Gültigkeit des Personalausweises

Người Đưa TinNgười Đưa Tin24/02/2024

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Dementsprechend wird in Artikel 30 Absatz 5 des Personalausweisgesetzes die Gültigkeit des Personalausweises wie folgt klar geregelt:

Der Personalausweis gilt als Identitätsnachweis für die Durchführung von Geschäften sowie die Ausübung von Rechten und Rechtsinteressen in Vietnam.

Behörden, Organisationen und Einzelpersonen verwenden die persönliche Identifikationsnummer auf dem Identitätszertifikat, um die Informationen der Person, der das Identitätszertifikat ausgestellt wurde, in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank, anderen nationalen Datenbanken und Fachdatenbanken gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.

Wenn eine Person vietnamesischer Herkunft, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde, auf Verlangen einer zuständigen Behörde, Organisation oder Einzelperson einen Personalausweis vorlegen muss, darf diese Behörde, Organisation oder Einzelperson von der Person vietnamesischer Herkunft, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde, nicht die Vorlage von Dokumenten oder die Bereitstellung von Informationen verlangen, die im Personalausweis beglaubigt wurden, außer in Fällen, in denen die Informationen der Person geändert wurden oder die Informationen im Personalausweis nicht mit den Informationen in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen.

Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der Personen, denen ein Personalausweis ausgestellt wurde, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus sieht dieses Gesetz auch vor, dass der Personalausweis an Personen vietnamesischer Herkunft ausgestellt wird, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde, die jedoch seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in einer Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene oder einer Verwaltungseinheit auf Bezirksebene leben, wenn es keine Verwaltungseinheit auf Gemeindeebene gibt.

Der Ort zur Durchführung von Verfahren zur Erteilung, Änderung und Neuerteilung von Identitätszertifikaten ist wie folgt geregelt:

Die Identitätsverwaltungsbehörde der Bezirks-, Kreis-, Stadt- oder Großstadtpolizei oder der zentral verwalteten Stadtpolizei oder die Identitätsverwaltungsbehörde der Provinz- oder zentral verwalteten Großstadtpolizei, in deren Bezirk die Person vietnamesischer Herkunft lebt, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde.

Bei Bedarf organisiert die in Punkt a dieser Klausel genannte Identitätsverwaltungsagentur die Verfahren zur Ausstellung von Identitätsbescheinigungen bei der Gemeinde, dem Bezirk, der Stadt, der Agentur, der Einheit oder dem Wohnort einer Person vietnamesischer Herkunft, deren Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde.

TM


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