Der Ständer dient dazu, die Position des Fahrzeugs beim Parken zu fixieren, doch selbst beim Motorradfahren vergessen viele Leute, den Ständer auszuklappen.
Dies ist ein sehr häufiger Fehler von Motorradfahrern. Das Vergessen, den Ständer bei laufendem Fahrzeug auszuklappen, kann zu Kollisionen mit der Fahrbahnoberfläche und Schäden an der Straßeninfrastruktur führen.
Absatz 1, Artikel 8 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 verbietet strengstens die folgenden Handlungen: „Zerstörung von Straßen, Brücken, Tunneln, Fährterminals, Ampeln, Markierungen, Schildern, konvexen Spiegeln, Mittelstreifen, Entwässerungssystemen und anderen Bauwerken und Einrichtungen, die zur Straßenverkehrsinfrastruktur gehören.“
Wenn Sie also vergessen, den Ständer auszuklappen und dieser über die Straße schleift, kann dies als Vandalismus an der Straße oder der Verkehrsbrücke betrachtet werden.
Insbesondere das Vergessen, den Ständer auszuklappen, stellt nicht nur für den Motorradfahrer eine potenzielle Gefahr dar, sondern kann auch leicht zu Verkehrsunfällen führen, die das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bezüglich des Strafmaßes ist in Punkt a, Klausel 6, Artikel 6 des Dekrets 100/2019/ND-CP der Regierung vom 30. Dezember 2019 über Verwaltungssanktionen für Verstöße im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs das konkrete Strafmaß wie folgt festgelegt:
„Artikel 6. Strafen für Fahrer von Motorrädern, Mopeds (einschließlich Elektromotorrädern), motorradähnlichen Fahrzeugen und motorradähnlichen Fahrzeugen, die gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen
6. Eine Geldstrafe zwischen 2.000.000 und 3.000.000 VND wird gegen einen Fahrer verhängt, der einen der folgenden Verstöße begeht:
a) Verwenden eines Ständers oder eines anderen Gegenstands, um bei laufendem Fahrzeug über die Straße zu kratzen.
Wenn der Fahrer eines Motorrads (einschließlich eines Elektromotorrads) den Ständer bei laufendem Fahrzeug auf der Straße stehen lässt, kann er mit einer Geldstrafe von bis zu 3.000.000 VND belegt werden.
Insbesondere kann das oben genannte Verhalten gemäß Punkt c, Ziffer 10 dieses Artikels auch zum Entzug der Fahrerlaubnis für 2 – 4 Monate führen.
Es ist zu beachten, dass die Strafe in Wirklichkeit auf die Handlung angewendet wird, bei der absichtlich ein Ständer oder ein anderer Gegenstand verwendet wird, um die Straße mit einem bestimmten Ziel zu beschädigen (z. B. absichtlich Geräusche oder Funken von Renngruppen zu erzeugen, Schlangenlinien zu fahren, auszuweichen usw.).
Wenn vergessen wird, den Ständer auszuklappen, handelt es sich lediglich um einen unbeabsichtigten Fehler und nicht um „das Benutzen des Ständers zum Kratzen der Straße bei laufendem Fahrzeug“. Normalerweise wird von der Verkehrspolizei nur eine Erinnerung ausgesprochen, aber kein Bußgeld verhängt.
Heutzutage sind Motorroller oft mit einem Warnsystem ausgestattet, das darauf hinweist, dass das Fahrzeug nicht beschleunigen kann, wenn der Fahrer den Ständer nicht herunterklappt. Dadurch wird die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleistet. Bei Fahrzeugen mit manueller Schaltung, die nicht über dieses System verfügen, kann es vorkommen, dass der Fahrer während der Fahrt vergisst, den Ständer anzubringen.
Minh Hoa (t/h)
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