Wer hat Anspruch auf Parteiarbeitszulage? Erhöht sich ab 1. Juli 2023 der Parteizuschlag? Bitte lesen Sie den folgenden Artikel.
Parteiarbeitszulage ab 1. Juli 2023
Gemäß Anweisung 05-HD/BTCTW vom 1. Juli 2011 beträgt die Parteiarbeitszulage 30 % des aktuellen Gehalts zuzüglich der Führungspositionszulage und der Dienstalterszulage über den Rahmen hinaus (sofern vorhanden).
Darin:
- Aktuelles Gehalt = Koeffizient x Grundgehalt
Der Koeffizient ist im Anhang zum Dekret 204/2004/ND-CP angegeben.
Das Grundgehalt beträgt ab dem 1. Juli 2023 1.800.000 VND/Monat.
- Zulage für Führungspositionen: umgesetzt gemäß den Bestimmungen im Rundschreiben 02/2005/TT-BNV mit Zulagenkoeffizienten, der auch im Dekret 204/2004/ND-CP festgelegt ist.
Führungszulage = Koeffizient x Grundgehalt
- Über den Rahmen hinausgehende Dienstalterszulagen sind im Rundschreiben 04/2005/TT-BNV vorgeschrieben. Dabei beträgt die Leistungshöhe 5 % des Gehalts der letzten Gehaltsstufe der Besoldungsgruppe. Ab dem 4. Jahr wird für jedes Jahr, in dem zwei Kriterien für eine Dienstalterszulage erfüllt werden, die den Rahmen überschreitet, ein Zuschlag von 1 % berechnet.
Mit der Erhöhung des Grundgehalts von 1.490.000 VND auf 1.800.000 VND wird auch die Parteiarbeitszulage ab dem 1. Juli 2023 entsprechend angepasst.
Wer hat Anspruch auf Parteiarbeitszulage?
Gemäß der Anweisung 05-HD/BTCTW erhalten folgende Personen eine Parteiarbeitszulage:
- Kader, Beamte und Angestellte in Parteiagenturen und gesellschaftspolitischen Organisationen von der zentralen bis zur Bezirksebene erhalten Gehälter aus dem Staatshaushalt gemäß Punkt a, Klausel 1, Abschnitt I der Anweisung 05-HD/BTCTW. Speziell:
I. ZUSCHLÄGE FÜR PARTEIARBEIT, POLITISCHE UND SOZIALE ORGANISATIONEN 1- Geltungsbereich und Anwendungsgebiete a) Geltungsbereich Diese Richtlinie regelt die Regelung der Zulagen für die Parteiarbeit sowie für politische und gesellschaftliche Organisationen für Kader, Beamte und Angestellte, die auf der Gehaltsliste stehen und Gehälter aus dem Staatshaushalt erhalten, einschließlich: - Die Beratungsorgane der Partei: Büro, Organisation, Massenmobilisierung, Propaganda, Außenpolitik und untergeordnete Parteikomitees von der Zentral- bis zur Bezirksebene. - Agenturen: Vietnamesische Vaterlandsfront, Vietnamesischer Gewerkschaftsbund, Vietnamesischer Bauernverband, Ho Chi Minh Kommunistische Jugendunion, Vietnamesische Frauenunion und Vietnamesische Veteranenvereinigung von der Zentral- bis zur Bezirksebene. |
- Kader, Beamte und Angestellte in Inspektionsausschüssen aller Ebenen haben keine Zulagen für berufliche Verantwortung und Dienstalterszulagen erhalten und haben auch keinen Anspruch darauf.
- Personen, die in den Agenturen der Partei sowie in politischen und gesellschaftlichen Organisationen mit einem Arbeitsvertrag von mindestens einem Jahr (12 Monaten) beschäftigt sind, werden gemäß den vom Staat vorgeschriebenen Gehaltstabellen im Rahmen der von der zuständigen Behörde genehmigten Lohnquote bezahlt.
Hinweis: Zu den Fächern, die nicht für die Parteiarbeitszulage in Frage kommen, gehören:
- Kader, Beamte und hauptberuflich in der Parteiarbeit, in politischen und gesellschaftlichen Organisationen in staatlichen Behörden, Einheiten und Streitkräften tätige Personen.
- Kader, Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Arbeiter, die auf Arbeitsvertragsbasis in den öffentlichen Diensteinheiten der Partei arbeiten; Unternehmen, Karriereeinheiten von Parteiagenturen, politische und soziale Organisationen.
- Beamte und Staatsbedienstete, die gemäß Dekret 67/2010/ND-CP über Regelungen und Richtlinien für Beamte, die nicht alt genug sind, um gemäß ihrer Amtszeit in Behörden der Kommunistischen Partei Vietnams, des Staates und gesellschaftspolitischer Organisationen wiedergewählt oder erneut in Positionen und Titel berufen zu werden, auf das Erreichen des Rentenalters warten. (Dieses Dokument wurde durch das Dekret 26/2015/ND-CP ersetzt)
- Kader und Beamte in gewählten oder ernannten Positionen haben ein Positionsgehalt von 9,70 oder mehr oder einen Zulagenkoeffizienten für Führungspositionen von 1,20 oder mehr.
- Beamte und Angestellte in den Prüfungsausschüssen aller Ebenen erhalten Zulagen für berufliche Verantwortung bzw. Zulagen für berufliche Verantwortung und Dienstalter.
- Die Personen werden nach ihrem Schlüsselrang eingestuft.
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