1. Welche Voraussetzungen muss ein Fahrschüler erfüllen?
Konkret werden in Artikel 7 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 38/2019/TT-BGTVT) die Bedingungen für Fahrschüler festgelegt, darunter:
- Sind vietnamesische Staatsbürger oder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis in Vietnam oder arbeiten oder studieren sie dort?
- Sie müssen volljährig (zum Zeitpunkt der Fahrprüfung) und bei guter Gesundheit sein und über den erforderlichen Bildungsstand verfügen. Wer seinen Führerschein aufwerten möchte, kann zwar im Voraus lernen, die Prüfung aber erst ablegen, wenn er das erforderliche Alter erreicht hat.
- Schüler, die ihren Führerschein aufwerten möchten, müssen über ausreichend Fahrzeit bzw. Fahrpraxis und sichere Fahrkilometer wie folgt verfügen:
+ Klasse B1 Automatik bis B1: Fahrzeit ab 1 Jahr und 12.000 km sicheres Fahren oder mehr;
+ Klasse B1 bis B2: Fahrzeit ab 1 Jahr und 12.000 km sicheres Fahren oder mehr;
+ Klasse B2 bis C, C bis D, D bis E; Die Klassen B2, C, D und E wurden jeweils auf die Klasse F aufgewertet. Klassen D, E bis FC: 3 Jahre oder mehr Berufserfahrung und 50.000 km oder mehr sicheres Fahren;
+ Klasse B2 bis D, C bis E: Betriebszugehörigkeit ab 5 Jahren und 100.000 km sichere Fahrweise oder mehr.
Falls ein Fahrschüler seine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr durch den Entzug der Fahrerlaubnis aufwertet, wird die sichere Fahrzeit ab dem Datum der Vollstreckung der Entscheidung über die Ordnungswidrigkeitsstrafe berechnet.
- Schüler, die ihren Führerschein auf die Klassen D oder E aufwerten möchten, benötigen einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss.
2. Ausbildungsform für Fahrschüler
Gemäß Artikel 8 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT ist die Form der Ausbildung für Fahrschüler wie folgt geregelt:
- Personen, die eine Fahrerlaubnis für die Klassen A1, A2, A3, A4 sowie Pkw der Klasse B1 erwerben möchten, können die theoretischen Fächer im Selbststudium erlernen, müssen sich jedoch zur Vorbereitung und Ablegung der Prüfung bei einer zugelassenen Ausbildungsstätte anmelden; Für die Klassen A4 und B1 müssen Prüfungen und Ausbildungsnachweise erbracht werden.
- Personen, denen Fahrerlaubnisse der Klassen B2, C, D, E sowie Fahrerlaubnisse der Klasse F erteilt werden sollen, müssen eine Ausbildung an einer zugelassenen Ausbildungsstätte absolvieren und eine Prüfung zum Erwerb eines Grundscheins bzw. Ausbildungsnachweises ablegen. Innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die Ausbildungseinrichtung die Prüfung beendet hat und unter Berücksichtigung der Anerkennung des Abschlusses des Ausbildungskurses, muss die Ausbildung gemäß einem neuen Kurs wiederholt werden, wenn das Primärzertifikat oder das Ausbildungszertifikat nicht geprüft wurde.
3. Fahrerprofil
Gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 38/2019/TT-BGTVT, Rundschreiben 01/2021/TT-BGTVT) sind die Dokumente von Fahrschülern wie folgt geregelt:
- Fahranfänger bereiten 1 Satz Unterlagen vor und reichen diese direkt bei der Ausbildungsstätte ein. Das Profil umfasst:
+ Antrag auf Ausbildung und Prüfung zum Erwerb eines Führerscheins gemäß dem in Anhang 7 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vorgeschriebenen Formular;
+ Kopie des gültigen Personalausweises oder Bürgerausweises oder Reisepasses mit der Personalausweisnummer oder Bürgerausweisnummer für vietnamesische Staatsbürger; Gültiger Reisepass für im Ausland lebende Vietnamesen;
+ Kopie des noch länger als 6 Monate gültigen Reisepasses und der befristeten Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte oder des Diplomatenausweises oder des amtlichen Personalausweises für Ausländer;
+ Gesundheitszeugnis des Fahrers, ausgestellt von einer zuständigen medizinischen Einrichtung, wie vorgeschrieben.
- Auszubildende zum Gabelstaplerfahrer bereiten 1 Satz Unterlagen vor und reichen diese direkt bei der Ausbildungsstätte ein. Das Profil umfasst:
+ Dokumente gemäß Klausel 1, Artikel 9 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT;
+ Erklärung der Arbeitszeit und der sicher gefahrenen Kilometer gemäß dem in Anhang 8 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vorgeschriebenen Formular und muss für den Inhalt der Erklärung vor dem Gesetz verantwortlich sein;
+ Kopie des Realschulabschlusszeugnisses oder eines gleichwertigen Zeugnisses bzw. höherwertiger Zeugnisses bei Aufwertung des Führerscheins in die Klasse D, E (Original bei der Prüfung der Prüfungsanmeldungsunterlagen vorlegen);
Wenn es für den Fahrschüler zur Antragstellung kommt, wird von der Ausbildungsstätte ein Foto gemacht und direkt in der Führerscheindatenbank gespeichert.
- Angehörige ethnischer Minderheiten, die kein Vietnamesisch lesen oder schreiben können und das Fahren eines Motorrads der Klasse A1 oder A4 erlernen möchten, müssen 1 Satz Dokumente vorbereiten und direkt bei der Ausbildungsstätte einreichen. Das Profil umfasst:
+ Dokumente gemäß Punkt b und Punkt d, Klausel 1, Artikel 9 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT;
+ Bescheinigung des Volkskomitees der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der die Person wohnt, die bestätigt, dass die Person einer ethnischen Minderheit angehört und kein Vietnamesisch lesen oder schreiben kann, gemäß dem in Anhang 24 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vorgeschriebenen Formular; Das Zertifikat ist ab dem Datum der Unterzeichnung der Bestätigung ein Jahr lang gültig. Die Person unterschreibt oder versieht das Zertifikat mit ihrem Fingerabdruck.
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