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EVN ist es offiziell gestattet, die Strompreise alle 3 Monate anzupassen.

Việt NamViệt Nam27/03/2024

Bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Strompreises um 3 % oder mehr ist eine Anpassung des Strompreises nach oben zulässig. Die Mindestanpassungsperiode beträgt alle 3 Monate.

Der stellvertretende Premierminister Le Minh Khai hat den Beschluss 05/2024 unterzeichnet und erlassen, der den Mechanismus zur Anpassung der durchschnittlichen Strompreise für Privatkunden regelt und den Beschluss 24/2017 ersetzt. Die Entscheidung tritt am 15. Mai in Kraft.

Der jüngste Beschluss ermöglicht es, den Mindestzeitraum zwischen zwei Strompreisanpassungen von sechs auf drei Monate zu verkürzen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Strompreise alle 3 Monate angepasst werden.

Gemäß der Entscheidung wird der durchschnittliche Strompreis auf Grundlage der Kosten der Stromerzeugung, der Kosten für den Erwerb von Stromübertragungsdiensten, der Stromverteilung (Einzelhandel), der Stromverteilung und des Transaktionsmanagements auf dem Strommarkt, der Kosten für Hilfsdienste im Stromsystem, der Betriebs- und Verwaltungskosten der Industrie sowie anderer zugewiesener Kosten festgelegt und umfasst nur Kosten, die direkt der Stromerzeugung und -lieferung der Vietnam Electricity Group (EVN) dienen.

Der durchschnittliche Strompreis wird im Laufe des Jahres überprüft und auf Grundlage der aktualisierten Stromerzeugungskosten, der Kosten für den Strombezug von Kraftwerken, die Hilfsdienste gemäß den grundlegenden Eingangsparametern in der Stromerzeugungsphase erbringen, sowie anderer Kosten, die nicht im Strompreis enthalten sind, angepasst.

Wenn der durchschnittliche Strompreis im Vergleich zum aktuellen durchschnittlichen Strompreis um 1 % oder mehr sinkt, darf der Strompreis entsprechend nach unten angepasst werden.

Bei einer Erhöhung des durchschnittlichen Strompreises um 3 % oder mehr gegenüber dem aktuellen durchschnittlichen Strompreis ist eine Anpassung des Strompreises nach oben zulässig.

Der Mindestzeitraum für die Anpassung des durchschnittlichen Strompreises beträgt 3 Monate ab der letzten Strompreisanpassung.

In Bezug auf den Mechanismus zur Anpassung des durchschnittlichen Strompreises im Laufe des Jahres heißt es in der Entscheidung eindeutig: Sollte der berechnete durchschnittliche Strompreis nach der aktualisierten Berechnung um 1 % oder mehr niedriger sein als der aktuelle durchschnittliche Strompreis, ist die EVN-Gruppe dafür verantwortlich, den durchschnittlichen Strompreis auf das entsprechende Niveau nach unten anzupassen. Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum der Anpassung ist EVN dafür verantwortlich, einen Bericht für das Ministerium für Industrie und Handel vorzubereiten, der die Leitung übernimmt und die Inspektion und Überwachung mit den relevanten Ministerien und Behörden koordiniert.

Sollte sich nach der aktualisierten Berechnung herausstellen, dass der durchschnittliche Strompreis gegenüber dem aktuellen durchschnittlichen Strompreis um 3 % bis weniger als 5 % nach oben angepasst werden muss, beschließt EVN, den durchschnittlichen Strompreis entsprechend nach oben anzupassen. Innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Datum der Anpassung erstellt EVN einen Bericht für das Ministerium für Industrie und Handel, der dem Ministerium vorsteht und sich mit den zuständigen Ministerien und Behörden zur Inspektion und Überwachung abstimmt.

Falls nach der aktualisierten Berechnung der durchschnittliche Strompreis um 5 % bis weniger als 10 % höher als der aktuelle durchschnittliche Strompreis angepasst werden muss, ist die EVN-Gruppe nach Meldung und Genehmigung durch das Ministerium für Industrie und Handel berechtigt, den durchschnittlichen Strompreis auf das entsprechende Niveau anzuheben. Innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Datum des Eingangs der vollständigen Preisplandokumente von EVN ist das Ministerium für Industrie und Handel verpflichtet, eine schriftliche Antwort an EVN zu senden, die die Umsetzung vorsieht. Innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Anpassung ist die EVN-Gruppe für die Berichterstattung an das Ministerium für Industrie und Handel verantwortlich.

Falls nach der aktualisierten Berechnung der durchschnittliche Strompreis um 10 % oder mehr über den aktuellen durchschnittlichen Strompreis angepasst werden muss oder die makroökonomische Situation beeinträchtigt wird, leitet das Ministerium für Industrie und Handel die Prüfung, überprüft den Plan und sendet ihn zur Stellungnahme an das Finanzministerium und die relevanten Ministerien und Behörden. Auf der Grundlage der Kommentare des Finanzministeriums und der relevanten Ministerien und Behörden erstellt das Ministerium für Industrie und Handel eine Zusammenfassung und erstattet dem Premierminister Bericht zur Prüfung und Kommentierung. Bei Bedarf koordiniert das Ministerium für Industrie und Handel die Berichterstattung mit den relevanten Ministerien und Behörden an den Lenkungsausschuss für Preismanagement, bevor es dem Premierminister Bericht erstattet.

Auf der Grundlage der Kommentare des Finanzministeriums und der relevanten Ministerien und Behörden erstellt das Ministerium für Industrie und Handel eine Zusammenfassung und erstattet dem Premierminister Bericht zur Prüfung und Kommentierung. Bei Bedarf koordiniert das Ministerium für Industrie und Handel die Berichterstattung mit den relevanten Ministerien und Behörden an den Lenkungsausschuss für Preismanagement, bevor es dem Premierminister Bericht erstattet.

(VTV)


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