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Insbesondere wurde die Anforderung für Großaktionäre, Genehmigungsverfahren für den Kauf, Verkauf und die Übertragung von Aktien durchzuführen, abgeschafft, um den Zeit- und Kostenaufwand zu reduzieren und den Großaktionären die Durchführung von Verwaltungsverfahren beim Kauf, Verkauf und der Übertragung von Aktien zu erleichtern. Gleichzeitig sollen die Verfahren zur Umwandlung der Kreditfonds der Zentralregierung und die Verfahren zur Gründung und Lizenzvergabe für Genossenschaftsbanken abgeschafft werden.
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