Das Verkehrsministerium hat gerade das Rundschreiben 38/2024 erlassen, das die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 120 km/h, die Mindestgeschwindigkeit 60 km/h
Das Rundschreiben 38/2024 ersetzt das Rundschreiben 31/2019 des Verkehrsministeriums über Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern, die am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Der neue Punkt dieses Rundschreibens besteht darin, dass das Verkehrsministerium die Entwurfsgeschwindigkeit für jeden Straßentyp klar vorschreibt. Darin wird in der Verordnung festgelegt, dass die maximal zulässige Betriebsgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h beträgt.
Das neue Rundschreiben schreibt vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h beträgt, die Mindestgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h.
Die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 60 km/h. Wenn auf der Schnellstraße eine Baugeschwindigkeit von 60 km/h vorgesehen ist, muss die Mindestbetriebsgeschwindigkeit gemäß dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verkehrsorganisationsplan umgesetzt werden.
Die auf Autobahnen und Schnellstraßen (einschließlich der zu ihnen führenden und von ihnen wegführenden Nebenstraßen) zulässigen Höchst- und Mindestgeschwindigkeiten werden in dem von den zuständigen Behörden genehmigten Verkehrsorganisationsplan festgelegt.
Gemäß dem Rundschreiben müssen auf Autobahnen Schilder vorhanden sein, die die Höchst- und Mindestgeschwindigkeit anzeigen.
Für Kraftfahrzeuge beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerhalb von Ballungsgebieten: Außerhalb von Ballungsgebieten ist die Höchstgeschwindigkeit je nach Straßentyp 90 km/h und die Mindestgeschwindigkeit 50 km/h.
Vorschriften zur Fahrgeschwindigkeit außerhalb dicht besiedelter Gebiete
Das Verkehrsministerium hält an der Regelung fest, dass die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen in dicht besiedelten Gebieten höchstens 60 und mindestens 50 km/h beträgt.
Geschwindigkeitsbegrenzung in Wohngebieten.
Definieren Sie den Abstand zwischen den Fahrzeugen klar
Bezüglich des Abstandes zwischen den Fahrzeugen legt das Rundschreiben fest: Bei trockenen Straßenverhältnissen, ohne Nebel, auf glatter Fahrbahn, in ebenem Gelände, auf gerader Straße und bei garantierter Sicht wird der Sicherheitsabstand für jede Geschwindigkeit wie folgt angegeben:
Regelung des Abstandes zwischen Fahrzeugen.
Bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h müssen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer proaktiv einen Sicherheitsabstand zum vor ihnen fahrenden Fahrzeug einhalten; Dieser Abstand hängt von der Fahrzeugdichte und der tatsächlichen Verkehrssituation ab, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Bei Regen, Nebel, Straßenglätte, kurvigem Gelände, steilen Pässen und eingeschränkter Sicht müssen die Fahrer den Sicherheitsabstand größer als den auf dem Schild angegebenen oder vorgeschriebenen Wert einhalten.
Das Verkehrsministerium gestattet den zuständigen Behörden zudem, „auf der Grundlage der tatsächlichen Bedingungen der Route oder des Streckenabschnitts Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufzustellen“. Dies hilft den Kommunen dabei, die Beschilderung proaktiv und flexibel anzupassen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/quy-dinh-moi-ve-toc-do-chay-xe-sap-co-hieu-luc-192241118213641486.htm
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