
Dementsprechend beauftragte das Volkskomitee der Provinz das Ministerium für Planung und Investitionen damit, den Vorsitz zu übernehmen und sich mit der Planungsberatungseinheit der Provinz abzustimmen, um die Anfrage des Bauministeriums zur Vervollständigung der Planungsakte der Provinz zu prüfen, entgegenzunehmen und zu erläutern.
Insbesondere muss die Untersuchung von Indikatoren zur Bevölkerungskontrolle für die konvertierte Bevölkerung im Planungsdossier der Provinz gezielt ermittelt werden, um als Grundlage für die Umsetzung spezialisierter technischer Pläne und Inhalte in Bezug auf Funktionsbereiche im Umsetzungsplan der Provinzplanung zu dienen und so die Konsistenz zwischen den Planungsebenen sicherzustellen.
Gleichzeitig erhalten und erläutern Sie Meinungen und Vorschläge von Kommunen (mit beigefügten Dokumenten), um sie proaktiv und gemäß den Vorschriften in die Provinzplanung zu integrieren. Koordinieren Sie sich mit dem Bauamt und den relevanten Sektoren, um die Gemeinden bei der Durchführung entsprechender Anpassungen der relevanten Planung anzuleiten.
Das Volkskomitee der Provinz fordert die Bezirke und Städte Dien Ban, Phu Ninh, Dong Giang, Bac Tra My, Nui Thanh, Nam Tra My, Tay Giang und Nong Son, die noch keinen Bericht vorgelegt haben, auf, dies gemäß der Aufforderung des Bauamts dringend zu überprüfen und sich mit dem Bauamt abzustimmen, um die Untersuchung durchzuführen und sie gemäß den Vorschriften in die Provinzplanung zu integrieren.
Falls sich eine Ortschaft noch nicht auf den Inhalt der Provinzplanungsakte geeinigt hat, übernimmt das Ministerium für Planung und Investitionen den Vorsitz und koordiniert dies mit dem Ministerium für Bauwesen sowie den relevanten Sektoren und Einheiten, um das Volkskomitee der Provinz anzuweisen, dem Parteikomitee des Volkskomitees der Provinz Bericht zu erstatten und die Meinung des Ständigen Ausschusses des Parteikomitees der Provinz einzuholen, bevor es dem Premierminister vorgelegt wird, damit dieser die Provinzplanungsakte gemäß den Vorschriften vervollständigt.
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