(Dan Tri) – Verschiedene Krankenversicherungsgruppen haben unterschiedliche Beitragshöhen. Am 1. Juli tritt das überarbeitete Krankenversicherungsgesetz in Kraft, sodass sich auch die Vorschriften zu den Krankenversicherungsbeiträgen entsprechend ändern.
Zahlung der Krankenversicherungsprämie vor dem 1. Juli
Im Jahr 2025 werden die Krankenversicherungsvorschriften in zwei unterschiedlichen Phasen umgesetzt. Der Zeitraum vor dem 1. Juli gilt nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz; Dabei handelt es sich um das Sozialversicherungsgesetz 2008, das 2014 geändert und durch eine Reihe weiterer Gesetze ergänzt wurde. Dementsprechend richtet sich die Höhe des Krankenversicherungsbeitrags nach dem Teilnehmerkreis der Krankenversicherung.
Erstens handelt es sich bei der Gruppe, die von den Arbeitgebern bezahlt wird, um Arbeitnehmer, die auf dem formellen Arbeitsmarkt arbeiten, Arbeitsverträge unterzeichnet haben und der Pflichtversicherung (SI) unterliegen. Sie zahlen HI entsprechend ihrem Gehalt. Der Monat, der als Grundlage für die Zahlung der Sozialversicherung dient.
Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt für die offizielle Arbeitergruppe 4,5 % des Monatsgehalts, das als Grundlage für den Sozialversicherungsbeitrag dient. Dabei zahlen die Arbeitgeber 3 % und die Arbeitnehmer 1,5 %.
Zweitens nimmt die Gruppe je Haushalt an einer freiwilligen Krankenversicherung teil. Die Höhe der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge für diese Gruppe ist wie folgt geregelt: „Die erste Person zahlt 4,5 % des Grundgehalts; die zweite, dritte und vierte Person zahlen 70 %, 60 % bzw. 50 %. Die erste Person Beitragshöhe; ab der fünften Person beträgt die Beitragshöhe 40 % der Beitragshöhe der ersten Person“.
Für Haushalte, die Anspruch auf eine staatliche Unterstützung bei den Krankenversicherungsbeiträgen haben, berechnet sich der verbleibende zu zahlende Betrag auf Grundlage der Beitragshöhe der ersten Person in der obigen Tabelle.
Beispielsweise werden armutsgefährdete Haushalte vom Staat mit 70 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge unterstützt. Daher zahlen Menschen in Haushalten, die fast zur Armutsgrenze gehören, 30 % des Normalsatzes, die jährliche Zahlung beträgt 379.080 VND.
Drittens beträgt der monatliche Krankenversicherungsbeitrag für Studenten 4,5 % des Grundgehalts. Davon trägt der Staat 30 %, die Teilnehmer zahlen 70 %.
Krankenkassenprämien ab 1. Juli
Der Zeitraum ab dem 1. Juli gilt gemäß Gesetz Nr. 51/2024/QH15 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Krankenversicherungsgesetzes (bezeichnet als „Krankenversicherungsgesetz 2024“).
Im Vergleich zum Krankenversicherungsgesetz von 2014 enthalten die Vorschriften zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge im Krankenversicherungsgesetz von 2024 zwei neue Punkte.
Erstens wird durch das Krankenversicherungsgesetz von 2024 eine Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge als Referenzwert geschaffen, der das Grundgehalt ersetzt. Das Krankenversicherungsgesetz von 2024 legt fest, dass der Referenzbetrag der von der Regierung festgelegte Betrag ist, mit dem die Beitrags- und Leistungshöhe bestimmter Krankenversicherungsfälle berechnet wird.
Zweitens werden durch das Krankenversicherungsgesetz von 2024 weitere Gruppen zur Teilnahme an der Krankenversicherung zugelassen. Daher unterscheiden sich auch die Regelungen zu den Krankenversicherungsbeiträgen nach dem Krankenversicherungsgesetz 2024 deutlich von den aktuellen Beitragssätzen.
Im Einzelnen sind gemäß Artikel 13 des Krankenversicherungsgesetzes von 2024 die Beitragshöhe und die Verantwortung für den Krankenversicherungsbeitrag wie folgt vorgeschrieben:
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Quelle: https://dantri.com.vn/an-sinh/muc-dong-bhyt-nam-2025-20250123191740922.htm
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