Gemäß Artikel 49 des Beschäftigungsgesetzes von 2013 haben Arbeitnehmer, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, Anspruch auf Leistungen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Erstens: Kündigung des Arbeitsvertrags oder Werkvertrags, außer in den folgenden Fällen: Der Arbeitnehmer kündigt den Arbeitsvertrag oder Werkvertrag einseitig und unrechtmäßig; Erhalten Sie monatlich Renten- und Invaliditätsleistungen.
Zweitens: Sie müssen mindestens 12 Monate lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Innerhalb von 24 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Arbeitnehmern mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag. Innerhalb von 36 Monaten vor Vertragsende bei Arbeitnehmern mit Saisonverträgen oder bestimmten Beschäftigungen mit einer Laufzeit von 3 – 12 Monaten.
Drittens: Einreichung eines Leistungsantrags beim Arbeitsamt innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Vertragsbeendigung.
Viertens: Keine Arbeitsstelle innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Antragstellung gefunden, außer in den folgenden Fällen: Ableistung des Militär- oder Polizeidienstes; Studium für einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger; der Entscheidung über die Anwendung von Maßnahmen wie der Unterbringung in einer Besserungsanstalt, Erziehungseinrichtung oder einer Zwangsbehandlung bei Drogenabhängigen Folge zu leisten; Festgenommen, eingesperrt; Sich im Ausland niederlassen; im Rahmen eines Vertrags im Ausland arbeiten gehen; Sterben.
Aufgrund der oben genannten Regelungen gibt es 9 Fälle, in denen Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, obwohl sie ausreichend lange in der Arbeitslosenversicherung versichert waren. Zu diesen Fällen gehören:
- Arbeitnehmer kündigen Arbeitsverträge einseitig und widerrechtlich.
- Arbeitnehmer erhalten monatlich Renten- und Invaliditätsleistungen.
- Mitarbeiter, die Militärdienst oder Polizeidienst leisten.
- Arbeitnehmer, die für einen Zeitraum von 12 Monaten oder länger studieren
- Arbeitnehmer, die Maßnahmen in Form einer Einweisung in eine Besserungsanstalt, eine Erziehungsanstalt oder eine Einrichtung zur Drogenrehabilitation verbüßen.
- inhaftierte Arbeitnehmer; einsitzen
- Arbeitnehmer, die sich im Ausland niederlassen oder im Ausland aufgrund eines Vertrags arbeiten
- Der Arbeiter ist gestorben.
- Arbeitnehmer stellen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsvertrags keinen Antrag auf Arbeitslosengeld.
Minh Hoa (t/h)
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