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Das Zulassungsverfahren an den Universitäten muss grundlegend reformiert werden.

Báo Sài Gòn Giải phóngBáo Sài Gòn Giải phóng31/07/2024


Die Abiturprüfung und die Hochschulzugangsprüfung sind stets von großem gesellschaftlichem Interesse, da sie die Zukunft von Millionen von Schülern und Eltern unmittelbar beeinflussen. In den vergangenen zehn Jahren hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung zahlreiche Anstrengungen unternommen, die Organisation von Prüfungen und Zulassungsverfahren zu reformieren und positive Veränderungen herbeizuführen. Objektiv betrachtet entsprechen jedoch viele Aspekte noch immer nicht den gesellschaftlichen Erwartungen.

Im Zeitraum 2015/16 fusionierte das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Abiturprüfung und die Hochschulzugangsprüfung zu einer einzigen nationalen Abiturprüfung. Die Organisation dieser Prüfung wurde den Universitäten und Hochschulen übertragen, deren Ergebnisse für die Zulassung verwendet wurden. Von 2017 bis 2019 blieb das Prüfungsformat unverändert, die Organisation wurde jedoch vom Ministerium für Bildung und Ausbildung an die lokalen Bildungs- und Ausbildungsbehörden delegiert.

Seit 2020 heißt die nationale Abiturprüfung „Gymnasiumsabschlussprüfung“ und dient der Zertifizierung des Schulabschlusses, der Bewertung der Allgemeinbildung und der Auswahl von Studierenden für die Universitätszulassung. Nach diesen Anpassungen und Änderungen der technischen Aspekte der Universitätszulassung kam es zu einigen bedauerlichen Vorfällen: Kandidaten, die in drei Fächern 30 Punkte erreichten, wurden dennoch nicht an der Universität zugelassen; Vorschriften zur Veröffentlichung von Daten über Universitätszulassungen führten dazu, dass Bewerbungen morgens eingereicht und nachmittags zurückgezogen wurden, was Kandidaten und Eltern dazu zwang, die Anmeldedaten wie bei einem Lotteriespiel hektisch zu überwachen; Betrug bei der Notenvergabe führte zur Disqualifizierung hunderter zugelassener Studierender; und Lehrerausbildungsprogramme kämpfen mit Lehrermangel, während die jährlichen Zulassungsquoten weiterhin stark sinken.

Im Jahr 2025 wird der erste Jahrgang des neuen allgemeinen Bildungsprogramms seinen Schulabschluss machen. Laut Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung umfasst die Abschlussprüfung im nächsten Jahr zwei Pflichtfächer: Mathematik und Literatur. Zusätzlich können die Schüler zwei Fächer aus dem allgemeinen Bildungslehrplan wählen, darunter Chemie, Physik, Biologie, Geographie, Geschichte, Wirtschaft und Recht, Informatik, Technologie und Fremdsprachen (Englisch, Deutsch, Russisch, Japanisch, Französisch, Chinesisch, Koreanisch). Zur Anerkennung des Schulabschlusses erklärte das Ministerium, dass die Ergebnisse laufender Leistungsbeurteilungen und die Ergebnisse der Abschlussprüfung entsprechend gewichtet werden. Die Prüfung wird bis 2030 in Papierform durchgeführt; anschließend wird ein Pilotprojekt für computergestützte Prüfungen in Multiple-Choice-Fächern eingeführt.

Mit der Änderung des Formats der Abiturprüfung ändert sich auch das Zulassungsverfahren an den Universitäten. Die Frage der Autonomie bei der Zulassung (Auswahl anhand von Prüfungsergebnissen, Aufnahmeprüfungen oder einer Kombination aus beidem), wie sie im Hochschulgesetz von 2018 vorgesehen ist, muss jedoch noch vom Ministerium für Bildung und Ausbildung entschieden werden. In den letzten Jahren haben viele Universitäten Zulassungsverfahren eingeführt, die auf den Ergebnissen separater Prüfungen (Eignungstests, Beurteilungen des Denkvermögens) und kombinierten Zulassungen auf Basis mehrerer Kriterien beruhen. Viele Universitäten zögern jedoch weiterhin, ihre Zulassungspläne für 2025 zu veröffentlichen oder auszuarbeiten, aus Angst, voreilig zu handeln, falls das Ministerium für Bildung und Ausbildung andere Richtlinien erlässt. Diese Situation ist nicht neu: Bereits 2013 forderte das Ministerium die Universitäten auf, Zulassungspläne zu entwickeln, um das System der „drei Gemeinsamkeiten“ – gemeinsamer Prüfungszeitraum, gemeinsame Prüfungsfragen, gemeinsame Ergebnisse – zu ersetzen. Alle Pläne wurden jedoch später verworfen, und die Zulassungen basierten ab 2015 auf der nationalen Abiturprüfung.

Bei der Reform der Abiturprüfung und der Hochschulzugangsprüfung scheint eine Diskrepanz zwischen den gesteckten Zielen und ihrer Umsetzung zu bestehen, was bei jeder Reform zu bedauerlichen Zwischenfällen führt. Daher wird vielfach vorgeschlagen, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung die Hochschulzulassung den Ausbildungseinrichtungen selbst überlassen sollte. Das Ministerium sollte lediglich für die Qualitätssicherung der Ausbildung, die Überprüfung der Einführung neuer Studiengänge sowie die Entwicklung und den Vorschlag von Richtlinien für spezialisierte und national priorisierte Studienbereiche zuständig sein. Diese Forderung ist nicht unbegründet. Alle setzen große Hoffnungen in die umfassenden Reformbemühungen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung.

THANH HUNG



Quelle: https://www.sggp.org.vn/doi-moi-triet-de-cong-tac-tuyen-sinh-dai-hoc-post751812.html

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