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Neue Regelungen zu Lehrergehältern und -rankings treten ab Dezember in Kraft

VTC NewsVTC News01/12/2024

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Regelungen zur Beförderung von Lehrerberufstiteln

Rundschreiben Nr. 13/2024 des Ministeriums für Bildung und Ausbildung mit Vorschriften zu Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung der Beförderung von Berufstiteln für öffentliche Vorschul- und Allgemeinbildungslehrer sowie für Universitätslehrer, gültig ab 15. Dezember.

Das neue Rundschreiben legt keine Standards und Bedingungen für Beförderungsprüfungen fest, da die Regierung das Format der Beförderungsprüfungen abgeschafft hat. Inhalt, Form und Feststellung der erfolgreichen Kandidaten der Beförderungsprüfung werden von der Regierung im Dekret Nr. 85/2023 nicht im Einzelnen festgelegt.

Ab Dezember treten neue Regelungen zu Lehrergehältern und -ranglisten in Kraft. (Illustrationsfoto)

Ab Dezember treten neue Regelungen zu Lehrergehältern und -ranglisten in Kraft. (Illustrationsfoto)

Das neue Rundschreiben legt insbesondere die Standards und Bedingungen für die Anmeldung zur Versetzung in die Besoldungsgruppe II und I für Erzieher, Lehrer für Allgemeinbildung und Lehramt an Universitäten fest.

Hinsichtlich der Qualitätseinstufungsstandards während der Arbeitszeit müssen während der Zeit, in der man den Berufstitel Lehrer/in der dritten Klasse oder einen gleichwertigen Titel innehat, 2 Jahre (für Vorschulunterricht) und 3 Jahre (für allgemeine Bildung, Universitätsvorbereitung) unmittelbar vor dem Jahr vorliegen, das für die Beförderung zum Berufstitel in Betracht kommt, deren Qualität mit der Stufe „Aufgaben gut erledigen“ oder höher eingestuft ist.

Während der Zeit des Führens der Berufsbezeichnung Lehrer/in der Stufe II oder einer gleichwertigen Bezeichnung muss die Qualität der dem für die Beförderung in die Berufsbezeichnung in Betracht kommenden 5 Jahre mit der Stufe „Gute Aufgabenerledigung“ oder höher eingestuft sein, davon mindestens 2 Jahre mit der Stufe „Hervorragende Aufgabenerledigung“.

Gemäß den Richtlinien des Innenministeriums beträgt der Höchstanteil an Berufstiteln der Stufe I an öffentlichen Schulen nicht mehr als 10 %, der Höchstanteil an Berufstiteln der Stufe II und gleichwertigen Titeln nicht mehr als 50 %.

Gehalt als Berufsschullehrer

Das Ministerium für Arbeit, Kriegsinvaliden und Soziales hat ein Rundschreiben zur Regelung von Vorschriften und Standards für Berufsbezeichnungen herausgegeben. Gehaltsrangfolge, Förderung der Berufsbezeichnungen von Berufsbildungsbeamten. Dieses Rundschreiben tritt am 10. Dezember offiziell in Kraft.

Die Berufsbezeichnungsordnungen der Beamten der Fachrichtung Berufsbildung werden im geänderten Rundschreiben wie folgt geregelt:

1. Oberlehrer für Berufsbildung (Besoldungsgruppe I) – Code: V.09.02.01, es gilt der Gehaltskoeffizient der Beamtenlaufbahn A3, Gruppe 1 (A3.1) von Gehaltskoeffizient 6,20 bis Gehaltskoeffizient 8,00.

2. Hauptlehrer für Berufsbildung (Besoldungsgruppe II) – Code: V.09.02.02, es gilt der Gehaltskoeffizient der Beamtenlaufbahn A2 Gruppe 1 (A2.1) vom Gehaltskoeffizienten 4,40 bis zum Gehaltskoeffizienten 6,78.

3. Dozent für theoretische Berufsausbildung (Besoldungsgruppe III) – Code: V.09.02.03, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamten der Gehaltsgruppe A1 vom Gehaltskoeffizienten 2,34 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,98.

4. Dozent für praktische Berufsausbildung (Besoldungsgruppe III) – Code: V.09.02.04, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A0 vom Gehaltskoeffizienten 2,10 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,89.

5. Höherer Berufsschullehrer (Besoldungsgruppe I) – Code: V.09.02.05, es gilt der Gehaltskoeffizient des Typs A3, Beamte der Gruppe 2 (A3.2), von Gehaltskoeffizient 5,75 bis Gehaltskoeffizient 7,55.

