Ab dem 1. Januar 2025 tritt das vom Verkehrsministerium herausgegebene Rundschreiben Nr. 44/2024 zur Regelung der Mechanismen und Richtlinien zur Verwaltung der Preise für inländische Luftverkehrsdienstleistungen und spezialisierte Luftfahrtdienstleistungen offiziell in Kraft.
Nach den neuen Bestimmungen unterliegen viele Subjekte nicht mehr den Vorschriften zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung bestimmter Flugdienste.
Konkret geht es um Start- und Landedienste für Flugzeuge; Flugkontrolldienste für Abflüge und Ankünfte sowie Flugkontrolldienste über von Vietnam verwaltete Fluginformationsregionen. Zu den Themen, für die keine Servicegebühren erhoben werden, gehören: Sonderflüge, offizielle Flüge, Such- und Rettungsflüge, der Transport humanitärer Hilfe, Hochwasser- und Katastrophenhilfe sowie die Durchführung anderer humanitärer Missionen.
Viele Passagiere werden ab dem 1. Januar 2025 von Gebühren für die Nutzung bestimmter Flugdienste befreit (Illustrationsfoto).
Darüber hinaus unterliegen Flüge, die nach dem Start auf einem vietnamesischen Flughafen aufgrund höherer Gewalt (Wetter, technische Probleme, Notfälle der Passagiere, Terrorismus, Kriminalität, auf Ersuchen einer zuständigen staatlichen Behörde) wieder am Abflugort landen müssen, ebenfalls nicht der Erhebung von Gebühren für die Nutzung der oben genannten Dienste.
Zu den Subjekten, für die im Bereich der Luftsicherheitsdienste keine Servicegebühren erhoben werden, zählen: Auf diplomatischem Weg versandte Waren, Güter der humanitären Hilfe; Zur Reparatur exportierte Waren, Ersatzteile sowie Zubehör und Artikel von Fluggesellschaften für Flüge (ausgenommen zollfreie Waren auf Flügen); Für Passagiere auf Flügen, für die keine Servicegebühren anfallen, fallen keine Servicegebühren im vorgeschriebenen Umfang an.
Gleichzeitig wird Transitpassagieren innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen Transitpassagieren auf Inlands- und Auslandsflügen und umgekehrt) die Nutzung der Luftsicherheitsdienste nicht in Rechnung gestellt. Dies gilt nur in Fällen, in denen die Flüge von und nach Vietnam auf demselben Passagier- und Gepäckticket ausgestellt sind.
Hinzu kommen Flugbesatzungsmitglieder (auch bei Flughafentransfers) und Kinder unter 2 Jahren (gerechnet zum Abflugzeitpunkt der ersten Etappe).
Für die Personenbeförderung gibt es Fahrgäste, für die keine Servicegebühren anfallen. Darunter sind Passagiere auf Flügen, für die keine Servicegebühren anfallen; Für Transitpassagiere innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen Transitpassagiere auf Inlands- und Auslandsanschlussflügen und umgekehrt) gelten nur Fälle, in denen die Reise nach und von Vietnam auf demselben Passagier- und Gepäckticket ausgestellt ist; Flugbesatzungsmitglieder (einschließlich Flüge mit Flughafenwechsel) und Kinder unter 2 Jahren (berechnet zum Zeitpunkt des Abflugs der ersten Etappe).
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/mien-phi-su-dung-dich-vu-hang-khong-trong-truong-hop-nao-192241211120658034.htm
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