatorische Versicherung mit angesammelten Versicherungsprämien abschließt, für die der Arbeitgeber oder die Versicherungsgesellschaft eine Einkommensteuer von 10 % auf den Versicherungsprämienbetrag abgezogen hat, der dem vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen oder eingezahlten Anteil entspricht, muss der Arbeitnehmer auf diesen Anteil des Einkommens keine Einkommensteuer abschließen.

Fälle der direkten oder autorisierten Einkommensteuerabrechnung

- Ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkünften aus zwei oder mehr Orten, die jedoch die Bedingungen für eine autorisierte Abrechnung gemäß den Vorschriften nicht erfüllen, müssen ihre Einkommensteuer direkt bei der Steuerbehörde erklären und abrechnen, wenn zusätzliche Steuern zu zahlen sind oder zu viel Steuern gezahlt wurden, und im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Rückerstattung oder Verrechnung beantragen.

Einzelpersonen sind zur Steuerbegleichung berechtigt, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen aus unregelmäßigen Einkünften aus anderen Quellen mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen von nicht mehr als 10 Millionen VND im Jahr besteht und von ihnen eine persönliche Einkommensteuer von 10 % abgezogen wurde und die Einzelperson für dieses Einkommen keine Steuerbegleichung beantragt.

- Ausländische Personen, deren Arbeitsvertrag in Vietnam beendet wurde, müssen vor ihrer Ausreise aus dem Land eine Steuererklärung abgeben und die Steuern bei der Steuerbehörde abrechnen.

Falls eine natürliche Person das Verfahren zur Steuerabrechnung mit der Steuerbehörde noch nicht abgeschlossen hat, muss sie die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder natürliche Person ermächtigen, die Steuer gemäß den Vorschriften zur Steuerabrechnung für natürliche Personen abzurechnen. Falls die einkommenzahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Einzelperson die Genehmigung zur Begleichung der Steuer erhält, muss sie für die zusätzlich zu zahlende Einkommensteuer aufkommen oder sich die zu viel gezahlte Steuer von der Einzelperson erstatten lassen.

- Ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkommen, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Erkrankungen, die ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, Anspruch auf Steuerermäßigung haben, dürfen Organisationen oder einkommenszahlende Personen nicht ermächtigen, in ihrem Namen Steuerabrechnungen vorzunehmen, sondern müssen die Steuern gemäß den Vorschriften direkt bei den Steuerbehörden erklären und abrechnen.