Laut der Mitteilung der philippinischen Steuerkommission (TC) hat der Kläger den Antrag auf eine Halbzeitüberprüfung der Antidumpingsteuerverordnung für vietnamesischen Zement zurückgezogen.
Am 9. März 2023 erließ das Handels- und Industrieministerium der Philippinen auf Grundlage der im April 2021 eingeleiteten Antidumpinguntersuchung einen offiziellen Antidumpingzollbescheid auf aus Vietnam importierte Zementprodukte des Typs 1 (HS-Code 2523.29.90) und des Typs 1P (HS-Code 2523.90.00).
Der offizielle Antidumpingzoll der Philippinen auf aus Vietnam importierte Zementprodukte des Typs 1 beträgt 0 % bis 23,07 % und auf Zement des Typs 1P 0 % bis 23,33 %. Am 27. November 2024 kündigte die philippinische Zollkommission (TC) die Einleitung einer Halbzeitüberprüfung der oben genannten Antidumpingsteuer auf Grundlage der „kombinierten“ Forderungen der heimischen Fertigungsindustrie und der vietnamesischen Exporteure an.
Illustration |
Nach Angaben der Abteilung für Handelsmaßnahmen des Ministeriums für Industrie und Handel verschickte die philippinische Zollkommission (TC) am 21. März 2025 eine Mitteilung, dass der Kläger seinen Antrag auf eine Halbzeitüberprüfung der Antidumpingzollverordnung für Zementprodukte am 6. März 2025 zurückgezogen habe.
Als Grund wurde angegeben, dass die Anwendung von Schutzmaßnahmen für Zement durch die Philippinen Auswirkungen auf das in diesem Fall untersuchte Produkt gehabt habe. Der Kläger zog die Klage zurück, um sich auf die Untersuchung der Zementsicherheitsmaßnahmen zu konzentrieren und Ressourcen dafür bereitzustellen. Der Kläger fordert weiterhin die Anwendung der geltenden Antidumpingmaßnahmen auf Zement, um den durch das Dumping der vietnamesischen Zementproduzenten und -exporteure verursachten Schaden zu beheben. Die Rücknahme dieses Überprüfungsantrags stellt keine Erklärung dar, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, Antidumpingmaßnahmen für Zement anzuwenden, sondern ist lediglich eine Entscheidung des Petenten auf Grundlage der jüngsten Entwicklungen.
Da das Verfahren jedoch auf der Grundlage gemeinsamer Anträge inländischer Hersteller und vietnamesischer Exporteure eingeleitet wurde, wird die philippinische Steuerkommission gemäß philippinischem Recht die Anträge vietnamesischer Hersteller und Exporteure im Rahmen dieser Überprüfung weiterhin prüfen, ohne das Verfahren beenden zu müssen, um ein neues Verfahren einzuleiten. Daher wird das aktuelle Überprüfungsverfahren wie vorgeschrieben weiterhin von der philippinischen Steuerkommission durchgeführt. In diesem Fall argumentierten vietnamesische Produktions- und Exportunternehmen, dass sie kein Dumping mehr betrieben. Daher sind Antidumpingzölle nicht länger erforderlich, weshalb die Philippinen aufgefordert werden, die Antidumpingmaßnahmen aufzuheben.
Um wirksam auf den Vorfall zu reagieren, empfiehlt das Handelsverteidigungsministerium der Zementvereinigung und den Zement herstellenden und auf die Philippinen exportierenden Unternehmen Folgendes: Informationen über den Vorfall regelmäßig zu überwachen und bei Bedarf und auf Anfrage der philippinischen Steuerkommission weiterhin Kommentare zu senden; in den weiteren Phasen des Falles eng mit der philippinischen Steuerkommission zusammenarbeiten, um zu vermeiden, dass Sie als unkooperativ beurteilt werden; Suchen Sie Unterstützung und Mitspracherecht bei Importpartnern auf den Philippinen, die die gleichen Interessen wie Vietnam haben, um ihre Ansichten zum Ausdruck zu bringen. Informationen, arbeiten Sie eng mit dem Department of Trade Defense zusammen, um rechtzeitig Unterstützung zu erhalten.
Mitteilung des Klägers über die Rücknahme des Antrags auf Halbzeitüberprüfung der Antidumpingzollverordnung für Zementprodukte, siehe hier
[Anzeige_2]
Quelle: https://congthuong.vn/rut-don-ra-soat-thue-xi-mang-viet-nam-tai-philippines-380118.html
Kommentar (0)