Am 1. Februar unterzeichnete und erließ Herr Vo Ngoc Hiep, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees der Provinz Lam Dong, eine Entscheidung zur Regelung der Höhe und des Zeitpunkts der Zuschläge auf Fahrpreise für Personenbeförderungen auf bestimmten Strecken während des chinesischen Neujahrsfestes 2024. Diese Entscheidung gilt für Unternehmen, die Personenbeförderungsdienste mit dem Auto auf festen Routen zwischen den Provinzen anbieten.
Personenbeförderungsunternehmen dürfen je nach Strecke einen Fahrpreiszuschlag von maximal 60 % verlangen.
Dementsprechend werden auf interprovinziellen Strecken von Binh Dinh in die zentralen und nördlichen Regionen Zuschläge von bis zu 60 % der aktuellen Tarife erhoben. Für die übrigen Interprovinzstrecken beträgt der maximale Zuschlag 40 % des aktuellen Fahrpreises.
Für nördliche Strecken (ab Binh Dinh und darüber hinaus) sowie zentrale und westliche Strecken mit Terminals in der Provinz Lam Dong gelten vom 22. bis 29. Dezember 2023 (d. h. vom 1. bis 8. Februar 2024) Zuschläge. Für Terminals in den Nordprovinzen sowie den Zentral- und Westprovinzen gilt der Zuschlag vom 4. bis 13. Januar 2024 (also vom 13. bis 22. Februar 2024).
Für das zentrale Hochland, Ho-Chi-Minh-Stadt und andere Strecken mit Terminals in Lam Dong werden vom 4. bis 10. Januar 2024 (d. h. vom 13. bis 19. Februar 2024) Zuschläge erhoben. Für Terminals im zentralen Hochland, in Ho-Chi-Minh-Stadt und auf anderen Strecken fallen vom 24. bis 30. Dezember 2023 (d. h. vom 3. bis 9. Februar 2024) Zuschläge an.
Wenn die Benzinpreise sinken, müssen die Unternehmen die Fahrpreise gemäß den Vorschriften senken.
Unternehmen müssen den Zuschlag an dem Ort erheben, an dem sie ihren Betrieb registrieren, und dürfen den Höchstzuschlag gemäß den oben genannten Bestimmungen erst erheben, nachdem sie den Fahrpreis erneut deklariert und den Preis gemäß den Vorschriften ausgehängt haben. Die Erhebung zusätzlicher Fahrpreise in anderer Form ist ihnen nicht gestattet.
Der oben genannte Fahrpreiszuschlag wird nur für eine Strecke bis oder ab dem oben beschriebenen Zeitpunkt der Zuschlagsberechnung erhoben.
Wenn in dieser Zeit die Benzin- und Ölpreise sinken, sind die Personenbeförderungsunternehmen verpflichtet, die Fahrpreise entsprechend den Vorschriften zu senken.
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