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Insbesondere wurde die Anforderung für Großaktionäre, Genehmigungsverfahren für den Kauf, Verkauf und die Übertragung von Aktien durchzuführen, abgeschafft. Dies trägt dazu bei, Zeit und Kosten zu sparen und bietet Großaktionären mehr Komfort bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren beim Kauf, Verkauf und der Übertragung von Aktien. Gleichzeitig werden die Verfahren zur Umwandlung zentraler Volkskreditfonds und die Verfahren zur Gründung und Lizenzvergabe für die Gründung von Genossenschaftsbanken abgeschafft.
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