Eine der Fragen, die viele Menschen interessiert, ist, ob der Schulleiter eine Erlaubnis benötigt, um mehr zu unterrichten.
Vor Kurzem hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung das Rundschreiben 29/2024 herausgegeben, um das Rundschreiben 17/2012 zu ersetzen. Es regelt zusätzlichen Unterricht und Lernen, um die Qualität zu verbessern und negative Probleme im Bildungsumfeld zu vermeiden.
Seit der Veröffentlichung des Rundschreibens 29/2024 haben viele Menschen ihre Bedenken darüber geäußert, ob Schulleiter zusätzlich zu den Lehrern eine Genehmigung benötigen, um zusätzlichen Unterricht zu erteilen. Allerdings wird in dem neuen Rundschreiben nicht erwähnt, ob Schulleiter für den Zusatzunterricht eine Genehmigung benötigen, sondern lediglich die Verantwortung der Schulleiter für den Zusatzunterricht an Schulen und für die Lehrkräfte.
Benötigt der Schulleiter eine Genehmigung, um zusätzlichen Unterricht zu geben? (Illustration)
In Artikel 5 des zuvor konsultierten Entwurfs eines Rundschreibens zu zusätzlichem Unterricht und Lernen hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung inzwischen eine Regelung erlassen: Lehrer (einschließlich Konrektoren oder stellvertretende Schulleiter), die Gehälter aus dem Gehaltsfonds allgemeinbildender Bildungseinrichtungen oder öffentlicher Weiterbildungseinrichtungen erhalten und an zusätzlichem Unterricht außerhalb der Schule teilnehmen, müssen die Anforderungen in vollem Umfang erfüllen.
Insbesondere muss der Schulleiter, der am außerschulischen Unterricht teilnehmen möchte, dem Leiter der Abteilung für Bildung und Ausbildung (für die Mittelschulstufe) und dem Direktor der Abteilung für Bildung und Ausbildung (für die Oberschulstufe) Bericht erstatten und deren Genehmigung einholen.
Lehrkräfte und Konrektoren bzw. deren Stellvertreter, die Zusatzunterricht erteilen möchten, müssen der Schulleitung zudem die Fächer, Orte und Zeiten des Zusatzunterrichts melden und sich verpflichten, die übertragenen Aufgaben ohne Verstoß gegen die Regelungen des Zusatzunterrichts zu erledigen.
Verantwortlichkeiten des Schulleiters
Artikel 13 des Rundschreibens 29/2024 legt fest, dass der Schulleiter für die Organisation von zusätzlichem Unterricht und Lernen an Schulen gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen verantwortlich ist.
Gleichzeitig müssen Lehrkräfte, die im Rahmen des außerschulischen Unterrichts an der Schule unterrichten, auf die Einhaltung der Regelungen achten; Koordinieren Sie die Überwachung und Inspektion der außerschulischen Lehraktivitäten der an der Schule unterrichtenden Lehrer.
Der Schulleiter muss gegenüber der direkten Verwaltungsbehörde für die Qualität des zusätzlichen Lehr- und Lernangebots an der Schule verantwortlich sein. Verwaltung und Verwendung der Mittel zur ordnungsmäßigen Organisation von zusätzlichem Lehr- und Lernstoff an Schulen.
Darüber hinaus muss der Schulleiter gemäß seiner Autorität vorgehen oder die zuständigen Behörden zur Behandlung von Verstößen gegen die Vorschriften zum zusätzlichen Unterricht und Lernen empfehlen. Entgegennahme und Bearbeitung von Meinungen, Empfehlungen und Wünschen von Schülern und Eltern zum Thema zusätzlicher Lehr- und Lerninhalte vor und während der Umsetzung.
An Nhi
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Quelle: https://vtcnews.vn/hieu-truong-day-them-co-can-xin-phep-ar918066.html
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