Ihre Frage wird wie folgt beantwortet:
* Gemäß den Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes 2020, Dekret 08/2022/ND-CP, ist die obligatorische Recyclingquote das Verhältnis der Mindestmenge an Produkten und Verpackungen, die gemäß den obligatorischen Recyclingstandards recycelt werden müssen, zur Gesamtmenge an Produkten und Verpackungen, die im Jahr der Umsetzung der Verantwortung hergestellt, auf den Markt gebracht und importiert wurden. Die vorgeschriebene Recyclingquote für jeden Produkt- und Verpackungstyp wird anhand des Lebenszyklus, der Entsorgungsquote und der Sammelquote des Produkts und der Verpackung ermittelt. nationale Recyclingziele, Umweltschutzanforderungen und sozioökonomische Bedingungen des jeweiligen Zeitraums.
Die vorgeschriebene Recyclingquote wird alle drei Jahre angepasst und schrittweise erhöht, um den nationalen Recyclingzielen und Umweltschutzanforderungen gerecht zu werden. Die obligatorische Recyclingquote wird angepasst und vom Premierminister am 30. September des letzten Jahres des Dreijahreszyklus herausgegeben, um für den nächsten Dreijahreszyklus zu gelten.
Herstellern und Importeuren ist es gestattet, von ihnen hergestellte oder importierte Produkte und Verpackungen oder von anderen Herstellern und Importeuren hergestellte oder importierte Produkte und Verpackungen desselben Typs zu recyceln, um die erforderliche Recyclingquote zu erreichen. Das Recycling von importiertem Schrott als Rohstoff für die Produktion wird nicht auf die obligatorische Recyclingquote der Hersteller und Importeure angerechnet. Falls der Hersteller oder Importeur eine höhere Recyclingquote als die erforderliche Recyclingquote vornimmt, wird die Differenz einbehalten und in die erforderliche Recyclingquote der folgenden Jahre eingerechnet.
Gemäß den Vorschriften sind außerdem verbindliche Recyclingspezifikationen ausgewählte Recyclinglösungen mit Mindestanforderungen an die Menge an Materialien und Brennstoffen, die für das Produkt- und Verpackungsrecycling zurückgewonnen werden. Hersteller und Importeure können je nach den tatsächlichen Gegebenheiten eine oder mehrere Recyclinglösungen wählen.
* Für Schlauch- und Reifenprodukte
Laut Vorschrift beträgt die vorgeschriebene Recyclingquote für Reifen und Schläuche in den ersten drei Jahren 5 %.
Der Standard für das Recycling von Reifen und Schläuchen lautet: Mindestens 40 % der Produktmasse werden zurückgewonnen, Verpackungen werden entsprechend der geforderten Recyclingquote recycelt.
Ausgewählte Recyclinglösungen umfassen: Hightech-Reifenaufkleber gemäß Herstellerstandards; Schneiden und Rückgewinnen von Gummipulver als Zuschlagstoff; Fraktionierung zu Öl.
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