Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade die Eilmeldung Nr. 2481 an die Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und Städte verschickt. Erdölgroßhändler und Erdöldistributoren.
Dementsprechend gab das Ministerium für Industrie und Handel bekannt, dass Donnerstag (18. April 2024) auf den 10. Tag des dritten Mondmonats fällt und ein Feiertag (Gedenktag des Hung King) ist. Daher wird die Benzinpreisanpassung nach der Anpassung vom 11. April am Mittwoch, den 17. April, umgesetzt.
Dekret 80 vom 17. November 2023 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets 95 und Dekrets 83 der Regierung über den Erdölhandel legt den Zeitraum für die Verwaltung der Erdölpreise wie folgt fest:
Die Benzinpreis-Aktualisierung findet jeden Donnerstag statt.
Die Inlandsbenzinpreise werden diese Woche einen Tag früher als üblich angepasst.
Falls der Preismanagementzeitraum mit den Feiertagen zum chinesischen Neujahrsfest zusammenfällt, wird er wie folgt umgesetzt: Falls der fünfte Tag mit dem letzten Tag des Mondjahres zusammenfällt (29. oder 30. des chinesischen Neujahrsfestes), wird das Benzinpreismanagement am vorangehenden Mittwoch umgesetzt. Wenn der 1., 2. oder 3. Tag des Tet-Festes ein Donnerstag ist, wird die Zeit für die Anpassung der Benzinpreise am 4. Tag des Tet-Festes eingeführt.
Fällt die Preisbindungsperiode laut Regelung auf einen Feiertag, wird sie wie folgt umgesetzt: Fällt der fünfte Tag auf den ersten Tag des Feiertags, wird die Benzinpreisbindungsperiode am vorhergehenden Mittwoch umgesetzt.
Fällt der Donnerstag auf einen der übrigen Feiertage, erfolgt die Benzinpreisanpassung am ersten Werktag nach dem Feiertag.
Falls die Preise für Erdölprodukte ungewöhnlich stark schwanken und dadurch die sozioökonomische Entwicklung und das Leben der Menschen beeinträchtigt werden, ist das Ministerium für Industrie und Handel dafür verantwortlich, dem Premierminister Bericht zu erstatten, damit dieser den Fall prüfen und über den geeigneten Zeitpunkt zur Anpassung der Erdölpreise entscheiden kann.
Die Änderung des Datums der Benzinpreisverwaltung durch das Ministerium für Industrie und Handel erfolgt gemäß den Bestimmungen des Dekrets 80 zum Benzingeschäft.
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