Fälle, in denen keine Einkommensteuerabrechnung erforderlich ist

Gemäß Klausel 6, Artikel 8 des Dekrets Nr. 126/2020/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Steuerverwaltung aufgeführt werden, gibt es einige Fälle, in denen Einzelpersonen keine endgültige Einkommensteuererklärung abgeben müssen, darunter:

- Einzelpersonen, die keine zusätzliche Steuer zu zahlen haben oder nach der jährlichen Abrechnung von 50.000 VND oder weniger eine zusätzliche Einkommensteuer zu zahlen haben oder deren Einkommensteuerschuld geringer ist als die vorläufig gezahlte Steuer, ohne dass sie im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Steuerrückerstattung oder einen Ausgleich beantragt haben, müssen keine Einkommensteuer begleichen.

- Einzelpersonen, die Einkünfte aus Gehalt, Lohn und Arbeitsverträgen von mindestens 3 Monaten bei einer Einheit beziehen und gleichzeitig über unregelmäßige Einkünfte an anderen Orten verfügen, wobei das durchschnittliche Monatseinkommen 10 Millionen VND im Jahr nicht übersteigt und von denen 10 % Einkommensteuer abgezogen wurden. Wenn kein entsprechender Antrag gestellt wird, müssen sie auf diese Einkünfte keine Steuern abführen.

- Für Personen, deren Arbeitgeber eine Lebensversicherung (ausgenommen eine freiwillige Rentenversicherung) oder eine andere nicht obligatorische Versicherung mit angesammelten Versicherungsprämien abschließen, für die der Arbeitgeber oder die Versicherungsgesellschaft eine Einkommensteuer von 10 % auf den Versicherungsprämienbetrag abgezogen hat, der dem vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen oder eingezahlten Anteil entspricht, muss der Arbeitnehmer auf diesen Anteil seines Einkommens keine Einkommensteuer abführen.

Fälle der direkten oder autorisierten Abrechnung der Einkommensteuer

- Ansässige Personen mit Gehalts- und Lohneinkünften aus zwei oder mehr Orten, die jedoch die Bedingungen für eine autorisierte Abrechnung gemäß den Vorschriften nicht erfüllen, müssen ihre Einkommensteuer direkt bei der Steuerbehörde anmelden und abrechnen, wenn zusätzliche Steuern zu zahlen sind oder zu viel gezahlt wurde, und im nächsten Steuererklärungszeitraum eine Rückerstattung oder Verrechnung beantragen.

Einzelpersonen sind zur Steuerbegleichung berechtigt, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen aus unregelmäßigen Einkünften aus anderen Quellen besteht und das durchschnittliche Monatseinkommen im Jahr 10 Millionen VND nicht übersteigt, von denen 10 % Einkommensteuer abgezogen wurden und die Einzelperson für dieses Einkommen keine Steuerbegleichung beantragt.

- Ausländische Personen, deren Arbeitsvertrag in Vietnam beendet wurde, müssen vor ihrer Ausreise aus dem Land eine Steuererklärung abgeben und die Steuern bei der Steuerbehörde abrechnen.

Falls eine Einzelperson das Steuerabwicklungsverfahren mit der Steuerbehörde nicht abgeschlossen hat, muss sie die einkommenszahlende Organisation oder eine andere Organisation oder Einzelperson ermächtigen, die Steuer gemäß den Vorschriften zur Steuerabwicklung für Einzelpersonnen abzuwickeln. Erhält die einkommenzahlende Organisation oder eine andere Organisation bzw. Einzelperson die Vollmacht zur Begleichung der Steuer, muss sie für die zusätzlich zu zahlende Einkommensteuer aufkommen oder sich die zu viel gezahlte Steuer von der Einzelperson erstatten lassen.

- Ansässige Einzelpersonen mit Gehalts- und Lohneinkommen, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Erkrankungen, die ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, Anspruch auf eine Steuerermäßigung haben, dürfen Organisationen oder einkommenszahlende Einzelpersonen nicht ermächtigen, in ihrem Namen Steuerabrechnungen vorzunehmen, sondern müssen die Steuern gemäß den Vorschriften direkt bei den Steuerbehörden erklären und abrechnen.