Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 49/2025/ND-CP vom 28. Februar 2025 erlassen, das die Schwelle für eine vorübergehende Aussetzung der Ausreise regelt.
Dieses Dekret regelt die Anwendung von Steuerschuldschwellen und Schuldzeiträumen in Fällen einer vorübergehenden Aussetzung des Wegzugs. über die Mitteilung über den Antrag auf vorübergehende Ausreisesperre und die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre.
Gegenstand des Antrags sind natürliche Personen, Unternehmer, Eigentümer von Haushaltsgegenständen von Unternehmen sowie natürliche Personen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen im Bereich der Steuerverwaltung unterliegen; Einzelpersonen, die als Unternehmer tätig sind, Eigentümer gewerblicher Haushaltsgegenstände und Einzelpersonen, die als gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden fungieren, die am Firmensitz nicht mehr tätig sind; Vietnamesen, die das Land verlassen, um sich im Ausland niederzulassen, Vietnamesen, die sich im Ausland niederlassen, Ausländer, die vor ihrer Ausreise aus Vietnam Steuerschulden und andere von den Steuerbehörden eingezogene Einnahmen aus dem Staatshaushalt hatten; Steuerbehörden, staatliche Stellen und andere Organisationen, die an der Umsetzung dieses Dekrets beteiligt sind.
Anwendung von Steuerschuldschwellen und Schuldzeiträumen bei vorübergehender Aussetzung des Wegzugs
Das Dekret legt die Anwendung von Steuerschuldschwellen und Schuldzeiträumen in Fällen einer vorübergehenden Aussetzung des Wegzugs wie folgt fest:
1. Privatpersonen und Eigentümer gewerblicher Haushalte, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung unterliegen, haben Steuerschulden von 50 Millionen VND oder mehr und sind seit mehr als 120 Tagen überfällig.
2 – Personen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, die der Zwangsvollstreckung von Verwaltungsentscheidungen zur Steuerverwaltung unterliegen und Steuerrückstände von 500 Millionen VND oder mehr haben, wobei die Steuerrückstände seit mehr als 120 Tagen überfällig sind.
3- Geschäftsleute, Geschäftshaushaltsinhaber, Einzelpersonen, die gesetzliche Vertreter von Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, die an der registrierten Adresse nicht mehr tätig sind und Steuerrückstände haben, deren Zahlungsfrist überschritten ist, und die ihren Steuerzahlungsverpflichtungen 30 Tage nach dem Datum, an dem die Steuerbehörde sie über die Anwendung vorübergehender Aussetzungsmaßnahmen informiert hat, nicht nachgekommen sind.
4- Vietnamesen, die das Land verlassen, um sich im Ausland niederzulassen, Vietnamesen, die sich im Ausland niederlassen, Ausländer, deren Steuerschulden die gesetzliche Zahlungsfrist überschritten haben und die ihren Steuerzahlungsverpflichtungen vor ihrer Ausreise aus Vietnam noch nicht nachgekommen sind.
Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise und Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise
In der Verordnung 49/2025/ND-CP ist festgelegt, dass, wenn ein Steuerzahler der Zwangsvollstreckung einer Verwaltungsentscheidung zur Steuerverwaltung gemäß Artikel 124 des Steuerverwaltungsgesetzes unterliegt, die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, die in Absatz 1 und Absatz 2 oben genannte Person unverzüglich darüber informiert, dass sie die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise auf elektronischem Wege über das elektronische Steuertransaktionskonto des Steuerzahlers anwenden wird. Falls die Mitteilung nicht elektronisch übermittelt werden kann, benachrichtigt die Steuerbehörde die Steuerbehörde auf ihrer Internetseite.
Bei Steuerzahlern, die in Absatz 3 oben genannt sind, gibt die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, auf der Website der Steuerbehörde bekannt, dass sie die Maßnahme der vorübergehenden Aussetzung der Ausreise unmittelbar nach der Zustellung der Mitteilung über die Nichttätigkeit des Steuerzahlers an der registrierten Adresse anwenden wird.
Bei Steuerzahlern gemäß Absatz 4 oben sendet die Steuerbehörde, die den Steuerzahler direkt verwaltet, dem Steuerzahler auf elektronischem Weg über das elektronische Steuertransaktionskonto des Steuerzahlers eine Mitteilung über die vorübergehende Aussetzung der Ausreise, sobald ihr Informationen über einen Vietnamesen vorliegen, der seine Ausreise aus dem Land plant, um sich im Ausland niederzulassen, einen Vietnamesen, der sich im Ausland niederlässt, oder einen Ausländer, der seine Ausreise aus dem Land plant. Falls die Mitteilung nicht elektronisch übermittelt werden kann, benachrichtigt die Steuerbehörde die Steuerbehörde auf ihrer Internetseite.
30 Tage nach der Übermittlung der in den Absätzen 1, 2 und 3 genannten Mitteilung an den Steuerzahler über die Anwendung von Maßnahmen zur vorübergehenden Ausreisesperre auf elektronischem Wege oder per Benachrichtigung auf der elektronischen Informationsseite der Steuerbehörde stellt die den Steuerzahler direkt verwaltende Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde ein Dokument über die vorübergehende Ausreisesperre zur Umsetzung der vorübergehenden Ausreisesperre aus, wenn der Steuerzahler seiner Steuerzahlungspflicht nicht nachgekommen ist.
Ist der Steuerpflichtige seiner Steuerzahlungspflicht nachgekommen, stellt die Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde unverzüglich einen Bescheid über die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre zu. Die Einwanderungsbehörde hebt die vorübergehende Ausreisesperre innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung der Steuerbehörde auf.
Die Übermittlung der Mitteilung über die Ausreisesperre bzw. die Aufhebung der Ausreisesperre an die Einwanderungsbehörde erfolgt durch digitale Datenübertragung zwischen dem informationstechnischen Anwendungssystem der Steuerbehörde und der Einwanderungsbehörde. Falls dies auf elektronischem Wege nicht möglich ist, übermittelt die Steuerbehörde der Einwanderungsbehörde eine schriftliche Mitteilung über die vorübergehende Ausreisesperre bzw. die Aufhebung der vorübergehenden Ausreisesperre.
Das Dekret tritt am 28. Februar 2025 in Kraft.
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Quelle: https://baolangson.vn/ca-nhan-no-thue-tu-50-trieu-dong-tro-len-bi-tam-hoan-xuat-canh-5039541.html
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