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Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Strompreise in Projekten für erneuerbare Energien

Báo Đầu tưBáo Đầu tư11/03/2025

Bis zu 13 ausländische Investoren und 15 inländische Unternehmen, die in Solarenergie investieren, haben offiziell Beschwerde gegen den kommerziellen Betrieb ohne schriftliche Abnahme eingelegt, weil sie befürchten, nicht mehr vom ursprünglichen Strompreis profitieren zu können.


Bis zu 13 ausländische Investoren und 15 inländische Unternehmen, die in Solarenergie investieren, haben offiziell Beschwerde gegen den kommerziellen Betrieb ohne schriftliche Abnahme eingelegt, weil sie befürchten, nicht mehr vom ursprünglichen Strompreis profitieren zu können.

Viele Solarkraftwerke haben Angst, den anfänglichen Strompreis nicht zu erzielen.
Viele Solarkraftwerke haben Angst, den anfänglichen Strompreis nicht zu erzielen.

Kommerzieller Betrieb, aber noch keine Abnahmegenehmigung

Die Petitionen der Unternehmen konzentrierten sich hauptsächlich auf die Tatsache, dass sie für den kommerziellen Betrieb zugelassen worden waren (COD) und Strom zum Strompreis gemäß Entscheidung 17/2019/QD-TTg (FIT1-Preis) und Entscheidung 13/2020/QD-TTG (FIT2-Preis) verkauften, es zum Zeitpunkt des COD jedoch kein Dokument gab, das die Ergebnisse der Inspektion und Abnahme durch die zuständige Behörde (Akzeptanz der Abnahme) bestätigte.

In der Petition erklärten die Unternehmen, dass es trotz der Einhaltung der zum Zeitpunkt der Anerkennung des Kraftwerks als COD geltenden Vorschriften für erneuerbare Energien seit September 2023 bei vielen Projekten zu Zahlungsverzögerungen auf unbestimmte Zeit gekommen sei oder sie im Rahmen der mit EVN abgeschlossenen Stromabnahmeverträge (PPAs) nur Teilzahlungen erhalten hätten, ohne dass hierfür eine klare Rechtsgrundlage außer der Erwähnung im Inspektionsbeschluss Nr. 1027/KL-TTCP vorliege.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Situation sind nicht gering, da zahlreiche Projekte bereits mit Zahlungsausfällen bei inländischen und internationalen Kreditinstituten konfrontiert sind.

Es sei hier wiederholt, dass in der Schlussfolgerung Nr. 1027/KL-TTCP der Regierungsinspektion vom April 2023 die Geschichte von Projekten für erneuerbare Energien zur Sprache kam, die als COD anerkannt wurden und in den Genuss von FIT1- und FIT2-Preisen kommen, aber die gesetzlichen Anforderungen noch nicht erfüllen. Insbesondere liegt zum Zeitpunkt der Nachnahme kein Annahmedokument vor und es gelten die FIT1- und FIT2-Preise.

Empfehlungen der Investoren

  Bestätigen und erzwingen Sie das ursprünglich genehmigte COD-Datum der betroffenen Projekte.

Stellen Sie sicher, dass EVN seinen vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen der unterzeichneten PPAs vollständig nachkommt und die betroffenen Projekte vollständig und pünktlich bezahlt, um eine finanzielle Erschöpfung der Projekte zu vermeiden.

Das Rundschreiben 10/2023/TT-BCT gilt nicht rückwirkend für Projekte, die vor dem Inkrafttreten dieses Rundschreibens eine COD aufweisen.

Im Ergebnis der Inspektion hieß es außerdem, dass hierdurch der Vietnam Electricity Group (EVN) – einem zu 100 % in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen – ein Schaden entstanden sei.

Um die Folgen zu beheben, hat das Ministerium für Industrie und Handel einen Plan für Projekte vorgeschlagen, die Einspeisevergütungen erhalten und gegen die Schlussfolgerung der Inspektion verstoßen haben, weil sie die Bedingungen für die Gewährung von Einspeisevergütungen nicht vollständig erfüllen. Diese Projekte werden nicht in den Genuss der Vorzugspreise kommen, sondern müssen den Stromeinkaufs- und -verkaufspreis gemäß den Vorschriften neu festlegen. Gleichzeitig müssen die bevorzugten Einspeisevergütungen zurückgefordert werden, die zu Unrecht durch Ausgleichszahlungen für Stromeinkäufe gewährt wurden.

