Wie lange ist der Fahrzeugschein gültig? Wie hoch ist die Strafe bei abgelaufener Fahrzeugzulassung? - Leser Ngoc Hung
Wie hoch ist die Strafe für eine abgelaufene Autozulassung?
- Für Fahrer von Personenkraftwagen (einschließlich Anhängern oder gezogenen Sattelanhängern) und Personenkraftwagen ähnlichen Fahrzeugen:
+ Geldstrafe von 3.000.000 VND bis 4.000.000 VND für Fahrer mit einem Zertifikat oder Stempel der technischen Sicherheits- und Umweltschutzprüfung, das jedoch weniger als einen Monat abgelaufen ist (einschließlich Anhänger und Sattelanhänger);
+ Geldstrafe von 4.000.000 VND bis 6.000.000 VND für Fahrer mit einem Zertifikat oder Stempel der technischen Sicherheits- und Umweltschutzprüfung (für prüfungspflichtige Fahrzeuge, ausgenommen vorübergehend zugelassene Fahrzeuge), dessen Ablaufdatum jedoch mindestens einen Monat beträgt (einschließlich Anhänger und Sattelanhänger).
(Punkt a, Klausel 5, Punkt c, Klausel 6, Artikel 16 des Dekrets 100/2019/ND-CP, geändert durch Dekret 123/2021/ND-CP)
- Für Fahrer von Traktoren (einschließlich Anhängern), Spezialmotorrädern:
+ Geldstrafe von 800.000 VND bis 1.000.000 VND für Fahrer mit einem Zertifikat oder Stempel der technischen Sicherheits- und Umweltschutzprüfung, der jedoch weniger als einen Monat abgelaufen ist (einschließlich Anhänger).
+ Geldstrafe von 1.000.000 VND bis 2.000.000 VND für Fahrer mit einem Zertifikat über die technische Sicherheits- und Umweltschutzprüfung (für Fahrzeuge, die einer Prüfung unterzogen werden müssen, ausgenommen vorübergehend zugelassene Fahrzeuge), dessen Gültigkeitsdauer jedoch seit mindestens einem Monat abgelaufen ist (einschließlich Anhänger).
(Punkt d, Absatz 1, Punkt c, Absatz 2, Artikel 19 des Dekrets 100/2019/ND-CP, geändert durch Dekret 123/2021/ND-CP)
Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung
Gemäß Klausel 2, Artikel 9 des Rundschreibens 16/2021/TT-BGTVT (geändert durch Artikel 2 des Rundschreibens 08/2023/TT-BGTVT) beträgt die Gültigkeitsdauer des Inspektionszertifikats und des Inspektionsstempels, die gemäß dem in Anhang V des Rundschreibens 08/2023/TT-BGTVT angegebenen Inspektionszyklus ausgestellt wurden, darf jedoch das Ablaufdatum der Fahrzeugzulassungsbescheinigung (sofern vorhanden) oder das Ablaufdatum des Kraftfahrzeugs nicht überschreiten.
Dabei ist der Fahrzeuginspektionszyklus wie folgt:
TT | Fahrzeugtyp | Zyklus (Monat) | |
Erster Zyklus | Periodenzyklus | ||
1. Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, die nicht für Transportzwecke genutzt werden | |||
1.1 | Produktionszeit bis zu 07 Jahre | 36 | 24 |
1.2 | Produktionszeit über 07 Jahre bis 20 Jahre | 12 | |
1.3 | Produktionszeit über 20 Jahre | 06 | |
2. Personenkraftwagen aller Art mit bis zu 9 Sitzplätzen für das Transportgewerbe | |||
2.1 | Produktionszeit bis zu 05 Jahre | 24 | 12 |
2.2 | Produktionszeit über 05 Jahre | 06 | |
2.3 | Mit Renovierung | 12 | 06 |
3. Personenkraftwagen aller Art mit mehr als 9 Sitzplätzen und Spezialpersonenkraftwagen | |||
3.1 | Produktionszeit bis zu 05 Jahre | 24 | 12 |
3.2 | Produktionszeit über 05 Jahre | 06 | |
3.3 | Mit Renovierung | 12 | 06 |
4. LKW aller Art, Spezialfahrzeuge, Traktoren, Anhänger, Sattelauflieger | |||
4.1 | LKW aller Art, Spezialfahrzeuge und Traktoren mit einer Produktionszeit von bis zu 7 Jahren; Anhänger, Auflieger mit einer Produktionszeit von bis zu 12 Jahren | 24 | 12 |
4.2 | LKW aller Art, Spezialfahrzeuge, Traktoren mit einer Produktionszeit von über 7 Jahren; Anhänger, Sattelanhänger mit einer Produktionszeit von über 12 Jahren | 06 | |
4.3 | Mit Renovierung | 12 | 06 |
5 | Personenkraftwagen aller Art mit mehr als 9 Sitzplätzen, deren Herstellungsdauer 15 Jahre oder länger beträgt (einschließlich Personenkraftwagen mit mehr als 9 Sitzplätzen, die zu Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen umgebaut wurden). | 03 |
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