Gemäß der Entscheidung gehören zu den Antragsgegenständen: Agenturen mit Landverwaltungsfunktionen; Agenturen und Personen, die befugt sind, bestimmte Grundstückspreise festzulegen, zu bewerten und darüber zu entscheiden; Beratungsorganisation für Grundstücksbewertung, Einzelperson, die als Berater für Grundstücksbewertung tätig ist; andere relevante Organisationen und Einzelpersonen.
Faktoren, die sich auf den Grundstückspreis auswirken, Kriterien zur Bildung von Faktoren, die sich auf den Grundstückspreis auswirken, um einen bestimmten Grad an Ähnlichkeit zu analysieren, und jeden Faktor, der sich auf den Grundstückspreis auswirkt, zwischen dem bewerteten Vermögenswert und dem vergleichbaren Vermögenswert für nicht landwirtschaftliche Flächen anzupassen, einschließlich:
1. Standort, Lage des Grundstücks, Grundstücksfläche: Entfernung in prioritärer Reihenfolge zu: Verwaltungszentrum; Einkaufszentrum; Schul-und Berufsbildung; Park, Vergnügungspark; Markt, medizinische Einrichtung (je nach Standort, aktuellem Projektstatus, Grundstück, Parzelle). Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %; Grundstückspreis laut städtischer Grundstückspreisliste (je nach Projektstandort, Grundstücksfläche, Grundstücksgröße). Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 15 %.
2. Verkehrsbedingungen: Straßentyp (Asphalt, Beton, Erde und andere Straßenstrukturen) neben dem Projekt, Grundstücksfläche, Grundstücksfläche gemäß dem aktuellen Status zum Zeitpunkt der Grundstücksbewertung. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Straßenbreite (einschließlich Gehweg) neben dem Projekt, dem Grundstück oder der Parzelle. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 10 %. Anzahl der an das Projekt angrenzenden Straßen, Grundstücke, Parzellen (einschließlich Straßen und Gassen). Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Im Falle der Schätzung des Übertragungspreises von Grundstücken und einzelnen Häusern: Die Bodenbewertungsorganisation führt eine Untersuchung durch, sammelt und bewertet zusätzliche Kriterien zum inneren Straßenquerschnitt (sofern vorhanden), der an das Grundstück angrenzt, gemäß der genehmigten Planung. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %.
3. Zustand der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Stromversorgung: Ist die Wasserversorgung und Stromversorgung in der Gegend stabil oder instabil? Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Überschwemmungen bei starken Regenfällen. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %.
4. Fläche, Größe, Form des Grundstücks, Grundstücksfläche: Fläche, Form des Grundstücks, Grundstücksfläche. Handelt es sich bei dem zu bewertenden Objekt um mehrere Grundstücke mit ähnlicher Lage und Form, wird die Fläche des repräsentativen Grundstücks als Durchschnittsfläche der zu bewertenden Grundstücke angenommen. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 10 %. Frontlänge, Tiefe des Grundstücks, Grundstücksfläche (durchschnittliche Größe, wenn es sich bei der zu bewertenden Immobilie um mehrere Grundstücke mit ähnlicher Lage und Form handelt). Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %.
5. Geschätzter Fall: Übertragungspreis der Wohnung; Mietpreis der Wohnung; Mietpreise für gewerbliche Serviceetagen und Büros in gemischt genutzten Gebäuden: Erhebung und Bewertung nach den Kriterien Wohnungsfläche und Mietgeschossfläche (bei durchschnittlich flächenbewerteten Objekten). Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 10 %.
6. Faktoren der Bauplanung: Flächennutzungskoeffizient, Bebauungsdichte. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Anzahl der Stockwerke und Keller. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Für die Betriebsart Hotellerie: Das Bewertungsinstitut für Grundstücke führt eine Bestandsaufnahme durch, erhebt und bewertet weitere Kriterien: Anzahl der Zimmer, Servicestandard des Hotels (Sortierung nach Anzahl der Sterne). Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %.
Aktueller Umwelt- und Sicherheitsstatus: Staub-, Lärm-, Luft- und Wasserverschmutzung; in der Nähe von Friedhof, Müllverwertungsanlage Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Bevölkerungsdichte, Sicherheitsstatus des Gebiets. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %.
7. Landnutzungsdauer: Verbleibende Landnutzungsdauer zur Umsetzung des Projekts. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %. Für Wohngrundstücke und Wohnungen zum Verkauf (Dauernutzung): Keine Anpassung.
8. Weitere Faktoren, die die Grundstückspreise je nach tatsächlichen Bedingungen, kulturellen Traditionen und örtlichen Gepflogenheiten beeinflussen, sind: Malerische Orte; Tempel, Pagoden, Schreine; Traditionelles Handwerksdorf. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 5 %.
9. Zu den Faktoren, die die Grundstückspreise für landwirtschaftliche Flächen beeinflussen, gehören: Produktivität von Anbau und Viehzucht. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 20 %. Standort, Eigenschaften des Grundstücks, Grundstücksfläche: nächstgelegene Entfernung zum Produktions- und Produktverbrauchsort. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 20 %. Verkehrsbedingungen für Produktion und Produktverbrauch: Straßenbreite, Steigung, Straßenoberflächenstruktur; Geländebedingungen Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 20 %. Die Landnutzungsdauer, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Flächen, die vom Staat gemäß der Quote für die Zuteilung landwirtschaftlicher Flächen an Haushalte und Einzelpersonen zugeteilt werden, und von landwirtschaftlichen Flächen innerhalb der Quote für den Erhalt von Übertragungsrechten, basiert nicht auf der Landnutzungsdauer. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 20 %.
Weitere Faktoren, die den Grundstückspreis beeinflussen, entsprechen der örtlichen Realität, den kulturellen Traditionen und Bräuchen: Auf Grundlage der tatsächlichen Situation legt die Beratungsorganisation im Erläuterungsbericht zur Erstellung des Grundstückspreisplans den konkreten vorgeschlagenen Grundstückspreis fest. Anpassungsdifferenz: nicht mehr als 20 %.
Dieser Beschluss tritt am 16. September 2024 in Kraft. Frühere Regelungen des Stadtvolkskomitees zur Festsetzung konkreter Grundstückspreise verlieren mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses ihre Gültigkeit.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/ha-noi-quy-dinh-9-yeu-to-xac-dinh-gia-dat.html
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