2 Fälle, in denen nicht der gesamte Jahresurlaub genommen wird, werden vom Unternehmen bezahlt

Người Đưa TinNgười Đưa Tin29/12/2023

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Gemäß Absatz 1 und Absatz 2 des Artikels 113 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 haben Arbeitnehmer, die 12 Monate für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, Anspruch auf Jahresurlaub bei voller Bezahlung gemäß Arbeitsvertrag.

Konkret 12 freie Tage für Personen, die unter normalen Bedingungen arbeiten; 14 Tage arbeitsfrei für minderjährige Arbeitnehmer, behinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in schweren, giftigen oder gefährlichen Berufen; 16 Tage Urlaub für Personen, die besonders anstrengende, giftige oder gefährliche Arbeiten verrichten.

Gleichzeitig erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage der Arbeitnehmer gemäß den oben genannten Regelungen für jeweils 5 Jahre der Betriebszugehörigkeit um jeweils 1 Tag.

Für Arbeitnehmer, die weniger als 12 Monate für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, ist die Anzahl der Urlaubstage proportional zur Anzahl der gearbeiteten Monate.

Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub gemäß den oben genannten Bestimmungen in Anspruch, wird ihm daher sein volles Gehalt ausgezahlt.

Darüber hinaus ist der Arbeitgeber gemäß Artikel 113 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 verpflichtet, im Falle einer Kündigung oder eines Arbeitsplatzverlusts ohne Inanspruchnahme des Jahresurlaubs oder im Falle der Nichtinanspruchnahme aller Urlaubstage (in der Praxis oft als Jahresurlaubstage bezeichnet) das Gehalt für die nicht genommenen Tage zu zahlen.

In der Realität können also zwei Fälle eintreten:

1. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz kündigen oder verlieren, aber noch über verbleibende Urlaubstage verfügen

In diesem Fall muss das Unternehmen die nicht genommenen Urlaubstage des Arbeitnehmers bezahlen.

Gemäß Klausel 3, Artikel 67 des Dekrets 145/2020/ND-CP ist das Gehalt, das als Grundlage für die Zahlung an Arbeitnehmer für nicht genommene Urlaubstage dient, das Gehalt gemäß dem Arbeitsvertrag des Monats vor dem Monat, in dem der Arbeitnehmer kündigt oder seinen Arbeitsplatz verliert.

2. Arbeitnehmer mit überschüssigen Urlaubstagen, die noch arbeiten

Wenn der Arbeitnehmer Jahresurlaub beantragt; Wenn das Unternehmen den Jahresurlaub jedoch (aus berechtigten Gründen) nicht genehmigt und der Arbeitnehmer sich bereit erklärt, an diesen Tagen zu arbeiten, muss das Unternehmen das Gehalt für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage auszahlen.

Gemäß Punkt c, Absatz 1, Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 werden Arbeitnehmern im Jahresurlaub vom Unternehmen mindestens 300 % ihres Gehalts ausgezahlt (ohne Urlaubsgeld für Arbeitnehmer, die einen Tageslohn erhalten).

Außerdem sind Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsgesetzbuch von 2019 dafür verantwortlich, die Urlaubsregelung nach Rücksprache mit den Arbeitnehmern zu regeln und müssen die Arbeitnehmer im Voraus darüber informieren. Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, den Jahresurlaub in mehreren Raten zu nehmen oder den Urlaub für bis zu drei Jahre zusammenzulegen.

Auf Grundlage der oben genannten Regelungen können Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber über die Übertragung ihres diesjährigen Urlaubs auf das nächste Jahr verhandeln.

Die Frage, ob der Urlaub auf das folgende Jahr übertragen wird, hängt demnach von der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab und stellt kein Standardrecht des Arbeitnehmers dar.

Absatz 1, Artikel 48 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 legt fest, dass die beiden Parteien innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsvertrags für die vollständige Zahlung aller Beträge im Zusammenhang mit den Rechten jeder Partei verantwortlich sind, außer in einigen Sonderfällen, in denen die Zahlungsfrist verlängert werden kann, jedoch nicht mehr als 30 Tage.

Demnach muss das Unternehmen dem Arbeitnehmer den restlichen Urlaubsanspruch innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Datum der Beendigung des Arbeitsvertrags auszahlen.

Befindet sich das Unternehmen in einem der folgenden Fälle, verlängert sich die Auszahlungsfrist für den Resturlaub von 14 Werktagen auf 30 Tage:

- Der Arbeitgeber ist keine Einzelperson, die ihren Betrieb einstellt;

- Der Arbeitgeber ändert seine Struktur, Technologie oder aus wirtschaftlichen Gründen;

- Unternehmen werden aufgeteilt, abgespalten, fusioniert oder konsolidiert; Verkauf, Vermietung, Typumwandlung; Übertragung des Eigentums und des Nutzungsrechts an einer Immobilie;

- Aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, feindlichen Angriffen oder gefährlichen Epidemien.

Der verbleibende Jahresurlaub wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zusammen mit dem Gehalt und den sonstigen Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Minh Hoa (t/h)


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