Insbesondere hat das Ministerium für Industrie und Handel der Provinz Ben Tre vor Kurzem die offizielle Mitteilung 2738 zur Umsetzung des Dekrets 80 herausgegeben, in der geregelt wird, dass Tankstellenvertreter Benzin aus vielen Quellen kaufen dürfen. Dieses Ministerium fügte in Klammern hinzu: „Bezüglich der Verfahren zur Erteilung von Berechtigungszertifikaten für die Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter und den Betrieb eines Systems mit zwei oder mehr Benzineinzelhandelsgeschäften: Benzineinzelhandelsvertretern wird gestattet, Benzin aus maximal drei Quellen zu beziehen, um einen Rabattwettbewerb zu schaffen … die Initiative zu steigern …“.
Die obigen Anweisungen verwirren viele Tankstellenhändler, da sie nicht wissen, ob ein Einzelhandelsunternehmen mit 2 Tankstellen Waren aus 3 Quellen beziehen kann oder nicht.
Dekret 80 über den Erdölhandel tritt mit dem Datum seiner Veröffentlichung, dem 17. November, in Kraft.
„Soweit ich weiß, sind ein oder zwei Geschäfte, die zum Benzinhandel berechtigt sind, auch Tankstellenvertreter. Gemäß den neuen Vorschriften wird empfohlen, Waren von maximal drei Quellen zu beziehen. Außerdem sollten keine „zusätzlichen“ Hinweise oder Erklärungen mehr erforderlich sein, da diese bei der Umsetzung leicht zu weiterer Verwirrung führen können“, so ein Tankstellenhändler in Ben Tre.
In den Bestimmungen zu Benzineinzelhandelsvertretern heißt es in Artikel 19 des Dekrets 83 eindeutig, dass die Voraussetzung für die Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter darin besteht, dass dem Händler vom Ministerium für Industrie und Handel eine Berechtigung zur Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter erteilt wurde, d. h. dass es sich um „ein gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegründetes Unternehmen mit einer Gewerbeanmeldung für den Benzinhandel“ handelt.
Im Gespräch mit Thanh Nien erklärte ein führender Vertreter des Industrie- und Handelssektors, dass es sich bei einem Geschäft grundsätzlich noch immer um einen Einzelhandelsvertreter für Benzin handele, da „er“ alle Voraussetzungen für die Erteilung einer Lizenz zum Betreiben eines Benzingeschäfts erfüllt habe. Und gemäß den neuen Bestimmungen dürfen Agenten Waren von maximal drei Quellen beziehen, nämlich von Distributoren oder Großhändlern. Die Voraussetzungen für Tankstellenvertreter im Einzelhandel erfordern lediglich den Besitz einer Tankstelle. Vertreter mit zwei oder mehr Tankstellen müssen jedoch Verfahren durchlaufen, um eine Berechtigungsbescheinigung als Vertreter zu erhalten. Diese Regelung hat jedoch nichts mit der neuen Regelung zu tun, die es Vertretern erlaubt, Waren von bis zu drei Quellen zu beziehen.
Rechtsanwalt Nguyen Quoc Toan, Direktor der Anwaltskanzlei IAM, kommentierte: „Die Vorschriften für Systeme mit zwei oder mehr Tankstellen … beziehen sich auf die Befugnisse, Dokumente und Verfahren zur Erteilung von Zertifikaten für Tankstellenvertreter und haben nichts mit der Vorschrift zur Nutzung von drei Quellen zu tun.“ Daher ist es am besten, den Gedanken, „Waren aus mehreren Quellen zu beziehen“, nicht in die Anweisungen aufzunehmen, da dies bei den Unternehmen zu weiterer Verwirrung und Missverständnissen führen wird. „Idealerweise sollte die Erdölverwaltungsbehörde Richtlinien für die Anwendung des Dekrets 80 durch die Gemeinden haben, um zu vermeiden, dass jeder Ort es anders versteht“, schlug Anwalt Toan vor.
Schnellansicht 12:00 am 28. November: Panorama-Nachrichten
[Anzeige_2]
Quellenlink
Kommentar (0)