Antworten auf Fragen zu Typenschildern

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế14/07/2023

Was ist ein Nummernschild? Antworten auf Fragen zum Thema Typenschilder. Bitte lesen Sie den folgenden Artikel. [Anzeige_1]
Những giải đáp thắc mắc về biển số định danh

1. Was ist ein Kfz-Kennzeichen?

Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA werden Fahrzeugkennzeichen entsprechend dem Identifikationscode des Fahrzeughalters ausgegeben und verwaltet (nachfolgend „Identifikationskennzeichen“ genannt).

Ein Identifikationsschild ist ein Schild mit Symbolen, Schilderserien, Buchstaben- und Zahlengrößen sowie Schilderfarbe gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 24/2023/TT-BCA.

Darüber hinaus ist in Artikel 3, Klausel 4 und Klausel 5 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Ausgabe und Verwaltung von Nummernschildern entsprechend dem Identifikationscode des Fahrzeughalters wie folgt festgelegt:

- Für Fahrzeughalter, die vietnamesische Staatsbürger sind, wird das Nummernschild anhand der persönlichen Identifikationsnummer verwaltet.

- Für ausländische Fahrzeughalter wird das Nummernschild auf Grundlage der vom elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssystem ermittelten Ausländeridentifikationsnummer oder der von der zuständigen Behörde ausgestellten Nummer der Daueraufenthaltskarte, der Nummer der vorübergehenden Aufenthaltskarte oder einer anderen Personalausweisnummer verwaltet.

2. Ist die Identifikationsnummer dasselbe wie die persönliche Identifikationsnummer?

* Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ist ein Identifikationskennzeichen ein Kennzeichen mit Symbolen, Kennzeichenserie, Buchstaben- und Zahlengröße sowie Kennzeichenfarbe gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA.

Beispielsweise erhalten Motorräder gemäß Klausel 4, Artikel 37 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA an der Rückseite des Fahrzeugs angebrachte Nummernschilder mit den Abmessungen: Höhe 140 mm, Länge 190 mm, und zwar wie folgt:

- Anordnung der Buchstaben und Zahlen auf Nummernschildern inländischer Behörden, Organisationen und Einzelpersonen:

+ Die erste Zahlengruppe ist der Fahrzeug-Kennzeichen-Ortscode und die Kennzeichenserie.

+ Die zweite Zahlengruppe ist die Fahrzeug-Registriernummer, bestehend aus 05 natürlichen Zahlen, von 000,01 bis 999,99;

- Anordnung der Buchstaben und Zahlen auf den Nummernschildern ausländischer Organisationen und Einzelpersonen: Die erste Gruppe ist das Symbol des Ortes, an dem das Fahrzeug zugelassen ist, die zweite Gruppe ist das Symbol für den Namen des Landes, Territoriums oder der internationalen Organisation des Fahrzeughalters, die dritte Gruppe ist die Zulassungsserie und die vierte Gruppe ist die Reihenfolge der Fahrzeugzulassung, bestehend aus 3 natürlichen Zahlen von 001 bis 999.

* Gemäß Artikel 13 des Dekrets 137/2015/ND-CP ist die persönliche Identifikationsnummer eine natürliche Zahlenfolge aus 12 Ziffern, die aus 6 Ziffern besteht: Jahrhundertcode, Geschlechtscode, Geburtsjahrescode des Bürgers, Code der Provinz, zentral verwalteter Stadt- oder Ländercode, in dem der Bürger geboren wurde, und 6 Ziffern sind Zufallszahlen.

Das Identifikationskennzeichen ist somit kein Schild mit einer Zahlenreihe wie die persönliche Identifikationsnummer des Fahrzeughalters, sondern wird lediglich unter Berücksichtigung des Identifikationscodes des Fahrzeughalters vergeben und verwaltet.

3. Dauer der Kennzeichenbeibehaltung bei Fahrzeugbesitzübergang

Gemäß Klausel 7, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA wird das Kennzeichen des Fahrzeughalters im Falle des Erlöschens, einer Beschädigung oder eines Eigentumsübergangs des Fahrzeugs von der Fahrzeugzulassungsbehörde widerrufen und neu ausgestellt, wenn der Fahrzeughalter ein anderes Fahrzeug auf seinen Namen anmeldet.

Die Identifikationsnummer bleibt für den Fahrzeughalter für die Dauer von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt des Entzugs gespeichert; Sofern sich der Fahrzeughalter nach Ablauf der oben genannten Frist nicht registriert hat, wird die Identifikationsnummer an das Kennzeichenlager übermittelt, wo sie gemäß den Vorschriften registriert und an Organisationen und Einzelpersonen ausgegeben wird.

4. Muss ich mein Kennzeichen ändern, wenn ich in eine andere Provinz ziehe?

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Firmen- bzw. Wohnsitz von einer Provinz bzw. zentral verwalteten Stadt in eine andere, kann er das Identifikationskennzeichen behalten (keine Änderung des Fahrzeugkennzeichens erforderlich).

Somit bleibt gemäß den oben genannten Bestimmungen bei einem Wohnsitzwechsel von einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt in eine andere das Identifikationskennzeichen erhalten.

