Dementsprechend forderte der Ständige Parteiausschuss der Provinz die Parteikomitees aller Ebenen, die Parteiorganisationen und die kollektive Führung der Agenturen und Einheiten auf, die Verordnung Nr. 142 an alle Kader und Parteimitglieder weiterzugeben.
Gleichzeitig ist die Umsetzung der Verordnung Nr. 142 zu leiten und anzuleiten, um das Prinzip der einheitlichen Führung der gesamten Personalarbeit durch die Partei, das Prinzip des demokratischen Zentralismus, der Unparteilichkeit, Objektivität, Offenheit und Transparenz sicherzustellen, die interne Solidarität zu wahren, die Verantwortung des Parteivorsitzenden und des Parteikomitees sowie der Parteiorganisation zu fördern und die kollektive Führung der Agenturen und Einheiten bei der Vorstellung von Kandidaten zur Wahl und der Ernennung des Stellvertreters des Parteivorsitzenden zu gewährleisten; zusätzliche Mitglieder des ständigen Ausschusses des Parteikomitees derselben Ebene wählen; Ernennen und entlassen Sie untergeordnete Führungskräfte direkt unter der Leitung.
Parteikomitees und kollektive Leiter von Führungsorganen müssen bei der Umsetzung von Pilotvorschriften zur Übertragung von Macht und Verantwortung an Führungskräfte in der Personalarbeit die Vorschriften zur Personalarbeit, die Vorschriften zur Machtkontrolle und zur Verhinderung von Korruption und Negativität strikt umsetzen.
Der Leiter kann die ihm übertragene Befugnis und Verantwortung bei der Vorstellung von Wahlkandidaten und der Ernennung von Stellvertretern ausüben oder nicht. Stellen Sie Personal zur Wahl zusätzlicher Mitglieder für den Ständigen Ausschuss des Parteikomitees vor. Ernennen und entlassen Sie direkte Untergebene gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 der Verordnung Nr. 142 und tragen Sie auch nach der Versetzung oder Pensionierung die Verantwortung für deren Entscheidungen.
Parteikomitees, Parteiorganisationen und die kollektive Leitung von Behörden und Einheiten müssen die Delegation von Autorität und Verantwortung an Führungskräfte in der Personalarbeit für Kaderpositionen unter der Leitung des Ständigen Ausschusses des Provinzparteikomitees erörtern und diesem Bericht erstatten (gleichzeitig mit der Einholung der Genehmigung zur Personalkonsolidierung umgesetzt).
Der Ständige Ausschuss der Provinzpartei beauftragte das Organisationskomitee des Provinzparteikomitees mit der Leitung und Koordination mit den zuständigen Behörden, um die Ergebnisse der Pilotumsetzung dieser Regelung zu leiten, zu prüfen, zu überwachen, zusammenzufassen und zu bewerten und dem Ständigen Ausschuss der Provinzpartei Bericht zu erstatten.
Parteikomitees, Parteiorganisationen und die kollektive Führung von Agenturen und Einheiten müssen die Ergebnisse umsetzen und dem Ständigen Ausschuss des Provinzparteikomitees (über das Organisationskomitee des Provinzparteikomitees) jährlich Bericht erstatten, damit dieser sie überwachen und anleiten kann.
Gemäß der Regelung Nr. 142 erfolgt die Pilotübertragung von Befugnissen an Führungskräfte in der Personalarbeit nach drei Grundsätzen: (1) Gewährleistung einer einheitlichen Führung der Partei in der Personalarbeit und der Verwaltung des Personals; Prinzip des demokratischen Zentralismus; unparteiisch, objektiv, offen, transparent und unter Wahrung der internen Solidarität; Förderung der Verantwortung der Führungskräfte und Parteikomitees, der Parteiorganisationen sowie der kollektiven Führung von Behörden und Einheiten im politischen System. (2) Der Leiter kann die ihm nach dieser Verordnung übertragenen Befugnisse ausüben oder nicht und ist für seine Entscheidungen verantwortlich. (3) Parteikomitees, Parteiorganisationen und die kollektive Führung der zuständigen Behörden und Einheiten müssen die von ihren Leitern eingeführten Personalarbeitsverfahren gemäß den Vorschriften überprüfen und umsetzen.
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