Artikel 3 des Beschlusses 130/2003/QD-TTg legt die folgenden verbotenen Handlungen fest:
- Herstellung von Falschgeld, Transport, Lagerung, Umlauf, Kauf und Verkauf von Falschgeld.
- Zerstörung vietnamesischer Währung in jeglicher Form.
- Fotokopieren vietnamesischer Währung zu jeglichem Zweck ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Staatsbank.
- Weigerung, von der Staatsbank ausgegebenes Bargeld auf vietnamesischem Gebiet anzunehmen und in Umlauf zu bringen.
Gemäß den geltenden Vorschriften ist das Fotokopieren von Geld streng verboten. Daher ist fotokopiertes Geld illegal.
Das Fotokopieren von Geld gilt als illegal. (Illustration)
Welche Strafe droht bei der Verwendung von Falschgeld?
Artikel 31 des Dekrets Nr. 88/2019/ND-CP über Verwaltungssanktionen bei Verstößen im Währungs- und Bankensektor sieht Folgendes vor:
Erstens eine Verwarnung für einen der folgenden Verstöße:
- Unterlassene unverzügliche Meldung an die zuständige Behörde bei Entdeckung neuen Falschgeldes;
- Unterlassene unverzügliche Benachrichtigung der zuständigen Behörden bei Feststellung von Anzeichen für die Lagerung, den Umlauf oder den Transport von Falschgeld;
- Sorgen Sie dafür, dass Mitarbeiter als Kassierer, Bankangestellte oder Bankangestellte arbeiten, die nicht darin geschult sind, echtes und gefälschtes Geld zu erkennen.
- Unterlassene Herausgabe von Falschgeld gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
Zweitens eine Geldstrafe von 5 bis 10 Millionen VND für einen der folgenden Verstöße:
- Falschgeld erkennen, aber nicht konfiszieren
- Fund von mutmaßlichem Falschgeld, aber keine Beschlagnahme
- Keine Erfassung oder Sicherstellung von Falschgeld, keine vorschriftsgemäße Stempelung oder Lochung bei der Sicherstellung von Falschgeld oder der vorübergehenden Einbehaltung von mutmaßlich Falschgeld.
Darüber hinaus werden folgende zusätzliche Strafen und Rechtsmittel verhängt:
- Beschlagnahme sämtlicher Beweismittel und Mittel zur Begehung der oben genannten Verstöße und Übergabe an die zuständigen Behörden zur Bearbeitung;
- Zwangsweises Stempeln und Lochen von Falschgeld gemäß den Vorschriften der Staatsbank zum Umgang mit Falschgeld und Falschgeldverdacht;
- Zwangsvernichtung sämtlicher Beweismittel und Mittel, die zur Begehung der Rechtsverletzung verwendet wurden.
- Sie werden gezwungen, die durch die Begehung der Verstöße erzielten illegalen Gewinne an den Staatshaushalt abzuführen.
Insbesondere die Herstellung, Lagerung, Beförderung und Verbreitung von Falschgeld kann je nach Wert, Art und Schwere des Verstoßes mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei und zwanzig Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden. Den Tätern drohen Geldstrafen zwischen 10 und 100 Millionen VND oder die Beschlagnahmung eines Teils bzw. ihres gesamten Eigentums.
Lagerströmie (Synthese)
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Quelle
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