Ab dem 1. September werden einige Bestimmungen zur Kreditvergabe gemäß Rundschreiben 06 ausgesetzt.

VietNamNetVietNamNet24/08/2023

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Der Aussetzungszeitraum läuft vom 1. September bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsdokuments, das diese Fragen regelt.

Die Staatsbank Vietnams teilte mit, dass diese Agentur in der kommenden Zeit mit den entsprechenden Behörden und Einheiten zusammenarbeiten werde, um geeignete Lösungen zur Risikokontrolle, zur Gewährleistung der Sicherheit der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute und zur Beseitigung von Schwierigkeiten für Privatpersonen und Unternehmen zu erforschen und zu prüfen.

Das Rundschreiben Nr. 10 wurde unmittelbar nach der Unterzeichnung des Dokuments Nr. 756 vom 23. August durch Premierminister Pham Minh Chinh herausgegeben, in dem zur Berichterstattung über die Ergebnisse der Umsetzung der Anweisungen der Regierungschefs aufgefordert wird.

Der Premierminister forderte die Staatsbank Vietnams auf, das Rundschreiben Nr. 06 dringend zu überprüfen und zu ändern, um die Umsetzung der Schwierigkeiten verursachenden Vorschriften auszusetzen. Die Änderung soll bis zum 25. August abgeschlossen sein, um für Unternehmen und Privatpersonen günstige Bedingungen für den Zugang zu Kreditkapital zu schaffen.

Zuvor hatte die Staatsbank am 28. Juni das Rundschreiben Nr. 06 herausgegeben, das ab 1. September gültig ist.

Mit dem Rundschreiben 06 werden die Kreditvergabevorschriften im Einklang mit der Digitalisierung des Bankbetriebs ergänzt und weitere Vorschriften erlassen, um Hindernisse abzubauen und günstigere Bedingungen für den Zugang der Kunden zu Bankkrediten zu schaffen.

Zugleich ergänzt das Rundschreiben eine Reihe von Regelungen zur Kontrolle von Risiken im Kreditgeschäft und trägt so zur Gewährleistung der Betriebssicherheit des Kreditinstitutssystems bei.

Klausel 2, Artikel 1 des Rundschreibens 06/2023/TT-NHNN:

2. Artikel 8 wird wie folgt geändert und ergänzt:

„Artikel 8. Kapitalbedarf, der nicht durch Kredite gedeckt werden kann

Für den folgenden Kapitalbedarf dürfen Kreditinstitute keine Kredite vergeben:

1. Durchführung geschäftlicher Investitionstätigkeiten in Branchen und Berufen, in denen gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Investitionen und Geschäfte verboten sind.

2. Zur Begleichung von Kosten und Deckung des Finanzbedarfs im Rahmen von Investitionstätigkeiten in Branchen und Berufen, in die gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes keine Geschäftsinvestitionen getätigt werden dürfen, sowie für andere gesetzlich verbotene Transaktionen und Handlungen.

3. Erwerb und Nutzung von Waren und Dienstleistungen in Branchen und Berufen, in denen gemäß den Bestimmungen des Investitionsgesetzes Investitionen und Geschäfte verboten sind.

4. Goldbarren kaufen.

5. Die Rückzahlung des Kredits erfolgt direkt beim kreditgebenden Kreditinstitut, mit Ausnahme der Kreditvergabe zur Begleichung von Zinsen für während des Bauprozesses entstehende Kredite, bei denen die Zinsaufwendungen auf die von der zuständigen Behörde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen genehmigten Gesamtbauinvestitionen angerechnet werden.

6. Zur Rückzahlung ausländischer Kredite (ausgenommen ausländische Kredite in Form von Zahlungsaufschüben für den Kauf von Waren), Kredite, die bei anderen Kreditinstituten gewährt wurden, mit Ausnahme von Krediten zur Rückzahlung von Schulden vor Fälligkeit von Krediten, die die folgenden Bedingungen vollständig erfüllen:

a) Die Kreditlaufzeit darf die Restlaufzeit des alten Kredits nicht überschreiten;

b) Es handelt sich um ein Darlehen, dessen Rückzahlungsfrist noch nicht umstrukturiert wurde.

7. Um Geld einzuzahlen.

8. zur Zahlung von Stammeinlagen, zum Erwerb und zur Entgegennahme von Übertragungen von Stammeinlagen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Personengesellschaften; Tragen Sie Kapital bei, kaufen Sie Aktien und erhalten Sie die Übertragung von Aktien von Aktiengesellschaften, die nicht an der Börse notiert sind oder sich nicht für den Handel im Upcom-Handelssystem registriert haben.

9. Zur Zahlung von Kapitaleinlagen im Rahmen von Kapitaleinlageverträgen, Investitionskooperationsverträgen oder Unternehmenskooperationsverträgen zur Umsetzung von Investitionsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Kreditinstituts über die Kreditvergabe die Voraussetzungen für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen.

10. Für einen finanziellen Ausgleich, es sei denn, das Darlehen erfüllt die folgenden Bedingungen in vollem Umfang:

a) Der Kunde hat zur Deckung der Kosten für die Umsetzung eines Geschäftsvorhabens eigenes Kapital vorgeschoben und die Kosten für die Umsetzung dieses Geschäftsvorhabens sind innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Entscheidung des Kreditinstituts über die Kreditvergabe entstanden;

b) Bei den mit Eigenkapital des Kunden gezahlten und ausgezahlten Ausgaben zur Umsetzung des Geschäftsvorhabens handelt es sich um Ausgaben unter Verwendung des Fremdkapitals des Kreditinstituts gemäß dem dem Kreditinstitut vorgelegten Kapitalverwendungsplan zur Prüfung mittel- und langfristiger Kredite zur Umsetzung dieses Geschäftsvorhabens.“


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