Mehr als 55 % der Rentner sind Frauen. Wie wird die Rente berechnet?

Báo Dân tríBáo Dân trí12/03/2024

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Nach Angaben der vietnamesischen Sozialversicherung sind derzeit etwa 55 % der insgesamt 18 Millionen sozialversicherten Menschen weibliche Arbeitnehmer.

In Bezug auf die Sozialversicherungspflicht liegt die Beteiligungsquote weiblicher Arbeitnehmer bei etwa 55,4 %. Zudem beträgt der Anteil der weiblichen Erwerbstätigen 59,3 % der freiwillig Sozialversicherten.

Entsprechend der höheren Beteiligungsquote der Frauen an der Sozialversicherung im Vergleich zu den Männern ist auch die Rate der Frauen, die monatliche Renten- und Sozialversicherungsleistungen beziehen, höher. Statistiken zeigen, dass derzeit 55,9 % der Monatsrentner weiblich sind.

Die vietnamesische Sozialversicherung erklärte, dass die aktuellen Sozialversicherungsrichtlinien und -gesetze grundsätzlich die Gleichstellung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gewährleisten und so die soziale Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen wird die monatliche Rente weiblicher Arbeitnehmer, die die in Artikel 54 des Gesetzes über die Sozialversicherung festgelegten Bedingungen erfüllen, auf 45 % des durchschnittlichen sozialversicherungspflichtigen Monatsgehalts gemäß Artikel 62 dieses Gesetzes berechnet, das 15 Jahren Sozialversicherungszahlung entspricht. Für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungszahlung werden der Arbeitnehmerin zusätzlich 2 % berechnet. Maximalwert von 75 %.

Hơn 55% người hưởng lương hưu là nữ, cách tính lương hưu ra sao? - 1

Die Menschen erhalten monatliche Renten (Foto: Hoa Le).

Geht ein Arbeitnehmer aufgrund verminderter Arbeitsfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand, wird sein Gehalt für jedes Jahr, das er vor Erreichen des vorgeschriebenen Alters in den Ruhestand geht, um 2 % gekürzt.

Bei ungeraden Überschreitungen des Renteneintrittsalters bis zu 6 Monaten beträgt die Kürzung 1 %, ab 6 Monaten erfolgt keine prozentuale Kürzung aufgrund der vorzeitigen Pensionierung.

Gemäß Absatz 2, Artikel 169 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 wird das Renteneintrittsalter der Arbeitnehmer gemäß einem Fahrplan angepasst, und zwar: Ab 2021 beträgt das Renteneintrittsalter für weibliche Arbeitnehmer unter normalen Arbeitsbedingungen 55 Jahre und 4 Monate; Danach erhöht sich der Lohn für weibliche Arbeitnehmerinnen jährlich um vier Monate, bis sie im Jahr 2035 das 60. Lebensjahr erreichen.

Somit liegt das Renteneintrittsalter für Arbeitnehmerinnen im Jahr 2024 bei 56 Jahren und 4 Monaten.

Neben den Rentenansprüchen genießen berufstätige Frauen im Rahmen der Sozialversicherung auch zahlreiche weitere Leistungen und Rechte, insbesondere Mutterschaftsgeld.

Allein im Zeitraum 2016–2023 gab es im ganzen Land 12,8 Millionen Menschen, die Mutterschaftsleistungen bezogen. Durchschnittlich gibt es pro Jahr etwa 1,6 Millionen Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld, in manchen Jahren ist sogar ein Anstieg von bis zu 2 Millionen Personen zu verzeichnen (2019). Allein im Jahr 2023 wurden über 1,54 Millionen Leistungsempfänger registriert, ein Anstieg von 22,2 % gegenüber 2022.


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