In dem Rundschreiben heißt es eindeutig, dass Fluglotsen zur Ausübung ihrer Aufgaben über gültige Lizenzen und Qualifikationen verfügen müssen.
Personal, das an der Ausbildung am Arbeitsplatz und am Arbeitsplatz (Bereichskontrolle, Anflugkontrolle, Flughafenkontrolle) teilnimmt, muss von einem Fluglotsen oder einem Flugverkehrslehrer mit einer gültigen und entsprechenden Lizenz und Berechtigung beaufsichtigt und eingewiesen werden.
Nach den neuen Vorschriften müssen Mitarbeiter, die an der betrieblichen Ausbildung und am Arbeitsplatz (Bereichskontrolle, Anflugkontrolle, Flughafenkontrolle) teilnehmen, von einem Fluglotsen oder einem Flugverkehrslehrer mit gültiger Lizenz und Berechtigung beaufsichtigt und eingewiesen werden.
Der Fluglotse oder Flugverkehrslehrer, der die Aufsicht, Anleitung und Verantwortung für die Bereitstellung von Flugbetriebsdiensten für Auszubildende und Ausbildungspersonal an diesem Arbeitsort übernimmt.
Das Rundschreiben legt fest, dass die Anbieter von Flugsicherungsdiensten dafür verantwortlich sind, genügend und für ihre Positionen geeignetes Flugsicherungspersonal bereitzustellen.
So wurden mit dem neuen Rundschreiben die Stellen der Fluglotsen-Azubis konkreter geregelt. Mittlerweile verlangen die aktuellen Vorschriften von Fluglotsen lediglich, dass sie zur Ausübung ihrer Aufgaben über eine gültige Lizenz und Berechtigung verfügen. Die Flugsicherungsdienstleister müssen ausreichend und der jeweiligen Stelle entsprechend Flugsicherungspersonal bereitstellen.
Darüber hinaus werden in dem neuen Rundschreiben Bereiche hinzugefügt, in denen Flugsicherheitsbeauftragte der vietnamesischen Zivilluftfahrtbehörde und der Flughafenbehörden Aufsichtsausweise für ihre Tätigkeit erhalten.
Konkret geht es um die Aufgabe, die Schulung und das Coaching des ANS-Flugbetriebsmanagementpersonals zu verwalten, zusätzlich zu den zuvor vorgeschriebenen Aufgaben wie dem Flugbetriebsmanagement (AN). Flugverkehrsmanagement (ATM); Luftfahrtmeteorologie (MET); Fluginformationsdienst (AIS); Such- und Rettungsdienst HKDD (SAR); Flugverfahren (PANS-OPS); Karten, Luftfahrtkarten (MAP/CHART) und Luftfahrtdaten; Informationen zum Überwachungsnavigationssystem (CNS).
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.baogiaothong.vn/quy-dinh-moi-ve-quan-ly-va-bao-dam-hoat-dong-bay-192240531151500332.htm
Kommentar (0)