6. Hauptberufsschullehrer (Besoldungsgruppe II) – Code: V.09.02.06, es gilt der Gehaltskoeffizient der Beamtenlaufbahn A2 Gruppe 1 (A2.1) vom Gehaltskoeffizienten 4,40 bis zum Gehaltskoeffizienten 6,78.

7. Lehrer für theoretische Berufsausbildung (Besoldungsgruppe III) – Code: V.09.02.07, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamten der Gehaltsgruppe A1 vom Gehaltskoeffizienten 2,34 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,98.

8. Lehrer für praktische Berufsausbildung (Besoldungsgruppe III) – Code: V.09.02.08, es gilt der Gehaltskoeffizient des Beamtentyps A0 vom Gehaltskoeffizienten 2,10 bis zum Gehaltskoeffizienten 4,89.

9. Berufsschullehrer (Besoldungsgruppe IV) – Code: V.09.02.09, es gilt der Gehaltskoeffizient von Beamten der Gruppe B von Gehaltskoeffizient 1,86 bis Gehaltskoeffizient 4,06.

Preisgestaltung von Bildungsdienstleistungen

Rundschreiben Nr. 14/2024 zum Prozess der Entwicklung, Bewertung und Bekanntmachung wirtschaftlich-technischer Normen und Preismethoden für Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen, gültig ab 16. Dezember.

Gemäß dem Rundschreiben umfasst der Preis für Bildungsdienstleistungen alle tatsächlichen und angemessenen Kosten, die anfallen, um die Ausbildung und das Training der Lernenden abzuschließen und die von den zuständigen Behörden festgelegten Kriterien und Standards zu erfüllen. Dazu gehören Gehaltskosten, Materialkosten, Verwaltungskosten, Abschreibungs-/Amortisierungskosten des Anlagevermögens, sonstige Kosten und etwaige Ansammlungen oder Gewinne.

Die Preise für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen unterscheiden sich nach Niveau, Qualifikation, Fachgebiet, Branche, Branchengruppe, Ausbildungsprogramm und Aus- und Weiterbildungsform; Sie werden jährlich angepasst, wenn sich die Faktoren ändern, die den Preis von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen beeinflussen.

Die Preise für Bildungs- und Schulungsdienstleistungen werden nach folgender Formel ermittelt:

Neue Regelungen zu Lehrergehältern und -rankings treten von Dezember bis Februar in Kraft

Dabei umfassen Gehaltskosten: die an Lehrer, Dozenten, Führungskräfte und Mitarbeiter zu zahlenden Beträge, die direkt an der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen beteiligt sind, einschließlich Gehälter, Löhne und gehaltsbezogene Zulagen, Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Gewerkschaftsbeiträge und sonstige Kosten, die gemäß den geltenden Gesetzen zu zahlen sind.

Sachkosten: sind Kosten für Lehr-, Lern-, Übungs-, Experimentier- und wissenschaftliche Forschungstätigkeiten; Zu den Serviceleistungen gehören: Kosten für Büromaterial, Werkzeuge, Ausrüstung, Strom und Wasser … und andere Kosten, die auf der Grundlage des Materialverbrauchs und der Materialstückpreise ermittelt werden.

Verwaltungskosten: sind die Kosten für die Betreuung von Abteilungen und Büros der Verwaltungsabteilung in der Bildungseinrichtung, einschließlich der Einschreibekosten; Kosten für den Erwerb und die Nutzung technischer Dokumente, Patente …

Abschreibung oder Verschleiß von Anlagevermögen: sind die Kosten der Abschreibung oder des Verschleißes von Gebäuden, Maschinen, Ausrüstungen und anderem Anlagevermögen, das bei der Bereitstellung von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen verwendet wird, berechnet gemäß den Bestimmungen des Finanzministeriums und dem Fahrplan zur Strukturierung der Abschreibung oder des Verschleißes von Anlagevermögen in den Preis von Bildungs- und Ausbildungsdienstleistungen, wie von den zuständigen Behörden vorgeschrieben.

Sonstige Kosten: Dazu gehören sonstige Steuern wie vorgeschrieben, Grundrente und sonstige Gebühren und Abgaben.

Khanh Huyen

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Quelle: https://vtcnews.vn/quy-dinh-moi-ve-luong-xep-hang-giao-vien-co-hieu-luc-tu-thang-12-ar910708.html

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