Am Nachmittag des 3. Juni wurde auf der 20. Sitzung des Nationalen Lenkungsausschusses für die Prävention und Kontrolle von COVID-19 vereinbart, COVID-19 von der Infektionskrankheit der Gruppe A in die Infektionskrankheit der Gruppe B umzustufen und gleichzeitig Richtlinien für die Anwendung angemessener Präventions- und Kontrollmaßnahmen für COVID-19 bei Krankheiten der Gruppe B sowie Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zur Entwicklung eines nachhaltigen Kontroll- und Managementplans für COVID-19 im Zeitraum 2023–2025 entsprechend der neuen Situation herauszugeben.
COVID-19 ist keine Infektionskrankheit der Gruppe A mehr (Foto TL).
Laut Gesundheitsministerium sind die Bestimmungen des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten die Grundlage für die Erklärung des Endes der COVID-19-Epidemie. Die Beobachtung der epidemischen Entwicklung in Vietnam zeigt, dass COVID-19 nicht mehr die Kriterien für eine Infektionskrankheit der Gruppe A erfüllt.
Das Gesundheitsministerium schlug vor, die Bestimmungen von Absatz 2, Artikel 3 des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten anzuwenden, um COVID-19 von Gruppe A in Gruppe B umzustufen.
Nach Angaben des Gesundheitsministeriums ist die Weltgesundheitsorganisation der Ansicht, dass SARS-CoV-2 (das Virus, das COVID-19 verursacht) immer noch ein Virus mit einer schnellen Übertragungsrate ist.
In Vietnam ist die Zahl der aktuellen Fälle jedoch im Vergleich zu 2021 um das 8,5-fache und im Vergleich zu 2022 um das 48-fache zurückgegangen (von Anfang 2023 bis zum 29. Mai 2023 wurden 85.493 Fälle registriert, wobei pro Monat durchschnittlich 17.000 Fälle registriert wurden).
Darüber hinaus sank die COVID-19-Sterblichkeitsrate in den ersten fünf Monaten des Jahres 2023 stark auf 0,02 % im Vergleich zur Sterblichkeitsrate von 1,86 % im Jahr 2021 und 0,1 % im Jahr 2022. Sie ist gleich oder niedriger als die Sterblichkeitsrate einiger Infektionskrankheiten der Gruppe B, die in den letzten fünf Jahren in Vietnam registriert wurden, wie z. B.: Denguefieber (0,022 %), Malaria (0,017 %), Diphtherie (0,102 %), Keuchhusten (0,417 %).
„COVID-19 erfüllt derzeit die Kriterien für Infektionskrankheiten der Gruppe B gemäß Punkt b, Absatz 1, Artikel 3 des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten: Gruppe B umfasst gefährliche Infektionskrankheiten, die sich schnell ausbreiten und zum Tod führen können“ – so die Analyse im Bericht des Gesundheitsministeriums.
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