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Vorgeschlagene Regelung für Kader, die nicht wiederernannt werden und vor Erreichen des Alters in den Ruhestand treten

Báo Giao thôngBáo Giao thông18/11/2024

Das Innenministerium schlägt vor, dass bei Beamten, die nicht wiederernannt werden und vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten, keine Abzüge von der Rentenhöhe vorgenommen werden. Und während Sie auf das Rentenalter warten, erhalten Sie weiterhin Ihr volles Gehalt.


Beamte, die nicht alt genug für eine Wiederwahl sind und freiwillig in den Ruhestand gehen, behalten ihre Pension.

Das Innenministerium hat gerade einen Dekretsentwurf bekannt gegeben, der das Regime und die Richtlinien für Kader festlegt, die nicht alt genug sind, um gemäß ihrer Amtszeit in den Agenturen der Partei, des Staates, der Vietnamesischen Vaterlandsfront undgesellschaftspolitischen Organisationen wiedergewählt oder erneut in Positionen und Titel berufen zu werden.

Đề xuất chế độ của cán bộ không được tái bổ nhiệm nghỉ hưu trước tuổi- Ảnh 1.

Das Innenministerium schlägt vor, dass Kadern, die nicht wiederernannt werden und vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand treten, keine Abzüge von der Rentenhöhe zugefügt werden (Symbolfoto).

Dementsprechend schlägt das Innenministerium vor, dass Beamte, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen und mindestens 15 Jahre lang Pflichtsozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, bei einem freiwilligen Antrag auf vorzeitige Pensionierung Anspruch auf Rentenleistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsgesetzes haben.

Genießen Sie gleichzeitig zusätzliche Vorteile wie: Keine Abzüge vom Rentensatz aufgrund einer vorzeitigen Pensionierung; erhalten Sie für jedes Jahr der vorzeitigen Pensionierung im Vergleich zum Alter einen Zuschuss in Höhe von drei durchschnittlichen Monatsgehältern.

Darüber hinaus erhalten sie in den ersten 15 Jahren ihrer Beschäftigung einen Zuschuss von fünf Monatsdurchschnittsgehältern, einschließlich Sozialversicherungsbeiträgen. Ab dem 16. Jahr wird für jedes Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ein Zuschuss in Höhe eines halben Monatsgehalts gewährt.

Für Kader mit Gehaltspositionen gilt: Wenn sie 48 Monate lang auf Gehaltsstufe 1 der aktuellen Position eingestuft waren, werden sie bei ihrer Pensionierung auf Stufe 2 der aktuellen Position eingestuft.

Für Kader mit Fach- und Fachgehalt sowie Zulagen für Führungspositionen gilt: Kadern, die die endgültige Gehaltsstufe in ihrem aktuellen Dienstgrad noch nicht erreicht haben und denen noch 1 bis 12 Monate bis zur regulären Gehaltserhöhung gemäß den Vorschriften fehlen, wird vor Ablauf der Frist für den Ruhestand eine Gehaltserhöhung gewährt.

Kader, die die letzte Gehaltsstufe oder eine Dienstalterszulage erhalten, die über der aktuellen Gehaltsskala liegt, und über einen Universitätsabschluss oder einen höheren Abschluss verfügen, werden ohne Ablegen einer Pensionierungsprüfung in die nächsthöhere Stufe befördert.

Als Durchschnittsgehalt für die Berechnung der Zulage gilt das tatsächlich erhaltene durchschnittliche Monatsgehalt der letzten 5 Jahre vor dem Ruhestand, einschließlich: Gehaltsstufe der Position bzw. Gehaltsstufe je nach Dienstgrad oder Stufe; Positionszulagen, Dienstalterszulagen über den Rahmen hinaus, Dienstalterszulagen, Gehaltseinbehaltungsdifferenzen, Parteiarbeitszulagen (sofern vorhanden).

Die Arbeitszeit, die zur Berechnung der oben genannten Zulage herangezogen wird, ist die gesamte Arbeitszeit, in der sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird, für die jedoch noch keine Abfindung, keine einmaligen Sozialversicherungsleistungen oder keine Demobilisierungs- oder Entlassungsleistungen bezogen wurden.

Wenn die Gesamtzeit für die Berechnung der Förderung einen ungeraden Monat hat, wird nach dem Grundsatz aufgerundet: Von 1 Monat bis 6 Monate wird als 1/2 Jahr gerechnet und die Förderung entspricht der Förderhöhe von 1/2 Jahr. Von 6 Monaten bis weniger als 12 Monaten wird als 1 Jahr gezählt.

Beamte, die nicht wiederernannt werden und auf das Renteneintrittsalter warten, erhalten weiterhin das volle Gehalt

Das Innenministerium schlug in seinem Erlassentwurf außerdem vor, dass Beamte, die nicht wiederernannt werden und warten, bis sie das Rentenalter erreichen, dennoch ihr volles Gehalt erhalten.

Insbesondere Kader, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen und weniger als 2 Jahre (24 Monate) übrig haben, erreichen das Rentenalter gemäß den Vorschriften. Wenn ihnen keine geeignete Arbeitsstelle zugewiesen werden kann und sie nicht vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, wird ihnen die Verrentung bis zum Erreichen des Rentenalters gestattet.

Während der Zeit der Arbeitsbefreiung bis zum Erreichen des Rentenalters stehen Kader, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen, weiterhin unter der Leitungsgewalt der Arbeitsagentur und unterliegen den folgenden Regelungen und Richtlinien:

Erhalten Sie das volle Gehalt oder ein Gehalt entsprechend dem Rang, eine Positionszulage, eine Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus, eine Dienstalterszulage, eine Gehaltsrücklagedifferenz und eine Parteiarbeitszulage (sofern vorhanden).

Andere Leistungen wie Dienstalters- und Telefonleistungen (sofern vorhanden) entfallen ab dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem Sie sich entschieden haben, Ihre Arbeit aufzugeben und auf das Renteneintrittsalter zu warten.

Erfüllt ein Beamter die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht und darf er während der Dienstzeit regelmäßig ein Auto für Arbeitszwecke nutzen, muss er, wenn er an Besprechungen oder Konferenzen teilnimmt oder sich zur medizinischen Behandlung ins Krankenhaus begibt, dies seinem Arbeitsplatz mitteilen, um einen Shuttle zu organisieren.

Falls der Arbeitsplatz keinen Shuttle organisieren kann, müssen Sie sich selbst um Ihr Transportmittel kümmern und werden gemäß den geltenden Vorschriften entlohnt.

Kader, die die Altersanforderungen für eine Wiederwahl oder Wiederernennung nicht erfüllen und sich im Urlaub befinden, bis sie das Rentenalter erreichen, werden nicht in die Gehaltsliste der Agentur, Organisation oder Einheit aufgenommen.


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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/de-xuat-che-do-cua-can-bo-khong-duoc-tai-bo-nhiem-nghi-huu-truoc-tuoi-192241118090306636.htm

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