Schüler der 12. Klasse der Provinz Tien Giang nehmen am Beratungsprogramm der Prüfungssaison 2024 der Zeitung Thanh Nien teil
Schwerpunktbereichsregelung 2024
Regelungen zu Schwerpunktbereichen für die Zulassung zu Universitäten und Hochschulen im Vorschulbereich im Jahr 2024 sind einer der Inhalte, die das Ministerium für Bildung und Ausbildung bei der Schulung des allgemeinen Immatrikulationsunterstützungssoftwaresystems in diesem Jahr zur Kenntnis nahm.
Dementsprechend gibt das Ministerium für Bildung und Ausbildung seit März eine offizielle Mitteilung zur Überprüfung, Änderung, Ergänzung und Aktualisierung der Datenbank zu den Schwerpunktbereichen heraus, die der Abiturprüfung und der Hochschulzulassung im Jahr 2024 dienen. Die Regelungen zu den Zulassungsbereichen basieren insbesondere auf Absatz 1, Artikel 7 der aktuellen Verordnung über die Hochschulzulassung im Bereich der Vorschulerziehung.
Im Einzelnen sind die Einschreibegebiete 2024 wie folgt aufgeteilt:
Zur Region 1 (KV1) gehören: Gemeinden der Regionen I, II, III und Gemeinden mit besonders schwierigen Dörfern in ethnischen und bergigen Gebieten; besonders benachteiligte Gemeinden in Küsten- und Inselgebieten; Besonders benachteiligte Gemeinden, Grenzgemeinden und Gemeinden in Schutzzonen werden gemäß den Bestimmungen des Premierministers in den Investitionsumfang des Programms 135 einbezogen.
Region 2 – ländlich (KV2-NT) umfasst: Orte, die nicht in KV1, KV2, KV3 liegen.
Region 2 (KV2) umfasst: Städte und Gemeinden der Provinz; Städte und Vororte zentral verwalteter Städte (ausgenommen Gemeinden der Zone 1).
Zur Region 3 (KV3) gehören: Innenstadtbezirke zentral verwalteter Städte. Für Bewerberinnen und Bewerber der KV3 besteht kein Anspruch auf Regionalpriorität.
Gemäß der aktuellen Einschreibungsverordnung zählen zu den Gemeinden in vorrangigen Gebieten: „Gemeinden in den Regionen I, II, III und Gemeinden mit extrem schwierigen Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten; extrem schwierige Gemeinden in Küsten- und Inselgebieten; extrem schwierige Gemeinden, Grenzgemeinden und Gemeinden in Sicherheitszonen, die gemäß den Bestimmungen des Premierministers für Investitionen im Rahmen des Programms 135 in Frage kommen“ (Klausel 1, Artikel 7 gemäß Anhang I der Verordnung); „Gemeinden in Region III und Gemeinden mit extrem schwierigen Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten gemäß der Bestimmung des Ministers, des Vorsitzenden des Ethnischen Komitees und des Premierministers; extrem schwierige Gemeinden in Küsten- und Inselgebieten; extrem schwierige Gemeinden, Grenzgemeinden und Gemeinden in Sicherheitszonen, die für Investitionen im Rahmen des Programms 135 (gemäß Entscheidung Nr. 135/QD-TTg des Premierministers vom 31. Juli 1998) in Frage kommen; extrem schwierige Dörfer und Gemeinden in vom Premierminister festgelegten Gebieten“ (Punkt c, Klausel 1, Artikel 7).
Der Schwerpunktbereich jedes Kandidaten wird durch den Standort der Schule bestimmt, an der der Kandidat während seiner High-School-Zeit (oder der Zwischenschulzeit) am längsten studiert hat. Bei gleicher (längster) Studienzeit in den Bereichen wird nach dem Bereich der Schule geordnet, in dem der Kandidat zuletzt studiert hat.
Wie werden Prioritätspunkte berechnet?
Gemäß den aktuellen Zulassungsbestimmungen beträgt die Prioritätsbewertung für Region 1 0,75 Punkte, für Region 2-NT 0,5 Punkte und für Region 2 0,25 Punkte. KV3 wird nicht als Prioritätspunkt gezählt.
Neben den regionalen Vorrangpunkten sind in den aktuellen Regelungen auch spezielle Fälle festgelegt, in denen Bewerber Anspruch auf Vorrang haben. Demnach wird der Prioritätsgruppe 1 die Höchststufe von 2 Punkten zuerkannt, der Prioritätsgruppe 2 wird 1 Punkt zuerkannt.
Kandidaten, die 22,5 Punkte oder weniger in 3 Fächern erreichen, kommen dennoch in den Genuss der oben genannten Prioritätspunkte.
Bei Kandidaten, die eine Gesamtpunktzahl von 22,5 Punkten oder mehr erreichen (von einer maximalen Gesamtpunktzahl von 30 für jede Kombination aus 3 Fächern, was 7,5 Punkten auf einer 10-Punkte-Skala entspricht), werden die Punkte für die regionale Priorität und die Punkte für die fachliche Priorität linear reduziert (bis zu 30 Punkten beträgt die Prioritätspunktzahl 0).
Gemäß den vom Ministerium für Bildung und Ausbildung herausgegebenen Vorschriften für die Zulassung zur Vorschulbildung auf Universitäts- und Collegeniveau lautet die Formel zur Berechnung der Prioritätspunkte für Kandidaten mit einer Gesamtpunktzahl von 22,5 Punkten oder mehr in 3 Fächern wie folgt: Die Prioritätspunkte, die die Kandidaten erhalten = [(30 - Gesamtpunktzahl, die der Kandidat erreicht hat)/7,5] x normal ermittelte Gesamtzahl der Prioritätspunkte.
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Quelle: https://thanhnien.vn/khu-vuc-uu-tien-tuyen-sinh-dh-nam-2024-duoc-quy-dinh-ra-sao-185240512173234563.htm
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