Gemäß den neuen Richtlinien der Zentralen Inspektionskommission unterliegen Parteimitglieder, die ein drittes Kind haben, ab dem 20. März keinen Disziplinarmaßnahmen mehr.
Am 20. März 2025 erließ die Zentrale Inspektionskommission Anweisungen zur Änderung und Ergänzung der Anweisungen 05/2022 der Zentralen Inspektionskommission zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln der Verordnung 69-QD/TW des Politbüros von 2022 zur Disziplinierung von Parteiorganisationen und Parteimitgliedern, die gegen das Gesetz verstoßen.
Die Weisung tritt am 20. März 2025 in Kraft.
Konkret wurden gemäß der neuen Weisung der Zentralen Inspektionskommission in Weisung 05 die Punkte 8.1 und 8.2, Abschnitt III gestrichen. Dabei handelt es sich um Bestimmungen zur Überprüfung und Ahndung von Verstößen gegen die Bevölkerungspolitik, darunter auch die Geburt eines dritten Kindes.
Die neue Richtlinie enthält außerdem einen neuen Punkt 8.3, der besagt: „Das in Absatz 2, Artikel 1 der Verordnung Nr. 08/2008/PL-UBTVQH12 vom 27. Dezember 2008 zur Änderung von Artikel 10 der Bevölkerungsverordnung von 2003 „Geburt eines oder zweier Kinder“ genannte Verhalten ist nicht zu berücksichtigen, außer in von der Regierung vorgeschriebenen Sonderfällen.“
Mit dieser Änderung werden Parteimitglieder, die ein drittes Kind bekommen, ab dem 20. März nicht mehr disziplinarisch belangt. Die Geburt eines dritten Kindes stellt keinen Verstoß mehr dar, der disziplinarische Maßnahmen der Partei nach sich zieht.
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Quelle: https://kinhtedothi.vn/chinh-thuc-khong-ky-luat-dang-vien-sinh-con-thu-3.html
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