Insbesondere ergänzt der Erlass den Artikel 54a über Ausbildungs- und Fördermöglichkeiten für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen.
Bedingungen für Ausbildungseinrichtungen für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen
Das Dekret legt die Bedingungen für die Ausbildung und Förderung von Besatzungsmitgliedern von Fischereifahrzeugen klar fest:
Ist eine gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegründete Aus- und Weiterbildungseinrichtung.
Über Einrichtungen, Ausrüstung und Lehrpersonal verfügen, die den in Anhang XII dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.
Führen Sie Schulungs- und Entwicklungsprogramme und Lehrpläne gemäß den Vorschriften durch. Ein Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 oder gleichwertigen Standards einrichten und aufrechterhalten.
Rechte und Pflichten von Aus- und Weiterbildungseinrichtungen für Fischereifahrzeugbesatzungen
Die Erhebung von Schulungs- und Weiterbildungsgebühren erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften.
Senden Sie mindestens 30 Tage vor der Teilnahme an Schulungs- und Förderaktivitäten für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen eine schriftliche Mitteilung gemäß dem mit diesem Dekret herausgegebenen Formular Nr. 04A.TC an die staatliche Fischereiverwaltungsbehörde beim Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
Stellen Sie sicher, dass Einrichtungen, Ausrüstung und Lehrpersonal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Führen Sie Schulungen und Förderungen für Besatzungsmitglieder von Fischereifahrzeugen gemäß dem vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung herausgegebenen Rahmenprogramm durch.
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