Neue Regelungen zur Motorrad-Pflichtversicherung ab 6. September 2023

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế08/09/2023

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Bitte erkundigen Sie sich nach den neuen Bestimmungen zur obligatorischen Motorradversicherung ab dem 6. September 2023 im Dekret 67/2023/ND-CP. - Leser von Hoa Binh
Quy định mới về bảo hiểm xe máy bắt buộc từ ngày 6/9/2023
Neue Regelungen zur obligatorischen Motorradversicherung ab 6. September 2023 im Dekret 67/2023/ND-CP. (Quelle TVPL)

Am 6. September 2023 erließ die Regierung das Dekret 67/2023/ND-CP, das die Pflichtversicherung für Fahrzeughalter, die Pflichtversicherung gegen Feuer und Explosion sowie die Pflichtversicherung bei Bauinvestitionstätigkeiten regelt.

Insbesondere gibt es viele neue Regelungen im Zusammenhang mit der Versicherungspflicht für Motorrad- und Motorrollerbesitzer (oft auch Motorrad-Pflichtversicherung genannt), zum Beispiel:

Auswirkungen der Motorrad-Pflichtversicherung bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes

- Neue Regelung: Während der auf der Versicherungsbescheinigung angegebenen Gültigkeitsdauer hat der alte Fahrzeugbesitzer im Falle eines Eigentumsübergangs am Fahrzeug das Recht, den Versicherungsvertrag gemäß den Bestimmungen in Artikel 11 des Dekrets 67/2023/ND-CP zu kündigen.

- Alte Regelung: Während der auf dem Versicherungsschein angegebenen Gültigkeitsdauer bleiben im Falle eines Eigentumsübergangs am Fahrzeug sämtliche Versicherungsleistungen aus der Haftpflicht des alten Fahrzeughalters für den neuen Fahrzeughalter bestehen.

Regelungen zur Vorausentschädigung, wenn noch nicht feststeht, dass der Unfall in den Anwendungsbereich des Schadensersatzanspruchs fällt

Punkt b Absatz 3 Artikel 12 der Verordnung 67/2023/ND-CP legt die Höhe der Vorausentschädigung für Schäden an Gesundheit und Leben in Fällen, in denen noch nicht festgestellt wurde, ob der Unfall in den Geltungsbereich der Schadensentschädigung fällt, wie folgt fest:

- 30 % der vorgeschriebenen Versicherungshaftungsgrenze für eine Person bei einem Unfall im Todesfall und einem geschätzten Verletzungsgrad von 81 % oder mehr.

(Bisher betrug die Vorauszahlung 30% der vorgeschriebenen Versicherungssumme/Person/Fall im Todesfall)

- 10 % der vorgeschriebenen Versicherungshaftungsgrenze für eine Person bei einem Unfall in Fällen, in denen die geschätzte Verletzungsrate zwischen 31 % und weniger als 81 % liegt.

(Bisher betrug die Vorauszahlung bei Verletzungen von Körperteilen, die eine Notfallbehandlung erforderten, 10 % der vorgeschriebenen Versicherungsdeckungssumme/Person/Fall)

Nach der Leistung der Vorauszahlung ist die Versicherungsgesellschaft berechtigt, von der Kraftfahrzeug-Versicherungskasse die Rückzahlung der Vorauszahlung zu verlangen, wenn sich herausstellt, dass der Unfall von der Versicherungspflicht ausgeschlossen oder nicht versichert ist.

Neue Regelungen zur Schadensdokumentation bei Versicherungen

Gemäß Artikel 13 des Dekrets 67/2023/ND-CP umfasst die Schadensakte des Fahrzeughalters hinsichtlich der obligatorischen Haftpflichtversicherung die folgenden Dokumente:

(1) Anspruchsdokument. (Bisher nicht angegeben)

(2) Unterlagen, die sich auf das Kraftfahrzeug und den Fahrer beziehen (beglaubigte Kopie des Originals oder von der Versicherungsgesellschaft nach Vergleich mit dem Original oder der Kopie beglaubigte Kopie):

- Fahrzeugschein (oder eine beglaubigte Kopie des Original-Fahrzeugscheins mit der gültigen Originalquittung des Kreditinstituts anstelle des Original-Fahrzeugscheins für den Zeitraum, in dem das Kreditinstitut den Original-Fahrzeugschein besitzt) bzw. Eigentumsübertragungsdokumente des Fahrzeugs und Fahrzeugursprungsdokumente (falls kein Fahrzeugschein vorhanden ist).

- Führerschein.

- Personalausweis oder Bürgerausweis oder Reisepass oder andere Ausweisdokumente des Fahrers.

- Versicherungsbescheinigung.

(3) Unterlagen zum Nachweis von Schäden an Gesundheit und Leben (Kopien medizinischer Einrichtungen oder von der Versicherungsgesellschaft nach Vergleich mit dem Original oder Fotokopien beglaubigte Kopien). Abhängig vom Ausmaß des Personenschadens können eines oder mehrere der folgenden Dokumente beigefügt sein:

- Verletzungsbescheinigung.

- Medizinische Unterlagen.

- Auszug aus der Sterbeurkunde bzw. Sterbeurkunde bzw. Bestätigungsdokument der Polizeibehörde oder Ergebnis der forensischen Untersuchung der forensischen Untersuchungsbehörde, falls das Opfer in einem Fahrzeug oder bei einem Unfall ums Leben gekommen ist.

(4) Unterlagen zum Nachweis von Sachschäden:

- Gültige Rechnungen, Dokumente oder Belege für die Reparatur oder den Ersatz des durch den Unfall beschädigten Eigentums (falls die Versicherungsgesellschaft Reparaturen oder Schäden durchführt, ist die Versicherungsgesellschaft für das Einsammeln dieser Dokumente verantwortlich).

- Unterlagen, Rechnungen und Belege über die Kosten, die dem Fahrzeughalter zur Schadensminimierung oder zur Befolgung von Anweisungen der Versicherung entstanden sind.

(5) Kopien der relevanten Unterlagen der Polizeibehörde bei Unfällen, bei denen Dritte und Passagiere ums Leben kamen, oder in Fällen, in denen überprüft werden muss, dass der Unfall ausschließlich durch das Verschulden Dritter verursacht wurde, darunter: Mitteilung über die Ergebnisse der Untersuchung, Überprüfung und Abwicklung des Unfalls oder Mitteilung über den Abschluss der Untersuchung und Abwicklung des Unfalls.

(6) Protokoll der Begutachtung durch das Versicherungsunternehmen oder die von ihm beauftragte Person.

(7) Gerichtsentscheidung (sofern vorhanden). (Bisher nicht angegeben)

Der Versicherungsnehmer und der Versicherungsnehmer sind dafür verantwortlich, die in den vorstehenden Punkten (1), (2), (3), (4) und (7) genannten Unterlagen zu sammeln und an die Versicherungsgesellschaft zu senden. Für die Abholung der unter Ziffern (5) und (6) genannten Unterlagen ist der Versicherer verantwortlich.

Einzelheiten siehe Dekret 67/2023/ND-CP, gültig ab 6. September 2023.


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