In Fortsetzung der 37. Sitzung gab der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung am Nachmittag des 26. September unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden der Nationalversammlung, Nguyen Khac Dinh, Stellungnahmen zum Gesetzentwurf zur besonderen Verbrauchsteuer (geändert) ab.

Nach 16 Jahren der Umsetzung hat das Gesetz zur besonderen Verbrauchsteuer viele positive Ergebnisse erzielt, indem es zur Ausrichtung von Produktion und Verbrauch sowie zur Stabilisierung der Einnahmequellen für den Staatshaushalt beigetragen hat. Durch Zusammenfassung und Bewertung wurden jedoch neben den erzielten Ergebnissen auch viele Bestimmungen des geltenden Gesetzes Unzulänglichkeiten und Einschränkungen offenbart.
Ziel der Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die besondere Verbrauchsteuer ist es, den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden, ein einheitliches und synchrones Rechtsumfeld für die Wirtschaft zu schaffen und die Beschränkungen und Unzulänglichkeiten des geltenden Gesetzes zu überwinden. im Einklang mit dem Trend der Reform der Sonderverbrauchssteuer in anderen Ländern.
Der Gesetzentwurf zur besonderen Verbrauchsteuer (geändert) besteht aus 4 Kapiteln und 12 Artikeln und folgt eng 7 Politikgruppen.
Der Zweck der Verkündung des Gesetzes über die besondere Verbrauchsteuer (geändert) besteht darin, die politischen Regelungen zu vervollkommnen. Verbrauchsteuer die Steuerbemessungsgrundlage zu erweitern (beispielsweise durch die Einführung steuerpflichtiger Stoffe für zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, die Anwendung einer Mischsteuer auf Zigaretten, die Erhöhung der Verbrauchsteuersätze auf Alkohol, Bier usw.), die Gewährleistung von Transparenz, Verständlichkeit und einfacher Umsetzung des Gesetzes, um zur Verbesserung der Kapazität und Wirksamkeit der Steuerverwaltungsaktivitäten beizutragen, um Steuerhinterziehung, Steuerverluste und Steuerschulden zu verhindern und zu bekämpfen, eine korrekte und ausreichende Einziehung der Steuern für den Staatshaushalt sicherzustellen und stabile Einnahmequellen für den Staatshaushalt zu sichern.
Die Änderung und Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen soll zudem zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt beitragen, den gesellschaftlichen Konsum im Einklang mit den Steuerreformtrends der Länder regulieren und internationale Verpflichtungen umsetzen.
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