Insbesondere der bemerkenswerte Punkt in Artikel 14 des Rundschreibens Nr. 34/2024 legt die Versicherungsagenturtätigkeiten von Geschäftsbanken und ausländischen Bankfilialen wie folgt klar fest:
Wenn die von der Staatsbank an eine Geschäftsbank oder eine Filiale einer ausländischen Bank erteilte Lizenz auch Versicherungsagenturtätigkeiten umfasst, ist es der Geschäftsbank oder der Filiale einer ausländischen Bank gestattet, Versicherungsagenturtätigkeiten für die im Gesetz über das Versicherungsgeschäft vorgeschriebenen Versicherungsarten durchzuführen.
Geschäftsbanken dürfen als Versicherungsvertreter tätig werden. Illustrationsfoto. (Quelle: ST)
Bei der Ausübung einer Versicherungsvermittlungstätigkeit müssen Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken die Bestimmungen des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten.
Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 34/2024/TT-NHNN gestattet die Staatsbank Geschäftsbanken daher weiterhin, Versicherungsagenturtätigkeiten für anlagegebundene Versicherungsprodukte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Versicherungsgeschäft und den Leitlinien durchzuführen.
Zuvor hatte die Staatsbank in einem Rundschreibenentwurf vorgeschlagen, dass es Geschäftsbanken nicht gestattet sein sollte, als Versicherungsvertreter für anlagegebundene Versicherungsprodukte tätig zu werden.
Darüber hinaus ist im Rundschreiben 34/2024/NHNN festgelegt, dass es Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken weiterhin gestattet ist, Versicherungsprämien einzuziehen und Dokumente zu sammeln, die der Schadensregulierung und Auszahlung von Versicherungsleistungen gemäß den vor dem 1. Juli 2024 unterzeichneten Vereinbarungen für Versicherungsverträge und Vereinbarungen dienen, bei denen Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken als Versicherungsvertreter auftreten.
Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen von Versicherungsverträgen und Vereinbarungen, bei denen Geschäftsbanken und Zweigstellen ausländischer Banken als Versicherungsvertreter auftreten, dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Inhalt der Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen den Bestimmungen des Gesetzes über die Kreditinstitute und diesem Rundschreiben entspricht.
[Anzeige_2]
Quelle: https://www.congluan.vn/ngan-hang-thuong-mai-duoc-phep-hoat-dong-dai-ly-bao-hiem-post303898.html
Kommentar (0)