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Buchhaltung und Steuern müssen wissen

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế03/07/2023

Zusammenfassung wichtiger Richtlinien zur Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gemäß Dekret 44/2023/ND-CP.
Giảm thuế GTGT xuống còn 8% từ ngày 1/7/2023: Kế toán, thuế cần biết
Offizielle Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % ab 1. Juli 2023. (Quelle: TVPL)

Arten von Waren und Dienstleistungen, die ab dem 1. Juli 2023 der Mehrwertsteuersenkung auf 8 % unterliegen und nicht

Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen, unterliegen für folgende Waren und Dienstleistungen einem Mehrwertsteuersatz von 8 %:

(1) Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und vorgefertigte Metallerzeugnisse, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte. Einzelheiten in Anhang I, herausgegeben mit Dekret 44/2023/ND-CP.

Herunterladen: VOLLSTÄNDIGER TEXT VON ANHANG I

(2) Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchsteuer unterliegen. Einzelheiten finden Sie in Anhang II, herausgegeben mit Dekret 44/2023/ND-CP.

Download: VOLLSTÄNDIGER TEXT ANHANG II

(3) Informationstechnologie gemäß dem Gesetz über die Informationstechnologie. Einzelheiten in Anhang III, herausgegeben mit Dekret 44/2023/ND-CP.

Herunterladen: VOLLSTÄNDIGER TEXT VON ANHANG III

Die Mehrwertsteuersenkung für jede der oben genannten Waren- und Dienstleistungsarten wird einheitlich auf den Stufen der Einfuhr, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäfte angewendet. Für verkaufte Kohleprodukte (einschließlich abgebauter und vor dem Verkauf nach einem geschlossenen Verfahren gesiebter und klassifizierter Kohle) gilt eine Mehrwertsteuerermäßigung. Für Kohleprodukte in Anhang I des Dekrets 44/2023/ND-CP gilt in anderen Phasen als der Förderung und dem Verkauf keine Mehrwertsteuerermäßigung.

Auch Unternehmen und Wirtschaftsgruppen, die einen geschlossenen Verkaufsprozess durchführen, profitieren von einer Mehrwertsteuerermäßigung auf den Verkauf von Kohleprodukten.

Falls die in den Anhängen I, II und III des Dekrets 44/2023/ND-CP aufgeführten Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder gemäß den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes mit 5 % Mehrwertsteuer belegt sind, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und die Mehrwertsteuer wird nicht ermäßigt.

Mehrwertsteuersenkung für Haushalte und Einzelpersonen, die geschäftlich tätig sind und die Mehrwertsteuer als Prozentsatz des Umsatzes gemäß Dekret 44/2023 berechnen

Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Umsatzsteuer nach der Prozentmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen, haben bei der Rechnungsstellung für Waren und Dienstleistungen, die gemäß den oben genannten Vorschriften zur Umsatzsteuerermäßigung berechtigt sind, Anspruch auf eine Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Umsatzsteuer um 20 %.

Anleitung zur Erstellung von Rechnungen mit 8 % Mehrwertsteuer gemäß Dekret 44/2023

(1) Für Unternehmen, die die Umsatzsteuer nach dem Abzugsverfahren berechnen:

Wenn Sie Mehrwertsteuerrechnungen für die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen ausstellen, die einer Mehrwertsteuerermäßigung unterliegen, schreiben Sie „8 %“ in die Zeile mit dem Mehrwertsteuersatz. Mehrwertsteuer; Gesamtbetrag, den der Käufer zahlen muss.

Auf der Grundlage von Mehrwertsteuerrechnungen erklären Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen verkaufen, die Ausgangsumsatzsteuer, und Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen kaufen, erklären den Vorsteuerabzug auf der Grundlage des auf den Mehrwertsteuerrechnungen ausgewiesenen reduzierten Steuerbetrags.

(2) Für Unternehmen (einschließlich privater Unternehmen und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode vom Umsatz berechnen, gilt:

Wenn Sie eine Verkaufsrechnung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erstellen, die einer Mehrwertsteuerermäßigung unterliegen, erfassen Sie in der Spalte „Gesamtbetrag“ den vollständigen Betrag der Waren und Dienstleistungen vor der Ermäßigung, in der Zeile „Gesamtbetrag der Waren und Dienstleistungen“ den um 20 % des %-Satzes auf den Umsatz reduzierten Betrag und vermerken Sie: „reduziert … (Betrag) entsprechend 20 % des %-Satzes zur Berechnung der Mehrwertsteuer gemäß Beschluss Nr. 101/2023/QH15“.

