Ab dem 15. August dürfen Personen ab 15 Jahren Fahrzeuge anmelden.

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế19/07/2023

Gemäß Klausel 9, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen natürliche Personen ab 15 Jahren ein Fahrzeug anmelden. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Artikel. [Anzeige_1]
Từ ngày 15/8, cá nhân từ đủ 15 tuổi trở lên được đăng ký xe

1. Personen ab 15 Jahren können ab dem 15. August 2023 Fahrzeuge anmelden.

Gemäß Klausel 9, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA dürfen natürliche Personen ab 15 Jahren ein Fahrzeug anmelden.

Falls eine Person im Alter von 15 bis unter 18 Jahren ein Fahrzeug anmeldet, muss sie die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten einholen und im Fahrzeuganmeldeformular „Zustimmung“ schreiben, unterschreiben und den vollständigen Namen sowie die Beziehung zur erziehungsberechtigten Person deutlich angeben.

Somit ist es nach den oben genannten Bestimmungen Personen ab 15 Jahren erlaubt, ein Fahrzeug anzumelden. Bei Personen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren ist für die Fahrzeugzulassung jedoch die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten erforderlich.

2. Vorschriften zu Fahrzeugzulassungsdokumenten und -verfahren ab 15. August 2023

2.1. Fahrzeugschein

Die in Artikel 8 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA vorgeschriebene erste Fahrzeugzulassungsakte umfasst:

- Fahrzeugschein.

- Fahrzeugpapiere.

- Fahrzeugpapiere.

2.2. Verfahren zur Fahrzeugzulassung

Konkret regelt Artikel 12 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA die Fahrzeugzulassungsverfahren ab dem 15. August 2023 wie folgt:

– Organisationen und Einzelpersonen, die Fahrzeuge registrieren, müssen die Bestimmungen von Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA einhalten; Bringen Sie das Fahrzeug zur Kfz-Zulassungsstelle und legen Sie die in Artikel 10 und Artikel 11 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Dokumente vor.

- Nachdem der Kfz-Zulassungsbeamte die Fahrzeugpapiere geprüft hat und feststellt, dass das Fahrzeug tatsächlich gültig ist, wird das Kennzeichen nach folgenden Bestimmungen vergeben:

+ Ausstellung eines neuen Kennzeichens für den Fall, dass dem Fahrzeughalter kein Kennzeichen zugeteilt wurde oder er ein Kennzeichen besitzt, aber ein anderes Fahrzeug anmeldet;

+ Neuvergabe gemäß Identifikationsnummer im Falle des Widerrufs der Identifikationsnummer.

Sollten das Fahrzeug oder die Fahrzeugpapiere nicht den Vorschriften entsprechen, ergänzen und vervollständigen Sie die Papiere gemäß den Anweisungen des Kfz-Zulassungsbeamten auf dem Dokumentenanweisungsformular.

- Terminpapier zur Ergebniserfassung erhalten, Fahrzeugzulassungsgebühr bezahlen und Nummernschild erhalten (sofern das Nummernschild gemäß den Bestimmungen in Punkt a, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA ausgegeben wurde); Falls der Fahrzeughalter die Ergebnisse der Fahrzeugzulassung per Post erhalten möchte, muss er sich bei der zuständigen Postdienststelle registrieren.

- Erhalten Sie den Fahrzeugschein und das Nummernschild (im Falle der Nummernschildausgabe gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Klausel 2, Artikel 12, Rundschreiben 24/2023/TT-BCA) bei der Fahrzeugzulassungsstelle oder von einer öffentlichen Postdienststelle.

3. Fahrzeugschein ab 15. August 2023

Gemäß Artikel 9 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA ist die Fahrzeugzulassungserklärung wie folgt geregelt:

- Fahrzeughalter melden sich beim öffentlichen Serviceportal an und sind dafür verantwortlich, die in der Fahrzeugzulassungserklärung angegebenen Inhalte vollständig anzugeben, zu unterschreiben bzw. zu unterschreiben, ihren vollständigen Namen deutlich anzugeben und (sofern es sich um Agenturen oder Organisationen handelt) abzustempeln.

- Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Fahrzeughalter den Online-Fahrzeugzulassungsaktencode und einen Terminplan zur Bearbeitung der Akte, der ihm vom öffentlichen Serviceportal per SMS oder E-Mail-Adresse mitgeteilt wird, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen;

Geben Sie den Fahrzeugregistrierungsdateicode an die Fahrzeugzulassungsbehörde weiter, um das Fahrzeugzulassungsverfahren gemäß den Vorschriften durchzuführen.

Ist dies über das Behördenportal nicht möglich, muss der Fahrzeughalter die Fahrzeugzulassung direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden.

Rundschreiben 24/2023/TT-BCA tritt am 15. August 2023 in Kraft.


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