Am 4. August hat das Ministerium für Bildung und Ausbildung in Hau Giang nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung neue Vorschriften zu den Studiengebühren für öffentliche Vorschulen, allgemeine Bildungseinrichtungen und Weiterbildungseinrichtungen vom Schuljahr 2024–2025 bis zum Schuljahr 2025–2026 erlassen.
Ab dem Schuljahr 2024–2025 werden die Studiengebühren in Hau Giang je nach Bildungsstufe und erheblich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten variieren.
Dementsprechend werden die Studiengebühren in Hau Giang in den nächsten beiden Schuljahren je nach Bildungsstufe und erheblich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten variieren.
Im Einzelnen betragen die Schulgebühren im neuen Schuljahr 2024–2025 in städtischen Gebieten (einschließlich Bezirken und Städten in Distrikten, Städten und Großstädten) folgende: Vorschule (außer für 5-jährige Vorschulkinder) 92.000 VND/Schüler/Monat; Für Grundschulen und weiterführende Schulen gilt das Gleiche: 60.000 VND/Schüler/Monat; Die Weiterbildung auf Mittel- und Oberschulniveau kostet 65.000 VND/Schüler/Monat; Weiterbildung an der High School 80.000 VND/Student/Monat.
In ländlichen Gebieten (einschließlich Gemeinden in Bezirken, Städten und Großstädten) und Gebieten mit ethnischen Minderheiten beträgt die Vorschulgebühr 35.000 VND pro Schüler und Monat. Die Kosten für Grund- und weiterführende Schulen betragen 30.000 VND/Schüler/Monat. Weiterbildung an der Sekundarschule 50.000 VND/Schüler/Monat; Oberschulniveau 35.000 VND/Schüler/Monat; Die weiterführende Schulbildung kostet 65.000 VND/Schüler/Monat.
Bis zum Schuljahr 2025–2026 bleiben die oben genannten Schulgebühren für vier Bildungsstufen unverändert: Vorschule, Grundschule, Gymnasium und Weiterbildung auf Gymnasiumniveau. Lediglich für die Realschule und die weiterführende Schule auf Realschulniveau werden keine Studiengebühren erhoben.
Die Provinz Hau Giang schreibt außerdem vor, dass für Schulen mit Zweigstellen und Untercampus die Studiengebühren am Studienort der Schüler festgelegt werden. Beim Online-Lernen beträgt die Studiengebühr 50 % der Studiengebühr. Wenn in einem Monat sowohl Präsenz- als auch Online-Kurse organisiert werden, wird die Gebühr zum Online-Kurstarif erhoben.
Für Monate mit einer tatsächlichen Studienzeit (einschließlich Online-Studium, Nachholstudium an der Schule – PV) von weniger als dem gesamten Monat, weniger als 15 Tagen (einschließlich der Anzahl der freien Tage gemäß den Vorschriften), wird die Hälfte des Monats eingezogen; 15 Tage oder mehr, um den gesamten Monat abzuholen.
Da die Grundschule gemäß den staatlichen Bestimmungen von den Schulgebühren befreit ist, sind die in den oben genannten Bestimmungen festgelegten Schulgebühren für Grundschüler die Grundlage dafür, dass der Staat die Schulgebühren für Schüler privater Bildungseinrichtungen in Gebieten unterstützt, in denen es nicht genügend öffentliche Schulen gibt.
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