Notiz:

- Falls ein Unternehmen beim Verkauf von Waren und der Bereitstellung von Dienstleistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen die Mehrwertsteuer nach der Abzugsmethode berechnet, muss auf der Mehrwertsteuerrechnung der Steuersatz jeder Ware und Dienstleistung gemäß den Bestimmungen in Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets 44/2023/ND-CP klar angegeben sein.

- Falls Geschäftsbetriebe (einschließlich Geschäftshaushalte und Einzelunternehmen) beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen die Mehrwertsteuer nach der Prozentmethode auf den Umsatz berechnen, muss die Verkaufsrechnung den Betrag der Ermäßigung gemäß den Bestimmungen in Klausel 3, Artikel 1 des Dekrets 44/2023/ND-CP klar ausweisen.

Falls das Unternehmen eine Rechnung ausgestellt und gemäß dem Steuersatz oder Prozentsatz zur Berechnung der Mehrwertsteuer deklariert hat, der gemäß den Bestimmungen des Dekrets 44/2023/ND-CP nicht reduziert wurde, behandeln der Verkäufer und der Käufer die ausgestellte Rechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Rechnungen und Dokumenten. Auf Grundlage der bearbeiteten Rechnung erklärt und korrigiert der Verkäufer die Umsatzsteuer, der Käufer erklärt und korrigiert die Vorsteuer (sofern vorhanden).

Unternehmen müssen Waren und Dienstleistungen, für die eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommt, gemäß Formular Nr. 01 in Anhang IV, herausgegeben mit Dekret 44/2023/ND-CP, zusammen mit der Mehrwertsteuererklärung deklarieren.

Formular zur Erklärung von Waren mit 2% Mehrwertsteuerermäßigung gemäß Dekret 44/2023

Erklärungsformular für Waren und Dienstleistungen, die für eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommen (Formular Nr. 01) gemäß Dekret 44/2023/ND-CP vom 30. Juni 2023 der Regierung.

Dementsprechend müssen Unternehmen Waren und Dienstleistungen, für die eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommt, gemäß dem Erklärungsformular für Waren und Dienstleistungen, für die eine Mehrwertsteuerermäßigung in Frage kommt (Formular Nr. 01), das mit dem Dekret 44/2023/ND-CP zusammen mit dem Mehrwertsteuererklärungsformular in Anhang IV veröffentlicht wurde, deklarieren.

Nachfolgend finden Sie das Erklärungsformular für Waren und Dienstleistungen, für die eine Mehrwertsteuerermäßigung von 2 % gilt:

Download: Formular zur Anmeldung von Waren mit 2% Mehrwertsteuerermäßigung

Anweisungen zur Erklärung des Mehrwertsteuersatzes von 8 % im VNACCS/VCIS-System

Am 30. Juni 2023 veröffentlichte die Generalzollbehörde die offizielle Mitteilung 3431/TCHQ-TXNK zur Umsetzung des Dekrets 44/2023/ND-CP zur Mehrwertsteuersenkung gemäß Resolution 101/2023/QH15.

Dementsprechend gibt die Generalzollbehörde die Erklärung des Mehrwertsteuersatzes von 8 % im VNACCS/VCIS-System wie folgt vor:

Fordern Sie die Zollbehörden der Provinzen und Gemeinden auf, den Zollanmeldern Anleitung zu geben:

- Wählen Sie den richtigen Code VB205, um den Mehrwertsteuersatz von 8 % anzugeben.

Der Code VB205 gilt nicht für folgende Fälle: Nicht der Mehrwertsteuer unterliegende Gegenstände, der Mehrwertsteuer unterliegende Gegenstände, die den Mehrwertsteuersätzen 0 %, 5 % und 10 % unterliegen (gemäß den Bestimmungen im Mehrwertsteuergesetz).

- Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 10% auf 8%, Anmeldecode VB205 gilt nur für Zollanmeldungen, die ab dem 1. Juli 2023, 0:00 Uhr (entsprechend dem Informationsindikator „Anmeldedatum“ auf der Zollanmeldung), angemeldet werden.

Falls die Zollanmeldung vor 0:00 Uhr am 1. Juli 2023 registriert wird (mit der Information zum Registrierungsdatum auf der Zollanmeldung vor 0:00 Uhr am 1. Juli 2023), wird der Mehrwertsteuersatz von 8 % nicht angewendet (Anmeldecode VB205).


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