5 Fälle, in denen selbst leibliche Kinder kein Erbrecht von ihren Eltern haben

Người Đưa TinNgười Đưa Tin16/06/2023

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Was ist Vererbung?

Artikel 609 des Zivilgesetzbuches von 2015 legt das Erbrecht wie folgt fest: Einzelpersonen haben das Recht, ein Testament zu errichten, um über ihr Eigentum zu verfügen; sein Eigentum den gesetzlichen Erben hinterlassen; durch Testament oder Gesetz erben

Ein Erbe ist nicht eine natürliche Person, die gemäß Testament das Recht hat, zu erben.

Aus den oben genannten Bestimmungen ist ersichtlich, dass das Erbrecht die folgenden Rechte umfasst: das Recht, ein Testament zur Verfügung über das eigene Vermögen nach dem Tod zu errichten, das Recht, das eigene Vermögen einem gesetzlichen Erben zu hinterlassen und das Recht, das Erbe gemäß dem Testament oder dem Recht des Begünstigten zu erhalten.

Darüber hinaus hat der Erblasser gemäß den Vorschriften das Recht, proaktiv zu entscheiden, wer Anspruch auf das Testament hat, wie viel jede Person erhalten soll oder wer kein Recht auf den Erhalt des Testaments hat, einen Teil des Erbes für Spenden oder Gottesdienste zu reservieren, Verpflichtungen den Erben zuzuweisen, einen Testamentsverwalter, einen Erbschaftsverwalter, einen Erbschaftsverteiler usw. zu ernennen, ohne vom Willen anderer abhängig zu sein.

Darüber hinaus hat der Erblasser das Recht, das Testament jederzeit zu ändern, zu ergänzen, zu ersetzen oder aufzuheben. Verstirbt eine Person und hinterlässt ein Testament, muss die Übertragung des Vermögens gemäß den Wünschen des Erblassers an den Erbberechtigten erfolgen. Eine gesetzliche Erbfolge liegt nur dann vor, wenn kein Testament vorliegt, das Testament rechtswidrig ist und weitere Gründe vorliegen, die auf Seiten des Erben liegen.

Gegenstand des Erbrechts

Gegenstand der Erbschaft ist das Vermögen des Erblassers, das diesen den Lebenden vermacht (Erbschaft).

Als Eigentum gelten gemäß Artikel 105 des Zivilgesetzbuches 2015 Gegenstände, Geld, Wertpapiere und Eigentumsrechte. Zu den Vermögenswerten zählen Immobilien und persönliches Eigentum. Immobilien und bewegliches Eigentum können bestehendes und zukünftiges Vermögen sein.

Eigentumsrechte sind Rechte, die in Geld bewertet werden können, darunter Eigentumsrechte an Objekten des geistigen Eigentums, Landnutzungsrechte und andere Eigentumsrechte.

Darüber hinaus umfasst das Erbe das Sondervermögen des Verstorbenen sowie seinen Anteil am gemeinschaftlichen Vermögen.

5 Fälle, in denen kein Erbanspruch besteht

Gemäß Artikel 621 des Zivilgesetzbuches von 2015 sind folgende Fälle nicht gegeben, in denen ein Erbanspruch sowie ein Anspruch auf Erbschaft von Immobilien nicht besteht:

1. Eine Person, die wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens oder der Gesundheit einer verstorbenen Person oder wegen schwerer Misshandlung oder Folter einer verstorbenen Person oder wegen schwerer Verletzung ihrer Ehre oder Würde verurteilt wurde.

2. Wer seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser schwerwiegend verletzt.

3. Eine Person, die wegen vorsätzlicher Verletzung des Lebens eines anderen Erben verurteilt wurde, um einen Teil oder das gesamte Erbe zu erhalten, auf das dieser Erbe Anspruch hat.

4. Wer den Erblasser täuscht, zwingt oder daran hindert, ein Testament zu errichten; Fälschung eines Testaments, Änderung eines Testaments, Vernichtung eines Testaments, Verheimlichung eines Testaments, um gegen den Willen des Erblassers einen Teil oder das gesamte Erbe zu erben.

Allerdings sind diese Personen weiterhin erbberechtigt, wenn der Erblasser vom Verhalten dieser Personen wusste, sie aber dennoch testamentarisch erben ließ.

5. Ein volljähriges Kind ist erwerbsfähig und der gesamte Nachlass wird laut Testament gesetzlich vererbt, das Kind darf jedoch nicht erben. Insbesondere ist ein volljähriges Kind (18 Jahre oder älter), das erwerbsfähig ist, nicht erbberechtigt, wenn:

- Der Erblasser macht dieser Person gemäß Testament kein Erbe zu.

- Das gesamte Vermächtnis ist das Recht zur Nutzung von Grundstücken und Wohnungen, die gemäß einem rechtsgültigen Testament geerbt wurden.

MH (t/h)


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Etikett: Fall

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