(Gemäß Klausel 8, Artikel 3, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)

5. Frist für die Ausgabe und Neuausgabe von Kennzeichen

Gemäß Absatz 3 und Absatz 4, Artikel 7 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA beträgt die Frist für die Erteilung und Neuerteilung von Identifikationsschildern:

- Erstkennzeichenausgabe: Die Ausgabe erfolgt unmittelbar nach Erhalt der gültigen Fahrzeugzulassungsunterlagen.

- Ausgabe und Änderung von Nummernschildern, Neuausgabe von Nummernschildern, Ausgabe von Auktionsgewinner-Nummernschildern, Neuausgabe von Identifikations-Nummernschildern: Nicht mehr als 7 Werktage ab Erhalt der vollständigen und gültigen Dokumente.

6. Muss das bisherige 5-stellige Kennzeichen in ein Typenschild geändert werden?

Gemäß Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA lauten die Bestimmungen für 5-stellige Nummernschilder wie folgt:

- Für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entzugsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, wird dieses Kennzeichen als Kennzeichen zur Identifikation des Fahrzeughalters ermittelt.

- Bei Fahrzeugen mit 5-stelligem Kennzeichen wird, sofern der Fahrzeughalter das Widerrufsverfahren vor dem 15.08.2023 abgeschlossen hat, das Kennzeichen in das Kennzeichenlager übertragen, um vorschriftsmäßig ein neues Kennzeichen auszustellen.

In den folgenden Fällen ist gemäß Artikel 15 des Rundschreibens 58/2020/TT-BCA eine Aufhebung der Fahrzeugzulassungsbescheinigungen und Nummernschilder vor dem 15. August 2023 erforderlich:

- Das Fahrzeug ist defekt und kann nicht verwendet werden oder das Fahrzeug wird aus objektiven Gründen zerstört.

- Fahrzeugmotor und -rahmen wurden entfernt, um sie durch ein anderes Fahrzeug zu ersetzen.

- Vorübergehend importierte Fahrzeuge ausländischer Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen für den Reexport oder die Überführung nach Vietnam.

- Das Auto ist von der Einfuhrsteuer befreit und wird nun einem anderen Zweck zugeführt.

- Fahrzeuge, die in speziellen Wirtschafts- und Handelszonen oder internationalen Grenzwirtschaftszonen gemäß den Regierungsbestimmungen registriert sind, wenn sie wieder nach Vietnam exportiert oder überführt werden.

- Das Fahrzeug wurde gestohlen oder unterschlagen und ist nicht auffindbar. Der Fahrzeughalter beantragt die Sperrung des Fahrzeugscheins.

- Fahrzeuge veraltet; Fahrzeuge, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht zum Verkehr zugelassen sind; Fahrzeuge, bei denen nach Gutachten der zuständigen Behörden die Motornummer, Fahrgestellnummer oder Motor- bzw. Fahrgestellnummer ausgeschnitten, eingeschweißt oder nachgestanzt wurde.

- Das Fahrzeug wurde zugelassen, verfügt jedoch nicht über das richtige Nummernschildsystem gemäß Rundschreiben 58/2020/TT-BCA.

- Namensänderung und Eigentümerwechsel des Fahrzeugs vorbehalten.

- Militärfahrzeuge benötigen keine zivilen Nummernschilder mehr.

- Das Fahrzeug ist angemeldet, die Fahrzeugpapiere sind jedoch gefälscht oder das Kennzeichen ist falsch ausgestellt.

Somit wird für Fahrzeuge, die vor dem 15. August 2023 mit einem 5-stelligen Kennzeichen zugelassen wurden, bei denen das Entziehungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist, dieses Kennzeichen als Halterkennzeichen bestimmt.

7. Müssen 3- und 4-stellige Kennzeichen in Typenschilder umgeändert werden?

Gemäß Klausel 4, Artikel 39 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Nummernschildern zugelassen wurden, weiterhin am Verkehr teilnehmen, außer in Fällen, in denen der Fahrzeughalter auf ein neues Identifikationskennzeichen umsteigen muss oder wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung einer neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Änderung des Nummernschilds, zur Neuausstellung der Fahrzeugzulassungsbescheinigung, zur Neuausstellung des Nummernschilds oder zur Registrierung zur Namensübertragung oder zur Überführung des Fahrzeugs gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA durchführt. In diesem Fall wird das 3- oder 4-stellige Nummernschild widerrufen und gemäß den Vorschriften in ein neues Identifikationskennzeichen geändert.

Somit dürfen Fahrzeuge, die mit 3- oder 4-stelligen Kennzeichen zugelassen sind, weiterhin am Verkehr teilnehmen und können nur dann auf Identifikationskennzeichen umsteigen, wenn auf sie einer der folgenden Fälle zutrifft:

- Fahrzeughalter müssen das Identifikationskennzeichen ändern;

- Wenn der Fahrzeughalter Verfahren zur Ausstellung oder Änderung des Fahrzeugscheins, zur Ausstellung oder Änderung des Fahrzeugkennzeichens, zur Neuausstellung des Fahrzeugscheins, zur Neuausstellung des Fahrzeugkennzeichens oder zur Anmeldung zur Übertragung des Eigentums oder zur Verbringung des Fahrzeugs durchführt.

8. Wann wird das Typenschild ausgegeben?

Gemäß Klausel 1, Artikel 38 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA tritt das Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ab dem 15. August 2023 in Kraft.

Daher wird ab dem 15. August 2023 die Ausgabe und Verwaltung von Kennzeichen auf Basis der Identifikationsnummer des Fahrzeughalters eingeführt.


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