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Wohin kann ich mich für die Abmeldung vom Fahrzeug und vom Kennzeichen wenden?

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế24/08/2023

Beim Verkauf eines Autos muss der Eigentümer die Formalitäten zur Abmeldung des Fahrzeugs und des Kennzeichens erledigen. Wo können diese Verfahren durchgeführt werden? Bitte lesen Sie den folgenden Artikel. [Anzeige_1]
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1. Wohin kann ich mich wenden, um die Zulassung und das Kennzeichen meines Fahrzeugs zu widerrufen?

(i) Verkehrspolizeibehörde

Die Verkehrspolizeibehörde widerruft die Fahrzeugzulassung und die Nummernschilder von:

- Fahrzeuge des Ministeriums für öffentliche Sicherheit;

- Fahrzeuge von Agenturen und Organisationen, die in Anhang Nr. 01 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA aufgeführt sind;

- Fahrzeuge diplomatischer Missionen, Vertretungen internationaler Organisationen in Vietnam und Fahrzeuge von Ausländern, die in diesen Vertretungen arbeiten.

(ii) Verkehrspolizeibehörde

Die Verkehrspolizeibehörde entzieht den folgenden Fahrzeugtypen (mit Ausnahme der unter (i) genannten Fahrzeugtypen) die Fahrzeugzulassung und die Kennzeichen:

- Personenkraftwagen, Zugmaschinen, Anhänger, Sattelauflieger und Fahrzeuge mit ähnlichem Aufbau wie Personenkraftwagen (nachfolgend „Personenkraftwagen“ genannt) von Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in Bezirken oder Städten unter zentral verwalteten Städten; Stadt, Bezirk, Ort der Provinz, in der die Verkehrspolizeibehörde ihren Hauptsitz hat;

- Autokennzeichen bei Auktion gewonnen; Erstmalige Fahrzeugzulassung für Fahrzeuge beschlagnahmten Ursprungs gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Motorräder mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr von lokalen Organisationen und Einzelpersonen;

- Auto; Motorräder, Motorräder (einschließlich Elektromotorräder) und Fahrzeuge mit ähnlicher Struktur wie Motorräder (nachfolgend „Motorräder“ genannt) von ausländischen Organisationen und Einzelpersonen, einschließlich der örtlichen Konsularagenturen.

(iii) Bezirkspolizei

Die Bezirks-, Stadt- und Großstadtpolizei der Provinzen sowie die zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Bezirkspolizei bezeichnet) registriert die folgenden Fahrzeugtypen: Autos; Motorräder inländischer Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz und Wohnsitz am Ort (ausgenommen Fahrzeuge gemäß (i), (ii), (iv)).

(iv) Polizei auf Gemeindeebene

Die Polizei der Gemeinden, Bezirke und Städte (nachfolgend „Polizei auf Gemeindeebene“ genannt) führt die Fahrzeugzulassung (mit Ausnahme der Fälle (i) und (ii)) wie folgt durch:

- Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke und Städte zentral verwalteter Städte registriert Motorräder von inländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort.

- Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke, Städte und Gemeinden der Provinz (mit Ausnahme der Polizei auf Gemeindeebene, in der die Verkehrspolizeibehörde sowie die Bezirks-, Stadt- und Gemeindepolizei ihren Hauptsitz haben) mit einer Neuzulassungszahl von 150 Fahrzeugen oder mehr/Jahr (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) muss Motorräder von inländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort registrieren.

Für bestimmte Gebiete entscheidet der Direktor der Provinzpolizeibehörde auf Grundlage der tatsächlichen Situation hinsichtlich der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge, der Art des Gebiets und der geografischen Entfernung in Abstimmung mit der Verkehrspolizeibehörde wie folgt über die Fahrzeugzulassung:

- Bei Gemeinden mit weniger als 150 Neuzulassungen von Motorrädern pro Jahr wird die Gemeindepolizei die Fahrzeuge direkt registrieren oder die mit der Fahrzeugregistrierung betraute Kreis-, Stadt- oder Gemeindepolizei damit beauftragen, die Fahrzeugregistrierung in Clustern zu organisieren.

- In Gemeinden, deren Fahrzeuganzahl die Registrierungskapazität der Gemeindepolizei übersteigt, können neben der Gemeindepolizei, die die Fahrzeuge direkt registriert, auch die mit der Registrierung von Fahrzeugen betrauten Bezirks-, Stadt- und Stadtpolizeien sowie die Polizeien auf benachbarter Gemeindeebene damit beauftragt werden, die Organisation der Fahrzeugregistrierung in Clustern für inländische Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz in der Region zu unterstützen.

(Artikel 4 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)

2. Wann muss ich das Verfahren zur Abmeldung meines Fahrzeugs und meines Kennzeichens durchlaufen ?

Gemäß Absatz 1, Artikel 13 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA muss der Fahrzeughalter bei der Übertragung des Fahrzeugbesitzes oder bei der Verlegung des Firmensitzes oder Wohnsitzes von einer Provinz oder zentral verwalteten Stadt in eine andere (nachfolgend „Umzug des ursprünglichen Halters“ genannt) das Widerrufsverfahren bei der für die Fahrzeugunterlagen zuständigen Behörde durchführen.


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