Die Generalsteuerbehörde hat gerade das Amtsblatt Nr. 339 herausgegeben, in dem einige neue Punkte des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC zur Regelung der Steuerregistrierung vorgestellt werden.

Insbesondere wenn einer Person mehr als eine Steuernummer zugeteilt wird, muss der Steuerzahler die persönlichen Identifikationsnummern für die zugeteilten Steuernummern aktualisieren, damit die Steuerbehörde die Steuernummern in die persönliche Identifikationsnummer integrieren und die Steuerdaten des Steuerzahlers entsprechend der persönlichen Identifikationsnummer konsolidieren kann.

Nach der Integration der Steuernummer in die persönliche Identifikationsnummer können Rechnungen, Belege, Steuerbelege und andere rechtsgültige Dokumente, die unter Verwendung der Steuernummer einer Person erstellt wurden, weiterhin für die Durchführung von Steuerverwaltungsverfahren verwendet werden und dienen als Nachweis für die Erfüllung steuerlicher Pflichten, ohne dass die Steuernummer auf Rechnungen, Belegen und Steuerbelegen an die persönliche Identifikationsnummer angepasst werden muss.

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Ab dem 1. Juli 2025 verwenden Steuerzahler persönliche Identifikationsnummern anstelle von Steuercodes. Foto: Nam Khanh

Das Rundschreiben Nr. 86/2024/TT-BTC tritt am 6. Februar 2025 in Kraft und ersetzt das Rundschreiben Nr. 105/2020/TT-BTC, das Leitlinien zur Steuerregistrierung enthält, mit Ausnahme der Fälle, in denen von den Steuerbehörden an Einzelpersonen, Haushalte und Geschäftshaushalte ausgegebene Steuercodes bis zum 30. Juni 2025 umgesetzt werden.

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Steuerzahler, Steuerbehörden, andere Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Verwendung von Steuercodes gemäß Artikel 35 des Steuerverwaltungsgesetzes 2019 in Verbindung stehen, anstelle von Steuercodes persönliche Identifikationsnummern verwenden.

Falls für einen Geschäftshaushalt, Haushalt oder eine Einzelperson gemäß Klausel 5, Artikel 5 des Rundschreibens Nr. 86/2024/TT-BTC anstelle einer Steuernummer eine persönliche Identifikationsnummer verwendet werden muss und ihr vor dem 1. Juli 2025 eine Steuernummer zuerkannt wurde und die Steuerregistrierungsinformationen des Geschäftshaushaltsvertreters, Haushaltsvertreters oder der Einzelperson mit den in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank gespeicherten Informationen der Einzelperson übereinstimmen, darf der Geschäftshaushalt, Haushalt oder die Einzelperson ab dem 1. Juli 2025 anstelle der Steuernummer die persönliche Identifikationsnummer verwenden, einschließlich der Anpassung und Ergänzung von Steuerpflichten, die sich aus der zuvor zuerkannten Steuernummer ergeben.

Gleichzeitig überwacht und verwaltet die Steuerbehörde sämtliche Daten von Geschäftshaushalten, Haushalten, Einzelpersonen sowie Daten zur Registrierung von Familienabzügen von Angehörigen anhand persönlicher Identifikationsnummern.

Falls einem Geschäftshaushalt, Haushalt oder einer Einzelperson vor dem 1. Juli 2025 ein Steuercode zugeteilt wurde, die Steuerregistrierungsinformationen des Geschäftshaushaltsvertreters, Haushaltsvertreters oder der Einzelperson jedoch nicht mit den in der Nationalen Bevölkerungsdatenbank gespeicherten Informationen der Einzelperson übereinstimmen oder unvollständig sind, aktualisiert die Steuerbehörde den Steuercodestatus des Geschäftshaushalts, Haushalts oder der Einzelperson auf den Status 10 „Steuercode bis zur Aktualisierung der Informationen zur persönlichen Identifikationsnummer“.

Steuerzahler müssen Verfahren zur Änderung ihrer Steuerregistrierungsinformationen bei der Steuerbehörde durchführen, um sicherzustellen, dass die Informationen mit der nationalen Bevölkerungsdatenbank übereinstimmen, bevor sie persönliche Identifikationsnummern anstelle von Steuercodes verwenden.