Laut dem Bericht des Ministeriums für Industrie und Handel sind 173 netzgekoppelte Solar- und Windkraftwerke bzw. Teile netzgekoppelter Solarkraftwerke von dieser Situation betroffen.

Bei der jüngsten Sitzung der zuständigen Behörde zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei Erneuerbaren-Energien-Projekten am 26. Februar 2025 nannte die EVN die Anzahl der entsprechenden Projekte und teilte sie in konkrete Gruppen ein.

Dies ist die Gruppe, die vom FIT1-Preis profitiert und die Annahme vor dem 1. Juli 2019 – dem Enddatum des FIT1-Preises – akzeptiert hat. Profitieren Sie vom FIT2-Preis und erhalten Sie die Annahme vor dem 1. Januar 2021 – dem Enddatum des FIT2-Preises. die derzeit vom FIT1-Preis profitieren, aber während des FIT2-Preiszeitraums eine Akzeptanz haben, und schließlich die Gruppe, die derzeit vom FIT1- oder FIT2-Preis profitiert, aber nach dem 31. Dezember 2020 eine Akzeptanz hat – dem letzten Tag, an dem der FIT2-Preis gilt; Es gibt sogar Projekte, deren Abnahme noch nicht genehmigt ist.

Es ist bemerkenswert, dass die Anzahl der Fabriken, die Strompreise gemäß FIT1 und FIT2 genießen, deren Abnahmetermine jedoch nach dem 31. Dezember 2020 liegen, nicht gering ist und bei über 90 von 173 genannten Projekten liegt.

Auch die Tatsache, dass für die COD-Solarkraftwerke künftig nicht mehr die gleichen Strompreise gelten werden wie heute, sorgt bei den Unternehmen für Panik.

Die Herausforderung, einen Ausweg zu finden

In einer Petition an zahlreiche hochrangige Politiker erklärten 13 ausländische Investoren, 15 inländische Unternehmen und ein Verband, dass die Abnahme der abgeschlossenen Bauarbeiten durch das Ministerium für Industrie und Handel oder die zuständigen Provinzbehörden keine Voraussetzung für die Erlangung des COD zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von FIT1 und FIT2 sei.

Konkret umfassen die Bedingungen für die COD-Anerkennung gemäß Entscheidung Nr. 39/2018/QD-TTg für Windkraftprojekte und Entscheidung Nr. 13/2020/QD-TTg für Solarkraftprojekte nur drei Anforderungen: Abschluss der Erstprüfung des Kraftwerks und der Anschlussausrüstung; Holen Sie sich eine Lizenz zur Stromversorgung und vereinbaren Sie Zählerstände, um mit der Zahlung zu beginnen.

Auch die damaligen Vorschriften über die Strombetriebserlaubnis sahen keine schriftliche Annahme als Voraussetzung für die Erteilung einer Strombetriebserlaubnis vor.

Erst mit dem Rundschreiben Nr. 10/2023/TT-BCT vom 9. Juni 2023 wurde eine schriftliche Zustimmung vor der Beantragung einer Strombetriebslizenz verlangt. Daher sind Investoren der Ansicht, dass die rückwirkende Anwendung dieser neuen Anforderung auf Projekte, die vor vielen Jahren COD erreicht haben, gegen den Grundsatz der nicht rückwirkenden Anwendung von Artikel 13 des Investitionsgesetzes Nr. 61/2020/QH14 verstößt.

Die Investoren sind zudem der Ansicht, dass ein Verstoß gegen die baurechtliche Abnahme lediglich zu Verwaltungssanktionen und ggf. zu Abhilfemaßnahmen führt, jedoch nichts an der Tatsache ändert, dass das Projekt die COD-Bedingungen nach den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschriften erfüllt und die COD-Genehmigung von EVN erhalten hat.

