Gemäß Artikel 5 des Gesetzes zur Prävention und Kontrolle von Alkoholschäden 2019 umfassen verbotene Handlungen zur Prävention und Kontrolle der schädlichen Auswirkungen von Alkohol:
1. Andere zum Trinken von Alkohol oder Bier anstiften, aufstacheln, verführen oder zwingen.
2. Personen unter 18 Jahren trinken Alkohol und Bier.
3. Verkauf, Lieferung oder Werbung für Alkohol und Bier an Personen unter 18 Jahren.
4. Einsatz von Arbeitnehmern unter 18 Jahren zur direkten Beteiligung an der Herstellung und dem Verkauf von Alkohol und Bier.
5. Kader, Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Mitarbeiter von Behörden, Organisationen, Offiziere, Unteroffiziere, Berufssoldaten, Soldaten, in der Volksarmee Beschäftigte, Studenten, die unmittelbar vor, während der Arbeitszeit, der Studienzeit und in den Pausen zwischen Arbeits- und Studienzeit Alkohol oder Bier trinken.
6. Führen eines Fahrzeugs mit Alkohol im Blut oder in der Atemluft.
7. Werbung für Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 15 Grad oder mehr.
8. Bereitstellung ungenauer oder falscher Informationen über die Auswirkungen von Alkohol und Bier auf die Gesundheit.
9. Verkaufsförderung im Handel mit Wein und Bier mit einem Alkoholgehalt von 15 Grad oder mehr; Verwendung von Wein und Bier mit einem Alkoholgehalt von 15 Grad oder mehr zu Werbezwecken in jeglicher Form.
10. Verwendung von Rohstoffen, Zusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen, die für die Verwendung in Lebensmitteln nicht zugelassen sind; Rohstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe, Lebensmittelverarbeitungshilfsstoffe ohne Qualitätsgarantie und mit unbekannter Herkunft und Herkunft für die Herstellung und Mischung von Alkohol und Bier.
11. Handel mit Alkohol ohne Lizenz oder Registrierung; Verkaufen Sie Wein und Bier am Automaten.
12. Handel mit, Lagerung oder Transport von gefälschtem, geschmuggeltem oder minderwertigem Alkohol oder Bier unbekannter Herkunft oder Schmuggel von Alkohol oder Bier.
13. Andere gesetzlich vorgeschriebene verbotene Handlungen im Zusammenhang mit Alkohol und Bier.
Darüber hinaus ist gemäß Artikel 10 des Gesetzes zur Prävention von Alkoholschäden 2019 und Artikel 3 des Dekrets 24/2020/ND-CP der Konsum von Alkohol an folgenden Orten nicht gestattet:
1. Medizinische Einrichtung.
2. Bildungseinrichtungen während der Unterrichts-, Lern- und Arbeitszeit.
3. Einrichtungen und Bereiche zur Betreuung, Pflege, Erholung und Unterhaltung für Personen unter 18 Jahren.
4. Einrichtungen zur Drogenrehabilitation, Einrichtungen der Pflichtschulbildung, Besserungsanstalten, Haftanstalten und andere Hafteinrichtungen.
5. Einrichtungen des sozialen Schutzes.
6. Arbeitsplätze staatlicher Behörden, politischer Organisationen, gesellschaftspolitischer Organisationen, gesellschaftspolitisch-beruflicher Organisationen und öffentlicher Dienstleistungseinheiten während der Arbeitszeit, ausgenommen Orte, an denen der Handel mit Alkohol und Bier gestattet ist.
7. Parks, ausgenommen Restaurants auf dem Parkgelände, die vor dem Inkrafttreten dieses Dekrets eine Lizenz zum Verkauf von Alkohol und Bier erhalten haben.
8. Bushaltestelle.
9. Kinos, Theater, Kultur- und Sporteinrichtungen während der Zeit der Veranstaltung von Aktivitäten entsprechend den Funktionen, Aufgaben und Hauptnutzungen dieser Orte, ausgenommen die Veranstaltung von kulinarischen und kulturellen Festen mit Alkohol und Bier.
Aufgrund der vorstehenden Regelungen ist Studierenden der Konsum von Alkohol unmittelbar vor, während und in den Arbeits- und Studienpausen untersagt.
Minh Hoa (t/h)
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