Gemäß den geltenden Bestimmungen in Artikel 65 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 dürfen Fahrer gewerblicher Transportfahrzeuge nicht länger als 4 Stunden am Stück fahren und die Gesamtlenkzeit beträgt nicht mehr als 10 Stunden/Tag.
Trotz vieler strenger Vorschriften ist die Kontrolle der Fahrer und Fahrzeuge im Transportgewerbe noch immer lax, was von Mitternacht bis zum Morgengrauen ein hohes Risiko für Verkehrsunfälle birgt.
Im Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes schlug das Verkehrsministerium konkrete Regelungen zur ununterbrochenen Lenkzeit bei Nacht und zur Verkürzung der Lenkzeit am Tag für Fahrer von Nutzfahrzeugen vor.
Demnach darf ein Fahrer nicht länger als 8 Stunden pro Tag fahren und die ununterbrochene Lenkzeit beträgt nicht mehr als 4 Stunden. Insbesondere beträgt die ununterbrochene Lenkzeit des Fahrers von 22:00 Uhr des Vortages bis 6:00 Uhr des Folgetages nicht mehr als 3 Stunden, mit einer Mindestruhezeit von 30 Minuten.
Für Taxi- und Busfahrer beträgt die Mindestruhezeit zwischen zwei aufeinanderfolgenden Fahrten 5 Minuten. Für andere Fahrzeuge gilt eine Mindestruhezeit von 15 Minuten.
Das Verkehrsministerium teilte mit, dass es im Land derzeit fast 90.000 lizenzierte Autotransportunternehmen mit etwa 900.000 Fahrzeugen gebe. Davon sind 308.776 Personenkraftwagen und 566.870 Lastkraftwagen aller Art. Die Zahl der Fahrer im Transportgewerbe beträgt über 1 Million Menschen. Daten von Fahrtenüberwachungsgeräten zeigen, dass trotz verstärkter Kontrollen vor Ort immer noch viele Fahrer die Lenkzeiten länger als vier Stunden überschreiten und zu schnell fahren.
Daher ist es notwendig, die oben genannte Regelung im Einklang mit dem Arbeitsgesetzbuch zu erlassen, um die Gesundheit der Fahrer, auch nachts, zu gewährleisten.
Statistiken des Nationalen Verkehrssicherheitsausschusses, die 11.043 Verkehrsunfälle aus dem Jahr 2022 analysierten, zeigten, dass sich die Verkehrsunfälle hauptsächlich nachts ereigneten, davon 40,33 % zwischen 16 und 22 Uhr. und 18,24 % ereigneten sich ab 22:00 Uhr. des Vortages bis 4 Uhr morgens des nächsten Tages.
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