Das Verkehrsministerium hat soeben ein Dokument als Antwort an die Vietnam Air Transport Association (VABA) zum Vorschlag herausgegeben, die Preisobergrenzenregelung für Luftverkehrsdienste aufzuheben.
Das Verkehrsministerium teilte mit, dass es im Zuge der Kommentierung des Entwurfs des Preisgesetzes (mit Änderungsantrag) dem Finanzministerium Unterlagen zu den Preisen für Personenbeförderungsdienste auf Inlandsflügen übermittelt habe. Dementsprechend wird vorgeschlagen, den Entwurf unverändert zu lassen, wonach das Ministerium den Höchstpreis und die Fluggesellschaft den konkreten Preis für Inlandsflüge festlegt.
Laut dem Verkehrsministerium gehören Luftverkehrsdienste zu den Dienstleistungen, die großen Einfluss auf das Leben der Menschen sowie auf Produktions- und Geschäftsaktivitäten haben. Wenn keine Preisobergrenze festgelegt wird, verzichtet der Staat auf sein Regulierungsinstrument und überlässt die alleinige Entscheidungsgewalt über die Preise seiner Dienste den Dienstanbietern.
Wenn es keine Preisobergrenze mehr gibt, können Fluggesellschaften insbesondere auf Strecken mit geringem Wettbewerb oder während der Spitzenzeiten durchaus hohe Ticketpreise anbieten, was die Verbraucherrechte beeinträchtigen wird.
Darüber hinaus zählen inländische Personenbeförderungsdienste noch immer zu den Diensten mit eingeschränktem Marktwettbewerb und unterliegen weiterhin den vom Staat festgelegten Kriterien für die Preisgestaltung gemäß Punkt d, Absatz 1, Artikel 21 des Entwurfs des Preisgesetzes (geändert).
Derzeit nehmen lediglich fünf Fluggesellschaften am Markt teil, im Inlandsluftverkehr dominieren jedoch immer noch Unternehmen mit einem Marktanteil von über 30 % den Markt.
Das Verkehrsministerium ist langfristig der Ansicht, dass der Vorschlag zur Aufhebung des Höchstpreises für Flugtickets auf Inlandsstrecken angemessen ist, wenn die Angebotskapazität des Luftverkehrs den gesellschaftlichen Anforderungen besser entspricht, eine vielfältige Beteiligung vieler Fluggesellschaften am Luftverkehrsmarkt stattfindet und die Passagiere das Recht haben, entsprechend ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten zu wählen.
Der Staat wird die Preise für Inlandsflugdienste entsprechend dem Selbstregulierungsmechanismus des Marktes regeln und die Verkaufspreise der Fluggesellschaften entsprechend den Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes kontrollieren.
Darüber hinaus stimmte die Nationalversammlung am 19. Juni für die Verabschiedung eines Preisgesetzes, das einen Höchstpreis für inländische Fluggastbeförderungsdienste vorschreibt.
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