Gemäß Artikel 57 des Gesetzes über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das von der Nationalversammlung verabschiedet wurde und ab dem 1. Januar 2025 offiziell in Kraft tritt, berechtigt ein Führerschein der Klasse B1 nicht mehr dazu, wie bisher Fahrzeuge (einschließlich Autos) zu führen.
Konkret bedeutet dies, dass Inhaber eines Führerscheins der Klasse B1, der bislang zum Führen von Personenkraftwagen und leichten Lastkraftwagen berechtigt war, künftig nur noch dreirädrige Motorräder und Fahrzeuge der Klasse A1 führen dürfen, darunter auch zweirädrige Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm3 oder einer Elektromotorleistung bis 11 kW.
Mit dem B1-Führerschein ist das Führen von Autos nicht mehr gestattet.
Neben Änderungen für den B1-Führerschein sieht das neue Gesetz auch klarere Regelungen für andere Führerscheinklassen vor. Speziell:
Klasse B: Erlaubt das Fahren von Personenkraftwagen mit bis zu 8 Sitzplätzen, Lastkraftwagen und Sonderfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg.
Klasse C1: Erlaubt das Führen von LKWs mit einem Gewicht von 3.500 kg bis 7.500 kg.
Klasse C: Erlaubt das Fahren von LKWs über 7.500 kg.
Klasse D1, D2, D: Wird an Fahrer von Personenkraftwagen mit 16 bis 29 Sitzplätzen und entsprechenden Fahrzeugen mit Anhänger ausgegeben.
Darüber hinaus sind die Führerscheinklassen BE, C1E, CE, D1E, D2E und DE klar auf die Anforderungen beim Führen größerer Anhänger abgestimmt.
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Quelle: https://www.congluan.vn/tu-1-1-2025-bang-lai-xe-b1-chi-duoc-dieu-khien-xe-moto-post310220.html
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