Das Verkehrsministerium hat gerade das Rundschreiben 38/2024 erlassen, das die Geschwindigkeit und den Sicherheitsabstand von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern regelt, die am Straßenverkehr teilnehmen.
Die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 120 km/h, die Mindestgeschwindigkeit 60 km/h
Das Rundschreiben 38/2024 ersetzt das Rundschreiben 31/2019 des Verkehrsministeriums über Geschwindigkeit und Sicherheitsabstand von Kraftfahrzeugen und Spezialmotorrädern, die am Straßenverkehr teilnehmen. Dieses Rundschreiben tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Neu an diesem Rundschreiben ist, dass das Verkehrsministerium die Baugeschwindigkeit für jeden Straßentyp klar vorgibt. Darin wird in der Verordnung festgelegt, dass die maximal zulässige Betriebsgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h beträgt.
Das neue Rundschreiben schreibt vor, dass die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h beträgt, die Mindestgeschwindigkeit liegt bei 60 km/h.
Die zulässige Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn beträgt 60 km/h. Wenn auf der Schnellstraße eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorgesehen ist, muss die Mindestbetriebsgeschwindigkeit gemäß dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verkehrsorganisationsplan eingehalten werden.
Die auf Autobahnen und Schnellstraßen, einschließlich der zu Autobahnen und Schnellstraßen führenden Nebenstraßen, zulässigen Höchst- und Mindestgeschwindigkeiten werden in dem von den zuständigen Behörden genehmigten Verkehrsorganisationsplan festgelegt.
Gemäß dem Rundschreiben müssen auf Autobahnen Schilder vorhanden sein, die die Höchst- und Mindestgeschwindigkeit anzeigen.
Die für Kraftfahrzeuge auf Straßen außerhalb dicht besiedelter Gebiete zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt: Außerhalb dicht besiedelter Gebiete ist die Höchstgeschwindigkeit je nach Straßentyp auf 90 km/h und die Mindestgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt.
Vorschriften zur Fahrgeschwindigkeit außerhalb dicht besiedelter Gebiete
Das Verkehrsministerium hält an der Regelung fest, dass die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen in dicht besiedelten Gebieten höchstens 60 km/h und mindestens 50 km/h beträgt.
Geschwindigkeitsbegrenzung in Wohngebieten.
Definieren Sie den Abstand zwischen den Fahrzeugen klar
Zum Abstand zwischen den Fahrzeugen schreibt das Rundschreiben vor: Bei trockenen Straßenverhältnissen, ohne Nebel, glatter Fahrbahn, ebenem Gelände, gerader Straße, garantierter Sicht wird der Sicherheitsabstand für jede Geschwindigkeit wie folgt angegeben:
Regelung des Abstands zwischen Fahrzeugen.
Bei einer Geschwindigkeit unter 60 km/h müssen Autofahrer und spezialisierte Motorradfahrer vorausschauend einen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten; Dieser Abstand hängt von der Fahrzeugdichte und der tatsächlichen Verkehrssituation ab, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Bei Regen, Nebel, rutschigen Straßenverhältnissen, kurvigem Gelände, steilen Pässen und eingeschränkter Sicht müssen die Fahrer den Sicherheitsabstand größer einstellen als den auf dem Schild angegebenen oder vorgeschriebenen Wert.
Das Verkehrsministerium gestattet den zuständigen Behörden außerdem, „auf Grundlage der tatsächlichen Bedingungen der Strecke oder des Streckenabschnitts Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder aufzustellen“. Dies hilft den Gemeinden, die Beschilderung proaktiv und flexibel anzupassen.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/quy-dinh-moi-ve-toc-do-chay-xe-sap-co-hieu-luc-192241118213641486.htm
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