„Im Rahmen der unterzeichneten PPAs ist EVN verpflichtet, Strom aus diesen Projekten zum vereinbarten Einspeisetarif ab dem von EVN zuvor genehmigten Nachnahmetermin abzunehmen. Die Zahlungsverzögerung gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Verpflichtungen von EVN aus diesen unterzeichneten PPAs“, heißt es in der Petition.

Investment Newspaper hat einmal über dieses Problem berichtet. Anfang 2022 veröffentlichte EVN ein Dokument, in dem das Bauministerium sowie das Ministerium für Industrie und Handel um konkrete Anweisungen gebeten wurden, um die Rechte der Parteien des Solarstromprojekts im Zusammenhang mit der Inspektion der Abnahmearbeiten durch die zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden vor der Inbetriebnahme der Stromprojekte zu gewährleisten.

Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzes von 2014 und seinen Änderungen und Ergänzungen bis 2022 müssen Energieprojekte ab Stufe III und darunter den vorgeschriebenen Abnahmeprüfungen unterzogen werden. Solarstromprojekte mit einer Größenordnung von weniger als 10 MW fallen somit unter die Stufe III, 10–30 MW unter die Stufe II und über 30 MW unter die Stufe I. Für alle Projekte muss eine zuständige Behörde eine Abnahmeprüfung durchführen.

Allerdings enthielten einige andere Rechtsdokumente aus der Zeit, als Solarstromprojekte in Betrieb genommen wurden, keine Vorschriften zur Inspektion von Abnahmearbeiten durch zuständige Behörden, wie etwa Entscheidung Nr. 11/2017/QD-TTg, Rundschreiben Nr. 16/2017/TT-BCT, Entscheidung Nr. 13/2020/QD-TTg und Rundschreiben Nr. 18/2020/TT-BCT.

Es ist anzumerken, dass das Dekret Nr. 15/2013/ND-CP es Investoren gestattet, die Abnahme zur Inbetriebnahme des Projekts zu organisieren, wenn die vorgeschriebene Frist verstrichen ist, ohne dass von der zuständigen Behörde ein Dokument über die Ergebnisse der Abnahmeprüfung eingegangen ist.

Allerdings schreiben die Dekrete Nr. 46/2015/ND-CP und Nr. 06/2021/ND-CP diesen Inhalt nicht mehr vor, was die Initiative der Investoren im Prozess der Annahme und Inbetriebnahme des Projekts einschränkt.

Im Gespräch mit Reportern sagten viele Experten der Strombranche auch, dass andere, schon seit langer Zeit gebaute Stromquellen nicht mit der gleichen Situation konfrontiert seien wie Solarstromprojekte, da der Strompreis gemäß dem mit EVN ausgehandelten und unterzeichneten PPA unabhängig vom Jahr der Inbetriebnahme derselbe sei.

Bei vielen Solarstromprojekten haben viele Investoren aufgrund des Andrangs, in den Genuss der staatlich regulierten FIT1- oder FIT2-Preise zu kommen, nicht aufgepasst oder waren sich nicht bewusst, dass sie keine Zeit hatten, die Abnahme- und Inspektionsarbeiten bei der staatlichen Verwaltungsbehörde abzuschließen. Daher lagen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Vorzugspreise von FIT1 und FIT2 keine Dokumente vor.

Bemerkenswert ist, dass es zwar fast 100 Projekte ohne Abnahmegenehmigung gibt, es aber mehrere Dutzend anderer Projekte mit ausreichenden Abnahmezertifikaten gibt. Wenn Unternehmen also nicht über genügend Dokumente verfügen, aber weiterhin von den alten FIT1- und FIT2-Preisen profitieren, stellt sich die Frage: „Wo liegt hier der Vorteil?“, und diese Frage lässt sich nur schwer beantworten.

Diese Realität zeigt auch, dass es einige Zeit dauern wird, bis die Schwierigkeiten bei Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien vollständig gelöst sind, ohne dass dies die Attraktivität der Investitionen in der Elektrizitätsbranche beeinträchtigt.


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Quelle: https://baodautu.vn/thach-thuc-giu-gia-ban-dien-tai-du-an-nang-luong-tai-tao-d251636.html

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